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Sicherheitssektorreform

17.09.2019 - Artikel

Ein legitimes staatliches Gewaltmonopol und das Vertrauen zwischen Staat und Gesellschaft sind wesentliche Faktoren für menschliche Sicherheit, gesellschaftlichen Frieden und nachhaltige Entwicklung.

Transparente und rechtsstaatlich agierende Sicherheitssektoren zu unterstützen, ist daher zentrales Instrument der deutschen Friedensförderung und Krisenprävention.

Polizeiausbildung in Afghanistan
Polizeiausbildung in Afghanistan © Photothek

In vielen Krisenländern ist der Staat nicht in der Lage, für die Sicherheit der gesamten Bevölkerung zu sorgen. Poröse Grenzen ermöglichen organisierte Kriminalität. In anderen Kontexten sind nichtstaatliche bewaffnete Truppen in Teilen des Staatsgebiets aktiv. Mangelnde Kapazitäten, fehlende Sichtbarkeit und Nähe zum Bürger schüren Misstrauen. Nur wenn Streitkräfte, Polizei, Justiz, Nachrichtendienste und Zivil- und Katastrophenschutz politisch legitimiert sind, rechtstaatlichen Prinzipien folgen und professionell agieren, können sie tatsächlich positiv zu Frieden und Stabilität beitragen.

Unterstützung von Sicherheitssektorreformen (SSR)

Aus diesem Grund ist die Unterstützung von Sicherheitssektorreformen (SSR) eine zentrale Säule des deutschen Krisenengagements. Reformen des Sicherheitssektors zielen auf den (Wieder-)Aufbau effektiver und rechtsstaatlicher Sicherheitsinstitutionen ab, die demokratisch kontrolliert und transparent arbeiten. Darüber hinaus sollen SSR-Maßnahmen der Bundesregierung die Sicherheit und das Wohlergehen der Bevölkerung verbessern und Partnerländer in die Lage versetzen, verstärkt regionale und internationale Sicherheitsverantwortung zu übernehmen – bspw. durch Beteiligung an Friedensmissionen oder verstärkte multilaterale Zusammenarbeit gegen Organisierte Kriminalität oder Terrorismus.

SSR-Prozesse liegen grundsätzlich in der Eigenverantwortung der jeweiligen Partnerländer und können durch die Bundesregierung gefördert werden, wenn international anerkannten Menschenrechtsprinzipien sowie Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit enthalten sind.

Unter Federführung des Auswärtigen Amts hat die Bundesregierung die „Ressortgemeinsame Strategie zur Unterstützung der Sicherheitssektorreform (SSR)“ erarbeitet und am 2. Juli 2019 verabschiedet. Dabei werden die ressortspezifischen SSR-Ansätze zusammengeführt und eine verstärkte Zusammenarbeit und Abstimmung in den Bereichen Analyse, Planung, Monitoring und Ausbildung umrahmt.

Ressortgemeinsame Strategie zur Unterstützung der Sicherheitssektorreform (SSR) im Kontext von Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung PDF / 1 MB

SSR heißt auch Ausstattungs- und Ausbildungshilfe

Ein wichtiges Instrument des Auswärtigen Amtes zur Unterstützung von Sicherheitssektorreformen ist die gemeinsam mit dem BMVg verwaltete Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung. Ausstattungs- und Ausbildungshilfe für militärische oder zivile Kräfte wie Polizei oder Katastrophen- und Bevölkerungsschutz werden dabei von strukturellen Maßnahmen ergänzt. So erfolgen unter anderem Schulungen zur parlamentarischen Kontrolle über Streitkräfte oder Beratungen zur Stärkung der Rolle von Frauen im Bereich der inneren Sicherheit und in Sicherheitskräften.

Im Zeitraum von 2016 bis 2019 hat die Bundesregierung allein über die Ertüchtigungsinitiative Maßnahmen zur Reform des jeweiligen Sicherheitssektors von Partnerstaaten mit Mitteln i.H.v. ca. 490 Millionen Euro unterstützt und somit substantiell zur Stärkung von demokratisch kontrollierten und transparent arbeitenden Sicherheitskräften beigetragen.

Neben der Ertüchtigungsinitiative fördert das Auswärtige Amt auch über das Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte (AH-P) sowie das polizeiliche Ausbildungs- und Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung (AAH-P) SSR-Maßnahmen.

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