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Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte: Monitoring-Veranstaltung im Auswärtigen Amt

20.03.2019 - Pressemitteilung

Die Bundesregierung überprüft im Rahmen eines Monitorings in den kommenden beiden Jahren, inwieweit in Deutschland ansässige Unternehmen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen. Es handelt sich um einen Auftrag aus dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), den die Bundesregierung im Dezember 2016 verabschiedet hat.

Am Dienstag, den 26.03.2019, 16:30 Uhr – 19 Uhr stellt das Auswärtige Amt das NAP-Monitoring interessierten Unternehmen und der Öffentlichkeit vor. Dabei wird es um die Herangehensweise und das Verfahren des Monitorings gehen. Unter anderem werden Unternehmen den Fragebogen kennenlernen, der ab Mai versandt wird. Als Vorbereitung auf diese Erhebung wurden im Herbst 2018 bereits vertiefte Interviews mit ca. 30 Unternehmen geführt. Bei der Dialogveranstaltung am 26.03. werden auch Ergebnisse aus diesen Interviews präsentiert.


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