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Eine gemeinsame europäische Flucht- und Migrationspolitik

Zelteingang, Flüchtlingscamp in der Bekaa-Ebene, Libanon

Zelteingang, Flüchtlingscamp in der Bekaa-Ebene, Libanon, © Thomas Trutschel / photothek.net

21.02.2024 - Artikel

Weltweite Flucht- und Migrationsbewegungen haben in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Für eine nachhaltige Flucht- und Migrationspolitik sind europäische Lösungsansätze notwendig.

Gemeinsames Europäisches Asylsystem

Spielendes Mädchen im Flüchtlingslager in Samos
Spielendes Mädchen im Flüchtlingslager in Samos © picture alliance / NurPhoto | Nicolas Economou

In der Dublin-Verordnung wird die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für Asylverfahren geregelt. Die Ankunft einer großen Zahl von Schutzsuchenden in den vergangenen Jahren hat die Defizite des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und entsprechenden Reformbedarf offengelegt. Die Bundesregierung setzt sich für eine Reform auf Basis von geteilter Verantwortung und Solidarität ein. Ziel ist ein effizienteres, krisenfestes und solidarisches europäisches Asylsystem.

Im September 2020 legte die Europäische Kommission umfassende Vorschläge in einem neuen Paket für Migration und Asyl vor, das teils angepasste, teils neue Rechtsakte unter anderem in Nachfolge der Dublin-Verordnung enthält. Das Reformpaket befindet sich im fortgeschrittenen Stadium des europäischen Rechtsetzungsverfahren. Zentrale Bedeutung hat dabei ein ausbalanciertes Verhältnis zwischen Verantwortung der Ersteinreisestaaten, etwa mit Blick auf Verfahren und Registrierung an den Außengrenzen sowie Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, etwa durch Verteilung von Schutzsuchenden wird. Das Hauptaugenmerk der Bundesregierung wird nach Annahme der Reform auf einer humanen und europarechtskonformen Umsetzung der Reform liegen.

Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten

Die Bewältigung und Steuerung weltweiter Flucht- und Migrationsbewegungen kann nur in Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern gelingen. Dazu fand im November 2015 im maltesischen Valletta ein wegweisendes Gipfeltreffen zwischen der EU, den Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten und 34 afrikanischer Staaten statt, auf dem sich die Teilnehmenden auf eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich Migration einigten. Der dort beschlossene „Joint Valletta Action Plan“ ist auch heute wichtige Richtschnur und umfasst fünf Schwerpunktbereiche:

  • Minderung der Ursachen irregulärer Migration und Vertreibung;
  • Förderung regulärer Migrationswege;
  • Schutz für Migranten und Flüchtlinge;
  • Verhinderung irregulärer Migration und Bekämpfung von Menschenhandel;
  • Verbesserung der Zusammenarbeit bei Rückkehr bzw. Rückübernahme und Reintegration.

Die Umsetzung des Aktionsplans erfolgt im Rahmen des Rabat- und des Khartum-Prozesses – den beiden zentralen Dialogplattformen zwischen der EU und Afrika im Migrationsbereich. Deutschland beteiligt sich aktiv an beiden Prozessen. Im Jahr 2023 übernahm Deutschland für ein Jahr den Vorsitz des Khartum-Prozesses, der für die operative Steuerung verantwortlich ist.

Auch die externe Dimension der europäischen Flucht- und Migrationspolitik ist zentraler Bestandteil des neuen Pakets für Migration und Asyl von 2020. Die EU-Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunfts-, Transit- und Aufnahmestaaten soll durch ausgewogene, maßgeschneiderte Partnerschaften intensiviert werden. Hierzu gehört Konfliktprävention und Stabilisierung, Förderung von Rechtsstaatlichkeit und Good Governance, Stärkung wirtschaftlicher Perspektiven, der Schutz von Geflüchteten entlang der Routen, der Aufbau von Asylsystemen, Schleuserbekämpfung, die Förderung von Programmen für freiwillige Rückkehr und Reintegration sowie der Ausbau und die bessere Nutzung regulärer Migrationswege.

Im Rahmen des EU-Resettlement-Programms beteiligt sich Deutschland substantiell an der Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Menschen aus Drittstaaten. 2023 nahm Deutschland in diesem Rahmen insgesamt 4.110 Schutzsuchende über Resettlement, einschließlich der Resettlement-Programme der Länder, und das Humanitäre Aufnahmeprogramm Türkei auf.

Über das „Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit“ (NDICI – Global Europe) leistet die Europäische Union im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 finanzielle Unterstützung im Bereich Flucht und Migration. Es stehen rund 10 Prozent des NDICI-Gesamtbudgets von insgesamt 79,5 Mrd. Euro für migrationsbezogene Projekte zur Verfügung. Damit sollen unter anderem die Ursachen von Flucht und irregulärer Migration sowie gewaltsame Vertreibung, die Herstellung der Bedingungen für reguläre Migration und Mobilität, Ausweitung des Grenzmanagements und Bekämpfung des Menschenhandels verstärkt adressiert werden.

Zu einer funktionsfähigen Asyl- und Flüchtlingspolitik gehört neben der notwendigen Schutzgewährung auch die Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsrecht. Deutschland unterstützt die Europäische Union dabei, die Kooperation der Herkunfts- und Transitländer im Bereich Rückkehr zu verbessern. Die Europäische Union schließt dazu unter anderem Rückübernahmeabkommen mit Drittstaaten ab. Diese verpflichten Drittstaaten dazu, Personen, die aus ihrem Territorium irregulär in die EU eingereist sind und – im Falle einer Antragstellung – keinen Schutzstatus erhalten haben, wieder aufzunehmen.

Reguläre Migration

Die Eröffnung regulärer Migrationswege in die EU erleichtert den Zuzug von Arbeitskräften und vermindert die Notwendigkeit und Risiken irregulärer Migration. Dies wirkt dem Bevölkerungsrückgang in Europa entgegen und schafft Anreize für qualifizierte Migrantinnen und Migranten, die Deutschland und Europa mit Blick auf Fachkräftemangel und die demographische Entwicklung brauchen. Gleichzeitig wirkt es dem Menschenhandel und der Schleuserkriminalität entgegen.

Im Bereich der regulären Migration gibt die EU Richtlinien für Visa- und Aufenthaltstitelerteilung sowie die Voraussetzungen für Familienzusammenführungen vor, die von den Mitgliedsstaaten, insbesondere für längerfristige Aufenthalte weiter ausgestaltet werden. . Um die Migration von Hochqualifizierten in die EU zu fördern, trat im November 2023 die überarbeitete “Blue Card”-Richtlinie in Kraft. In Deutschland ist der Aufenthaltstitel der Blauen Karte EU der meistgenutzte Titel für Fachkräfte. Ebenso erleichtert die „ICT“-Richtlinie die unternehmensinterne Entsendung von Führungskräften, Spezialistinnen und Spezialisten. Deutschland hat mit einer Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2023 die Regelungen noch einmal modernisiert und vereinfacht. Weitere Infos finden Sie hier.

Näheres zu Fragen der legalen Migration in der EU findet sich auf der Homepage der Europäischen Kommission.

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