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Auswärtiges Amt zu den Präsidentschaftswahlen in Senegal
Zu den Präsidentschaftswahlen in Senegal erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amts heute (07.03):
Wir begrüßen, die Entscheidung des senegalesischen Verfassungsrats. Sie schafft rechtliche Klarheit zum Wahlverfahren.
Mit der Festlegung der Präsidentschaftswahlen für den 24. März durch Staatspräsident Sall wurden endlich die Voraussetzungen geschaffen, damit die Senegalesinnen und Senegalesen ihr neues Staatsoberhaupt nun rasch frei und demokratisch bestimmen können.
Hintergrund:
Der Verfassungsrat der Republik Senegal hat am 6. März angeordnet, dass die ursprünglich für den 25. Februar vorgesehenen Präsidentschaftswahlen spätestens am 31. März stattfinden müssen. Präsident Sall hat daraufhin in einem Dekret vom gleichen Tag den 24. März zum Wahltermin bestimmt.