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Frauen und Gleichstellung
Frauen aus unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft von Sierra Leone in Freetown, © Xander Heinl/photothek.net
Die Bundesregierung setzt sich sowohl bilateral als auch im Rahmen internationaler Organisationen für die Stärkung der Frauenrechte und die Gleichstellung von Frauen und Männern ein.
Der Schutz der Menschenrechte von Frauen und die Durchsetzung ihrer rechtlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Gleichstellung in allen gesellschaftlichen Bereichen bleiben zentrale Herausforderungen, die durch Konflikte, Terrorherrschaft sowie ungeregelte Flucht und Migration nur gewachsen sind. Die Bundesregierung setzt sich sowohl bilateral als auch im Rahmen der Europäischen Union, der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen für die Stärkung der Frauenrechte und die Gleichstellung von Frauen und Männern ein.
Menschenrechte von Frauen
Sexueller Missbrauch, Menschenhandel, häusliche Gewalt, Zwangsverheiratungen und Genitalverstümmelung sind Menschenrechtsverletzungen, die überwiegend Frauen und Mädchen betreffen. Darüber hinaus führen traditionelle Werte, Rollen- und Verhaltensmuster häufig auch zu geschlechtsspezifischen Benachteiligungen im Bereich der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Rechte, beispielsweise beim Zugang zu Nahrung, Bildung oder zum Gesundheitswesen.
Frauen und Mädchen leiden auch besonders unter den Folgen von (Bürger-)Kriegen, den durch Konflikte ausgelösten Fluchtbewegungen und unter sexueller Gewalt und Vergewaltigungen, die immer häufiger als Kriegswaffen eingesetzt werden. Nicht selten sind Frauen mehrfach diskriminiert, – etwa wenn zu der Benachteiligung aufgrund des Geschlechts eine weitere Diskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder gesellschaftlichen Minderheit oder aufgrund sexueller Orientierung hinzukommt (multiple Menschenrechtsverletzung). Die Verbesserung der Menschenrechtssituation von Frauen ist daher weiterhin ein zentrales Element der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung.
Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit
Der Handlungsrahmen für die internationale Gleichstellungspolitik der Bundesregierung wird durch die UN-Frauenrechtskonvention und die Beschlüsse der vierten Weltfrauenkonferenz von Peking (1995) sowie den Ergebnissen der Überprüfung der Umsetzungsfortschritte (zuletzt 2015) bestimmt. Hinzu kommen verschiedene andere Instrumente, wie zum Beispiel die Schlussfolgerungen der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen oder auch Resolutionen des Sicherheits- und des Menschenrechtsrats. Nicht zuletzt basiert die Politik der Bundesregierung auch auf regionalen Übereinkünften, wie zum Beispiel der Europäischen Menschenrechtskonvention. Neue Dokumente, wie die 2030 Agenda für Nachhaltige Entwicklung, ergänzen und aktualisieren den Acquis.
Eine Fülle von internationalen Abkommen und Instrumenten im Bereich Frauenrechte setzt klare Ziele und Verpflichtungen für die internationale Gemeinschaft, wie etwa die Gleichberechtigung der Geschlechter oder die Beseitigung von Diskriminierung. Die Schwäche liegt in der konsequenten Verwirklichung dieser Ziele in der Praxis. Mit den EU-Leitlinien zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und die Bekämpfung aller Diskriminierung der Frau haben Deutschland und seine EU-Partner Mittel und Wege vereinbart, wie sie diese Ziele fördern wollen, einschließlich konkreter Projekte zugunsten von Frauen und Mädchen.
Zahlreiche Projekte zur Gleichberechtigung
Zur Förderung der Frauenrechte unterstützt das Auswärtige Amt eine Vielzahl von spezifisch auf die Gleichberechtigung der Geschlechter ausgerichteten Menschenrechtsprojekten wie auch Projekte zur guten Regierungsführung, Bildung, Gesundheit in verschiedenen Ländern und Regionen.
Im Vordergrund steht dabei die Aufklärungsarbeit in Zusammenarbeit mit lokalen Nichtregierungsorganisationen. Beispiele solcher Projekte sind die Bildungsarbeit zu Frauenrechten in Somalia, Aufklärung im Bereich sexueller und reproduktiver Rechte und Gesundheit in der Elfenbeinküste, die Förderung der politischen Teilhabe von Frauen auf dem afrikanischen Kontinent, die Schulung von Menschenrechtsverteidigerinnen oder auch die Bekämpfung geschlechterspezifischer Gewalt in Kamerun.
Geschlechtergerechtigkeit in den Vereinten Nationen: UN Women
Die „Entity for Gender Equality and the Empowerment of Women“, kurz “UN Women”, verknüpft gleichberechtigt die normative und operative Arbeit der Vereinten Nationen im Bereich Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit. Ihre Aufgaben umfassen Förderung des Querschnittsthemas Gleichstellung im gesamten UN-System, politische Beratung für Staatengremien und Mitgliedsstaaten, und entwicklungspolitische operative Programmarbeit im Feld.
UN Women arbeitet auf der Grundlage des gesamten Acquis der Vereinten Nationen zu Gleichstellung. Dies schließt unter anderem die Aktionsplattform und Erklärung der Weltfrauenkonferenz in Peking 1995, die UN-Frauenrechtskonvention ebenso ein wie Sicherheitsratsresolutionen zum Thema „Frieden, Frauen und Sicherheit“, zur Rolle von Frauen in Friedenprozessen und Konflikten.
Mehr zum Thema „Frauen, Frieden und Sicherheit“
Aufsichtsgremium für die normative Arbeit von UN Women ist die Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen, die bereits 1948, u.a. auf Initiative der damaligen US-Präsidenten-Gattin Eleanor Roosevelt, geschaffen wurde zur Förderung von Frauenrechten und der Sicherung der Gleichstellung der Frau.