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12 Fragen und Antworten zum Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration
Bei den Vereinten Nationen wurde der Globale Migrationspakt ausgehandelt, © Thomas Koehler/photothek.net
1. Wieso bedarf es des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration (GCM)?
Es bedarf eines umfassenden Ansatzes, um den Gesamtnutzen von Migration zu optimieren und gleichzeitig die Risiken und Herausforderungen anzugehen, die sich den einzelnen Menschen und den Gemeinschaften in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern stellen. Kein Land kann die mit diesem globalen Phänomen verbundenen Herausforderungen und Chancen allein bewältigen. Deshalb soll durch internationale Zusammenarbeit und eine Kombination der im Pakt dargelegten Maßnahmen eine sichere, geordnete und reguläre Migration erleichtert und gleichzeitig das Auftreten und die negativen Auswirkungen irregulärer Migration reduziert werden.
2. Wie ist der Globale Pakt aufgebaut und was steht drin?
Der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration enthält eine Präambel und zehn Leitprinzipien, darunter die Betonung der nationalstaatlichen Souveränität und das Bekenntnis zur Universalität der Menschenrechte. Im Mittelpunkt steht ein Katalog von 23 Zielen für eine sichere, geordnete und reguläre Migration. Diese Ziele umfassen unter anderem:
• die Minderung der Ursachen irregulärer Migration, etwa durch die Verbesserung der Lebensbedingungen in den Herkunftsländern;
• die grenzüberschreitende Bekämpfung von Menschenschmuggel und –handel;
• die Verbesserung der Verfügbarkeit und Flexibilität der Wege für eine reguläre Migration;
• die verbesserte Kooperation im Grenzmanagement;
• die Stärkung und der Schutz von Kinder- und Frauenrechten;
• die Gewährleistung des Zugangs von Migrantinnen und Migranten zu Grundleistungen wie Gesundheitsversorgung oder Bildung.
3. Wie wirkt der Globale Pakt gegen irreguläre Migration? Wird Migration gefördert?
Das Auftreten und die negativen Auswirkungen irregulärer Migration sollen durch internationale Zusammenarbeit und eine Kombination der im Pakt dargelegten Maßnahmen reduziert werden.
Negative strukturelle Faktoren in den Herkunftsländern, die zu Migration führen, sollen minimiert (Ziel 2), Schleuser und Menschenhandel grenzüberschreitend bekämpft (Ziele 9 und 10) und das Grenzmanagement besser koordiniert werden. Reguläre Migration hingegen soll dort, wo es den beteiligten Staaten nützt, erleichtert werden. Beispielsweise, wenn wegen vielerorts bestehender demographischer Realitäten und arbeitsmarktpolitischer Erfordernisse ein Bedarf besteht.
4. Fördert der Globale Pakt die verstärkte Einwanderung von Wanderarbeitern?
Nein. Richtig ist, dass es in einigen Bereichen, zum Beispiel bei Erntehelfern, auch in Deutschland Bedarf an Saisonarbeitern gibt. Dafür gibt es klare rechtliche Regelungen. In vielen Ländern sind Wanderarbeiter von Ausbeutung und Menschenhandel betroffen. Dies soll u.a. durch den Pakt bekämpft werden.
Eines der Ziele des GCM ist die Förderung einer fairen und ethisch vertretbaren Rekrutierung von Arbeitskräften und die Gewährleistung der Bedingungen für eine menschenwürdige Arbeit. Bestehende Rekrutierungsmechanismen sollen überprüft werden, um zu gewährleisten, dass sie fair und ethisch vertretbar sind. Alle Arbeitsmigranten sollen vor allen Formen von Ausbeutung und Missbrauch geschützt werden, um eine menschenwürdige Arbeit zu garantieren und den sozioökonomischen Beitrag von Migranten sowohl in ihren Herkunfts- als auch in ihren Zielländern zu maximieren.
5. Werden deutsche Unternehmer durch die im Globalen Pakt geforderte Förderung der unternehmerischen Tätigkeit von Migranten benachteiligt?
Es gibt in Deutschland diverse Förderprogramme für unternehmerische Betätigung unterschiedlicher Art. Im Globalen Pakt geht es hingegen vor allem darum, dass Investitionen von Migranten in die Wirtschaft ihrer Heimatländer gestärkt werden, um dort Arbeitsplätze zu schaffen. Das soll u.a. Anreize dafür schaffen, dass die Menschen ihre Heimat nicht verlassen, sondern zu Hause Perspektiven finden.
6. Wie kann der deutsche Standard bei Berufsabschlüssen mit ausländischen Berufsabschlüssen von Migranten verglichen werden?
Traditionell führen in Deutschland sogenannte Anerkennungsstellen Vergleiche ausländischer Berufsabschlüsse von Migranten mit deutschen Qualifizierungen durch. Wenn die Standards im Ausland unter denen Deutschlands liegen, können Migranten durch den Besuch von Qualifizierungsmaßnahmen dieses Defizit ausgleichen.
7. Erhalten Arbeitsmigranten durch den Globalen Pakt Zugang zu Sozialschutz und Grundleistungen?
Der Globale Pakt begründet keine neuen Ansprüche auf Sozialleistungen in Deutschland. Die für Deutschland maßgeblichen Regelungen ergeben sich aus der verfassungsrechtlichen Garantie der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil im Juli 2012 bestätigt. Daneben darf nicht vergessen werden: Legale Arbeitsmigranten in Deutschland zahlen auch in die Sozialkassen ein. In dem Maße, wie Arbeitnehmer in die Sozialversicherung einzahlen, stehen ihnen natürlich auch entsprechende Leistungen zu.
8. Wie sollen die Ziele des Globalen Pakts für sichere, geordnete und reguläre Migration international umgesetzt werden?
Der Globale Pakt sieht Initiativen auf globaler, regionaler, nationaler und lokaler Ebene vor. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat ein „Migrationsnetzwerk“ eingerichtet, das die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen bei der Umsetzung des Globalen Pakts unterstützen und die verschiedenen Initiativen koordinieren soll. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) fungiert als Koordinatorin und Sekretariat des Migrationsnetzwerkes. Dabei ist beabsichtigt, relevante Organisationen der Vereinten Nationen und andere Akteure zusammenzubringen. Innerhalb der Vereinten Nationen ist ein Treuhandfonds geschaffen worden, aus dem die Initiativen der verschiedenen Organisationen gefördert werden können.
9. Wie wird der Globale Pakt auf nationalstaatlicher Ebene umgesetzt?
Innerhalb ihres Hoheitsbereichs entscheiden die Staaten über die gesetzgeberischen und politischen Maßnahmen zur Umsetzung des Globalen Paktes „unter Berücksichtigung der unterschiedlichen nationalen Realitäten, Kapazitäten und Entwicklungsstufen und unter Beachtung der nationalen Politiken und Prioritäten“. In Deutschland obliegt die Umsetzung auf nationalstaatlicher Ebene der Bundesregierung. Die Bearbeitung der unterschiedlichen Sachthemen, die von den 23 Zielen des Globalen Pakts berührt sind, erfolgt durch die jeweils zuständigen Bundesministerien. Ein großer Teil der im Pakt vorgesehen Maßnahmen ist in Deutschland bereits Realität.
10. Werden durch den Globalen Pakt nationale Hoheitsrechte eingeschränkt?
Nein. Die Wahrung nationaler Souveränität ist ein Leitprinzip des Globalen Pakts: „Der Globale Pakt bekräftigt das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln“ (Absatz 15 c) des Globalen Paktes). Nationale Hoheitsrechte werden weder eingeschränkt noch übertragen. Der Globale Pakt ist kein völkerrechtlicher Vertrag und entfaltet daher in der nationalen Rechtsordnung keine Rechtswirkung.
11. Schränkt der Globale Pakt die Meinungsfreiheit ein?
Nein. Ziel 17 des Globalen Pakts spricht sich für einen auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurs und die volle Achtung der Medienfreiheit aus. Rassismus und der Diskriminierung von Migranten soll allerdings klar entgegengetreten werden.
12. Wie wurden Öffentlichkeit und Bundestag in die Verhandlung des Paktes eingebunden?
Die Vereinten Nationen und die Bundesregierung haben sich bemüht, die Öffentlichkeit von Anfang an in die Aushandlungen des Globalen Paktes einzubinden. Die Bundesregierung hat in jeder Phase des Erarbeitungsprozesses zum Globalen Pakt ihre Position für die Öffentlichkeit frei zugänglich online eingestellt (unter refugeesmigrants.un.org). Dazu hat das Auswärtige Amt zu jeder zwischenstaatlichen Verhandlungsrunde zum Teil mehrere Tweets zum Aushandlungsprozess veröffentlicht. Auch der Bundestag und die Zivilgesellschaft wurden von Anfang an in den Aushandlungsprozess eingebunden.