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Auslandspropaganda und Kriegsführung: Der „Führerbefehl“

16.09.2014 - Artikel

Der „Führerbefehl“ vom 8.9.1939 zeichnet in drastischer Weise die enge Beziehung zwischen Propaganda und Kriegsführung im „Dritten Reich“ nach. Er belegt auch für den Propagandabereich die tiefen Verstrickungen des Auswärtigen Amts in die Verbrechen des „Dritten Reichs“.

Auszug des Führerbefehls vom 8. September 1939
Auszug des „Führerbefehls“ vom 8. September 1939 © Politisches Archiv/AA

Am 10. September 1939, also keine zwei Wochen nach dem deutschen Überfall auf Polen, mit dem Deutschland den Zweiten Weltkrieg entfesselte, schrieb der Chef der Reichskanzlei, Hans Heinrich Lammers, an den Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Ernst Freiherr von Weizsäcker. Er übersandte als Anlage einen „Führerbefehl“, also ein Dokument, dem in der Herrschaftsstruktur des „Dritten Reiches“ höchste Bedeutung zukam.

Der Krieg sollte, so der Befehl Hitlers, nicht nur mit militärischen Mitteln, sondern auch mit Mitteln der Propaganda geführt werden. Die nationalsozialistische Kriegspropaganda verfolgte dabei drei Ziele: In Deutschland für Zustimmung zum Krieg zu sorgen, die Bevölkerung der besetzten Gebiete ruhigzustellen und die neutralen Staaten auf den deutschen Kurs zu bringen.

Zuständigkeiten für Propaganda

Dazu wurden auch die Zuständigkeiten verteilt zwischen Goebbels' Propagandaministerium, den „mit der Innenpolitik beauftragten Stellen“ und dem Auswärtigen Amt unter Joachim von Ribbentrop. Dieses sollte für die außenpolitische Propaganda die allgemeinen Richtlinien erstellen, sich bei der Durchführung aber des Apparats des Propagandaministeriums bedienen.

Das Auswärtige Amt in der Wilhelmstraße
Das Auswärtige Amt in der Wilhelmstraße © Bundesarchiv/wikimedia cc-by-sa

Im Auswärtigen Amt gab es dafür eine eigene „Informationsabteilung“. Sie wurde 1943 mit der Kulturabteilung zusammengelegt; der Aufgabenzuschnitt blieb aber bis Kriegsende nahezu unverändert bestehen. Das Auswärtige Amt hat damit im „Dritten Reich“ einen wichtigen Beitrag geleistet, um die nationalsozialistische Kriegs- und Mordpolitik jener Jahre zu decken, herunterzuspielen oder zu verteidigen.

Vorbehalt für „Persönliche Anordnungen“

Das Dokument beleuchtet darüber hinaus einen Umstand, der für das „Dritte Reich“ allgemein charakteristisch war. Bei allem Anschein klarer Hierarchie gab es immer wieder Kompetenzstreitigkeiten zwischen den beteiligten Stellen. So ist auch hier letztlich nicht klar ersichtlich, wie sich genau die Zuständigkeiten verteilen, vor allem zwischen Auswärtigem Amt und Propagandaministerium.

Häufig regelte sich das dann entsprechend dem Gewicht, das die Beteiligten innerhalb der nationalsozialistischen Hierarchie hatten. Ein weiterer Faktor war die Nähe zu Hitler. Um die Lage noch komplizierter zu machen, behielt dieser sich stets auch vor, im Einzelfall „persönliche Anordnungen“ zu treffen.

Zum Weiterlesen

Auszug: „Befehl des Führers“ vom 8. September 1939 PDF / 20 MB

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