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Auswärtiges Amt zum Urteil des EuGH bezüglich der Handelsabkommen der EU mit Marokko
Zum Urteil des EuGH bezüglich der Handelsabkommens der EU mit Marokko erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amts heute (07.10.2024):
Wir nehmen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 04.10.2024 bezüglich der Handelsabkommen EU-Marokko im Bereich der Fischerei und landwirtschaftlicher Abkommen mit Respekt vor der Unabhängigkeit der Institution zur Kenntnis.
Wir messen der „strategischen, multidimensionalen und privilegierten Partnerschaft“ zwischen der EU und Marokko großen Wert zu. Bilateral haben wir die Beziehungen zu Marokko erst im Juni durch den regelmäßig stattfindenden strategischen Dialog auf Außenministerebene intensiviert.
Die Beziehungen zwischen der EU und Marokko sind langfristig, breit und auf Vertiefung hin angelegt. Dies hat die EU in einer gemeinsamen Erklärung von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen und dem Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik Borrell am Freitag erneut unterstrichen.