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Struktur und Finanzierung der Vereinten Nationen

19.02.2024 - Artikel

Die Vereinten Nationen haben derzeit 193 Mitglieder. Die wichtigsten Organe sind die Generalversammlung und der Sicherheitsrat. Die Finanzierung erfolgt durch festgelegte Beiträge der Mitgliedsstaaten.

Die Generalversammlung

Saal der UN-Generalversammlung
Saal der UN-Generalversammlung © Photothek/Köhler

Die Generalversammlung (GV) ist das politische Hauptorgan der Vereinten Nationen (UNO) mit den umfassendsten Zuständigkeiten. In ihr sind alle 193 Mitgliedstaaten mit gleichen Rechten vertreten. Sie ist die Drehscheibe sämtlicher Aktivitäten der Vereinten Nationen.

Anders als der Sicherheitsrat, der für alle Mitgliedstaaten bindende Beschlüsse fassen kann, haben Resolutionen der GV lediglich Empfehlungscharakter. Eine Ausnahme bilden die GV-Beschlüsse in Haushaltsfragen – diese sind völkerrechtlich bindend. Die GV hat umfassende Kompetenzen im Bereich der Wirtschafts-, Sozial- und Treuhandaufgaben. Beim Bereich Friedenssicherung ist allerdings der Sicherheitsrat primär zuständig, die GV kann hier nur subsidiär, also behelfsmäßig, entscheiden.

Die ordentliche Generalversammlung tritt jedes Jahr im Herbst zu ihrer einjährigen Sitzungsperiode zusammen. Die Haupttagung findet jeweils von der dritten Septemberwoche an bis zum Jahresende hin statt. Sondergeneralversammlungen oder Notstandssondertagungen der GV können auch auf Ersuchen des Sicherheitsrates oder einer Mehrheit der Mitgliedstaaten einberufen werden.

Weitere Informationen zur UN-Generalversammlung (Englisch)

Der Sicherheitsrat

Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen © picture alliance / dpa

Nach Artikel 24 der UN-Charta trägt der Sicherheitsrat die Hauptverantwortung für die Wahrung des Friedens und der internationalen Sicherheit. Er ist beauftragt, Konflikte, die den Frieden bedrohen, zu verhindern, in Grenzen zu halten und beizulegen. Zu diesem Zweck verhandeln seine Mitglieder Resolutionen (Beschlüsse) oder Erklärungen. Sie enthalten Empfehlungen, Appelle, Anordnungen, Ermutigungen oder Verurteilungen. Der Sicherheitsrat verfügt nicht über eigene Streitkräfte, obwohl dies eigentlich in der Charta (Art. 43-46) vorgesehen ist.

Der Sicherheitsrat besteht aus 15 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen. Fünf davon sind ständige Mitglieder: China, Frankreich, Russland, die USA und Großbritannien. Die anderen zehn Mitglieder (bis 1965 waren es nur sechs) werden als nichtständige Mitglieder für jeweils zwei Jahre gewählt, und zwar in jedem Jahr fünf.

Jedes UN-Mitglied ist verpflichtet, die Beschlüsse des Sicherheitsrats umzusetzen. Das bedeutet beispielsweise, vom Sicherheitsrat verhängte Sanktionen durchzusetzen oder Truppen für eine Friedensmission aufzustellen. Der Sicherheitsrat ist für die Umsetzung auf die Kooperation der Mitgliedstaaten angewiesen. Um die dafür notwendige Autorität sicherzustellen, sind manche der einflussreichsten Staaten der Welt ständige Mitglieder des Sicherheitsrats. In seiner heutigen Zusammensetzung spiegelt der Sicherheitsrat jedoch die Mächtekonstellationen von 1945 wieder. Deutschland tritt daher für eine Reform des Sicherheitsrates ein, die auch der Autorität seiner Entscheidungen dienen würde.

Mitglieder des Sicherheitsrats
Mitglieder des Sicherheitsrats © Bundesregierung

Unter Mandat wird der Auftrag und die Ermächtigung für eine bestimmte Maßnahme oder Politik durch den Sicherheitsrat verstanden. Zum Beispiel legt das Mandat für eine Friedensmission fest, ob die Mission ihren Auftrag mit allen erforderlichen Mitteln und damit ggf. auch mit Waffengewalt durchsetzen darf. Ein Mandat für Sanktionen bestimmt, wie lange diese verhängt werden, oder unter welchen Bedingungen sie wieder aufgehoben werden sollen.

Der Sicherheitsrat tritt fast an jedem Arbeitstag zusammen – oft sogar am Wochenende oder an Feiertagen. Formelle Sitzungen im Saal des Sicherheitsrats, wie sie im Fernsehen gezeigt werden, sind dabei eher die Ausnahme. Den Großteil seiner Zeit verbringt der Sicherheitsrat in einem relativ kleinen Nebenraum mit sogenannten „informellen Konsultationen“. Dabei werden etwa Berichte des Generalsekretärs diskutiert und auf ihrer Grundlage über Resolutionen verhandelt. Zwar sind diese Konsultationen grundsätzlich vertraulich. Ihre Ergebnisse sind aber den meisten Diplomaten in New York bereits nach wenigen Stunden bis in die Einzelheiten bekannt. Diese Transparenz ist allerdings nicht unerwünscht, da eine transparente Entscheidungsfindung oft später die Umsetzung erleichtert.

In den letzten Jahren hat der Sicherheitsrat auch zunehmend sogenannte offene Debatten abgehalten. Dort können alle 193 UN-Mitgliedstaaten zu einem vom Sicherheitsrat behandelten Thema – wie der Lage im Nahen Osten – das Wort ergreifen. In diesen Sitzungen werden zwar keine Beschlüsse gefällt, sie finden aber meist großes Echo in den Medien.

Webseite des UN-Sicherheitsrats (englisch)

Reform des UNO-Sicherheitsrats

Hintergrund: Die Mitglieder des Sicherheitsrats

Der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC)

Logo des Wirtschafts- und Sozialrats
Logo des Wirtschafts- und Sozialrats © UN

Der „Economic and Social Council“ (ECOSOC) ist das zentrale Organ der Vereinten Nationen für wirtschaftliche, soziale und Entwicklungsfragen. Er setzt sich aus 54 Mitgliedern zusammen. Jedes Jahr wählt die Generalversammlung nach einem regionalen Schlüssel 18 Mitglieder für eine dreijährige Amtszeit. Wiederwahl ist möglich. Deutschland war seit 1974, mit Ausnahme der Jahre 2008 und 2013, durchgängig Mitglied im ECOSOC und ist 2022 und 2023 vorübergehend wieder nicht im ECOSOC.

Der ECOSOC arbeitet mit siebzehn Sonderorganisationen der Vereinten Nationen zusammen und durch acht Funktionale Kommissionen, neun Expertengremien und fünf Regionalkommissionen. Mehr als 5000 Nichtregierungsorganisationen (NRO) erhielten den sogenannten Beraterstatus des ECOSOC. Akkreditierte NROen können Expertisen einbringen oder beratend wirken, indem sie zu Fragen ihres Arbeitsgebietes empfehlende Berichte beim ECOSOC einreichen.

Über den Wirtschafts- und Sozialrat berichten der Generalversammlung unter anderem das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), der Weltbevölkerungsfonds (UNFPA), der Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) und das Weltkinderhilfswerk (UNICEF). Auch die Mitglieder der Verwaltungsräte dieser Fonds und Programme der Vereinten Nationen werden grundsätzlich durch den ECOSOC gewählt.

Der ECOSOC und seine nachgeordneten Organe und Gremien tagen in New York,; nur das Humanitarian Affairs Segment findet abwechselnd in New York und Genf statt. Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen, die nicht Mitglied des ECOSOC sind, können ohne Stimmrecht an den öffentlichen Sitzungen teilnehmen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Mitglieder des ECOSOC sind bei der Verabschiedung von Resolutionen traditionell bemüht, im Einvernehmen zu entscheiden.

Das sogenannte 'Hochrangige Segment' ist eine Sitzung auf Ministerebene zu einem aktuellen Thema. Es findet stets im Juli gemeinsam mit dem Hochrangigen Politischen Forum für Nachhaltige Entwicklung statt, dass den Stand der Umsetzung der Agenda 2030 und der Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele überprüft.

Den Auftakt der dem ECOSOC nachgeordneten Organe und Gremien bildet im Februar das in 2021 reformierte Koordinationssegment, bei dem die politischen Zielsetzungen vor dem Hintergrund des ECOSOC-Jahresthemas diskutiert werden. Im Anschluss an die Frühjahrstagung von Internationalem Währungsfonds und Weltbank findet seit 2016 jedes Jahr im ECOSOC ein Forum zur Entwicklungsfinanzierung statt, in dessen Rahmen traditional auch ein Dialog mit den internationalen Finanzinstitutionen vorgesehen ist. Außerdem findet jährlich im Mai ein Segment zum operativen Geschäft der Vereinten Nationen statt, in dessen Zentrum vor allem die Fragen zur (weiteren) Reform des Entwicklungsystems diskutiert werden.

Nichtregierungsorganisationen und die Vereinten Nationen

Nichtregierungs-Organisationen (NROs) wirken heute in fast allen Bereichen der Arbeit der Vereinten Nationen mit. Ihr Status und ihre Mitwirkungsrechte sind im System der Vereinten Nationen jedoch nicht einheitlich geregelt. Deutschland setzt sich für eine intensive Mitarbeit der Zivilgesellschaft in den Vereinten Nationen ein. Gerade die Sondergeneralversammlungen werden durch eine Vielzahl anwesender NROs bereichert.

NROs können einen sogenannten „Konsultativstatus“ beim Wirtschafts- und Sozialrat ECOSOC beantragen. Das sieht die UN-Satzung in Artikel 71 explizit vor. Die derzeit gültige Rechtsgrundlage ist die ECOSOC-Resolution 1996/31, die auch Detailfragen regelt. Der Konsultativstatus beim ECOSOC für NROs existiert in drei Kategorien:

  • Kategorie I (general consultative status): Für NROs, die sich mit der Mehrzahl der Aktivitäten des ECOSOC befassen.
  • Kategorie II (special consultative status): Für NROs, die spezifische Beiträge in bestimmten Gebieten des ECOSOC leisten können.
  • Listen- oder Rosterstatus: Alle übrigen NROs

Je nach Kategorie haben die NROs unterschiedliche Beteiligungsrechte an der Arbeit des ECOSOC und seiner funktionalen Kommissionen. Dazu gehört etwa das Rederecht, das Recht auf Verbreiten von Stellungnahmen als offizielles Dokument der Vereinten Nationen oder das Vorschlagsrecht für Tagesordnungspunkte. Über die Zulassung einer nichtstaatlichen Organisation sowie über ihre Zuordnung zu einer Kategorie entscheidet der ECOSOC auf Empfehlung des Ausschusses für nichtstaatliche Organisationen (Committee on Non-Governmental Organizations). Antragsformulare gibt es online auf der Webseite der Vereinten Nationen:

Webseite der Vereinten Nationen für NROs (englisch)

Die Finanzierung der Vereinten Nationen

Euroscheine
Euroscheine © picture-alliance/dpa

Artikel 17 der Charta der Vereinten Nationen bestimmt, dass die Ausgaben der Organisation von den Mitgliedstaaten nach einem von der Generalversammlung festzulegenden Verteilungsschlüssel zu tragen sind. Ein Mitglied verliert sein Stimmrecht in der Generalversammlung, wenn es mit der Zahlung seiner finanziellen Beiträge für zwei Jahre im Rückstand ist. Ausnahmen sind möglich, wenn der Zahlungsverzug auf Umständen beruht, die dieses Mitglied nicht zu vertreten hat (Artikel 19).

Der von der 77. Generalversammlung am 30. Dezember 2022 beschlossene reguläre Haushalt der Vereinten Nationen für 2023 beläuft sich auf 3,4 Milliarden US-Dollar. Die zahlreichen Programme und Fonds der Vereinten Nationen (UNDP, UNFPA, UNEP usw.) werden darüber hinaus aus freiwilligen Beiträgen der Mitgliedstaaten finanziert.

Hintergrund: Die Beiträge zum Haushalt der Vereinten Nationen​​​​​​​

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