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Solange wie nötig: Deutschlands Unterstützung für die Ukraine
Deutschland unterstützt im Rahmen seiner humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe das Minenräumungsprojekt „Humanitarian Demining Ukraine“, © picture alliance / Photoshot
Deutschland steht mit umfangreicher Unterstützung – insgesamt bisher 37,32 Mrd. Euro – fest an der Seite der Menschen in der Ukraine, längst nicht nur mit militärischem Material. Lesen Sie hier, was Deutschland konkret tut.
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat unfassbares Leid über Millionen Menschen gebracht. Unmittelbar betroffen sind nicht nur die ukrainischen Soldatinnen und Soldaten, die an der Front ihr Heimatland und die Sicherheit Europas verteidigen, sondern auch die Zivilbevölkerung, darunter ältere Menschen, Frauen und Kinder. Besonders perfide sind die gezielten Angriffe der russischen Streitkräfte auf zivile Infrastruktur wie Kraftwerke zur Erzeugung von Wärme und Strom oder die Wasserversorgung. Russland versucht, die Menschen in der Ukraine damit zu zermürben und sie ihrer Lebensgrundlagen zu berauben. Für die Bundesregierung hat schnelle Hilfe für die Versorgung der Ukrainerinnen und Ukrainer daher höchste Priorität.
Damit die Ukraine sich und unseren Frieden in Europa schützen kann, hat die Bundesregierung seit Kriegsbeginn mehr als 37,32 Mrd. Euro für bilaterale Unterstützungsleistungen für die Ukraine zur Verfügung gestellt, z.B. für die so wichtige Luftverteidigung, ein umfangreiches Winterhilfsprogramm und Energiehilfe, Unterstützung für Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind, für humanitäre Hilfe und Minenräumen sowie zur Aufarbeitung von Kriegsverbrechen. Auch haben die Ukraine und Deutschland am 16. Februar 2024 eine bilaterale Sicherheitsvereinbarung geschlossen.
Eine regelmäßig aktualisierte Übersicht der bilateralen Unterstützungsleistungen finden Sie hier.
Militärische Unterstützungsleistungen für die Ukraine
Die Ukraine muss sich gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg verteidigen können. Deutschland unterstützt die Ukraine daher mit Ausrüstungs- und Waffenlieferungen, aus Beständen der Bundeswehr und durch Lieferungen der Industrie, die aus deutschen Haushaltsmitteln finanziert werden. Dabei orientiert sich die Bundesregierung an dem Bedarf der Ukraine und prüft ständig, in welchen Bereichen weitere Unterstützungsleistungen möglich sind, beispielsweise bei der Flugabwehr. Bislang hat Deutschland dafür zum Beispiel drei Patriot-Systeme und neun Iris-T-Systeme geliefert.
Im EU-Kreis wurde zudem die Einrichtung von Unterstützungsmaßnahmen der Europäischen Friedensfazilität (European Peace Facility, EPF) zugunsten der ukrainischen Streitkräfte im Wert von 5,5 Mrd. Euro vereinbart. Diese Maßnahmen sind als Refinanzierungsmechanismus für bilaterale Materiallieferungen und Instandsetzungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten aufgesetzt. Die Mitgliedstaaten tragen hierzu gemäß eines Beitragsschlüssels auf Basis des Bruttonationaleinkommens bei. Der deutsche Beitragsanteil beträgt in den Jahren 2022-27 bei ca. 1,4 Mrd. Euro, Pflichtbeiträge in Höhe von 506 Mio. Euro wurden bereits gezahlt. Im März 2024 wurde zudem die Einrichtung des sog. Ukraine Assistance Fund in der EPF beschlossen, der mit zusätzlichen 5 Mrd. Euro bis 2027 ausgestattet sein soll.
Die aktuelle Übersicht der militärischen Unterstützungsleistungen finden Sie hier.
Politische Unterstützung und Friedensbemühungen
Wir sind überzeugt: nachhaltigen Frieden kann es nur mit einer starken Ukraine geben. Dafür ist unsere Unterstützung essentiell. Zugleich arbeiten wir gemeinsam mit unseren Partnern seit Langem mit aller Kraft für eine diplomatische Friedenslösung. Der ukrainische Präsident Selenskyj hat dazu bereits im November 2022 eine Friedensformel vorgestellt, die wichtige Bestandteile eines dauerhaften und gerechten Friedens auf der Grundlage des Völkerrechts enthält. Die unterschiedlichen Elemente einer Friedenslösung, wie zum Beispiel auch Sicherheitsgarantien für die Ukraine, diskutieren wir in verschiedenen internationalen Formaten – sei es in dem von der Ukraine organisierten Friedensformelprozess, bei der NATO, den G7, in der EU oder im Berliner Format, dass sich zuletzt Anfang Dezember traf. Wie genau die unterschiedlichen Elemente am Ende konkret in einem Friedensprozess eine Rolle spielen, muss und wird entscheidend davon abhängen, wie die Ukraine diesen Prozess weiter gestaltet. Für uns gilt: Es kann keinen Frieden über die Köpfe der Ukrainerinnen und Ukrainer und der Europäerinnen und Europäer hinweg geben.
Humanitäre Hilfe, Unterstützung des Energiesektors und Winterhilfe
Das Auswärtige Amt unterstützt als zweitgrößter Geber weltweit und größter Geber in der EU humanitäre Partnerorganisationen in der Ukraine und Nachbarländern im Bereich der humanitären Hilfe, um das durch den russischen Angriffskrieg geschaffene akute Leid der Bevölkerung zu mindern. Zur Unterstützung der ukrainischen Bevölkerung während des harten Winters hat Deutschland erneut Mittel in Höhe von 235 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Insgesamt hat das Auswärtige Amt seit dem Februar 2022 mehr als 1,3 Mrd. EUR humanitäre Hilfe umgesetzt.
Insbesondere auch Menschen, die in Frontnähe zurückbleiben müssen – wie Ältere, Schwerkranke oder Menschen mit Behinderung – sowie Binnengeflüchtete in allen Teilen der Ukraine werden durch uns und unsere Partner versorgt. Einen besonderen Fokus legen wir dabei auch auf mentale und psychosoziale Unterstützung der Ukrainerinnen und Ukrainer sowie die Hilfe bei genderspezifischer und sexualisierter Gewalt.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Unterstützung liegt im ukrainischen Energiesektor, der im Fokus russischer Angriffe steht. Deutschland ist z.B. größter bilateraler Geber für den „Ukraine Energy Support Fund“ der europäischen Energiegemeinschaft. Zum einen leistet die Bundesregierung Energienothilfe, damit Strom, Heizung und Wasserversorgung weiter für die Bevölkerung zur Verfügung stehen. Hier geht es etwa um Reparaturen, zusätzliche Kapazitäten zur Stromerzeugung und Schutz der Infrastruktur. Zum anderen arbeiten wir gemeinsam mit den ukrainischen Partnern an einem dezentralen, grünen Wiederaufbau der Energieinfrastruktur mit Schwerpunkten bei Energieeffizienz und dem Ausbau der Erneuerbaren Energien.
Weitere Finanzierung der Unterstützung über Windfalls Profits und G7-Kredit
Als Reaktion auf den russischen völkerrechtswidrigen Überfall auf die Ukraine wurden staatliche russische Vermögenswerte in der EU immobilisiert. Es ist klar, dass Russland für die Schäden zahlen muss, die es mit seinem Krieg in der Ukraine verursacht hat. Diese auf dem völkergewohnheitsrechtlich anerkannten Prinzip der Staatenverantwortlichkeit basierende Pflicht hat die UN-Generalsversammlung in einer Resolution am 14. November 2022 ausdrücklich bekräftigt.
Darüber hinaus haben sich die Staats- und Regierungschefs der G7 bereits beim G7-Gipfel in Hiroshima im Jahr 2023 darauf verständigt, immobilisierte Vermögenswerte erst dann freizugeben, wenn Russland für den Schaden in der Ukraine bezahlt hat. In der Zwischenzeit hat sich die EU auf eine Regelung verständigt, um die unvorhergesehenen Erträge der Zentralverwahrer (sog. „windfall profits“) abzuschöpfen. Die von der EU beschlossene „windfall profits“-Regelung steht auf einer soliden EU-rechtlichen Grundlage, die völkerrechtskonform ist. Auf dieser Basis haben die G7 am 25.10.2024 verkündet, der Ukraine einen Kredit über rund 45 Mrd. EUR (50 Mrd. US-Dollar) und unter Nutzung der „windfall profits“ zur Verfügung zu stellen.
Dokumentation von Kriegsverbrechen
Mit seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine begeht Russland in der Ukraine auch schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und massive Menschenrechtsverletzungen, wie Tötung und Folter von Zivilistinnen und Zivilisten. Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat umgehend Ermittlungen aufgenommen. Deutschland unterstützt diese Ermittlungen finanziell sowie durch Entsendung von Expertinnen und Experten. Mit ukrainischen Stellen arbeitet die Bundesregierung zudem beispielsweise bei der Lieferung von Forensik-Ausrüstung zusammen.
Deutschland unterstützt das beim Gipfeltreffen (16./17.05.23) des Europarats in Reykjavik gegründete Schadensregister zur Dokumentation der durch den russischen Angriffskrieg verursachten Schäden („Schadensregister Ukraine“ mit Sitz in Den Haag), welches Anfang Februar 2024 seine Arbeit aufnahm, finanziell (mit bislang rd. 1 Mio. Euro) sowie durch Entsendung von derzeit einer Expertin. Mitte Dezember 2024 erging eine erste Entscheidung des Schadensregisters: 832 angemeldete Ansprüche wegen Beschädigung oder Zerstörung von Wohneigentum wurden als gerechtfertigt eingeschätzt und offiziell im Register eingetragen. Die Ansprüche beziehen sich u.a. auf Häuser und Wohnungen in der Stadt Bakhmut und im Oblast Donezk.
Präzedenzlose Sanktionen
Solange Russland die Ukraine brutal angreift, muss dies Konsequenzen haben. Deutschland und seine europäischen Partner haben mit massiven und präzedenzlosen Sanktionen reagiert: Beschneidung des Zugangs von Russland zu Kapitalmärkten, umfassende Ausfuhrverbote, insbesondere in den Bereichen Hochtechnologie, Industrie und Energieinfrastruktur, eine Ölpreisobergrenze für Lieferungen in Drittstaaten, weitreichende Importverbote, u.a. für Kohle, Erdöl, Eisen- und Stahlprodukte sowie Gold und Diamanten aus Russland, harte Maßnahmen gegen den russischen Luftfahrtsektor sowie gezielte Sanktionen gegen den russischen Präsidenten Putin, Außenminister Lawrow, weitere politische und militärische Entscheidungsträger, Kriegsverbrecher, Propagandisten und das Oligarchen-System, das sie stützt. Zudem erlässt die EU-Sanktionsmaßnahmen gegen die russische Schattenflotte und Umgehungsnetzwerke aus Drittstaaten, um Russlands Einnahmen und Versorgung mit kriegswichtigen Gütern weiter zu beschneiden.
Mehr über die bestehenden Sanktionen erfahren Sie hier.
Wiederaufbau
Die Bundesregierung plant gemeinsam mit der Ukraine sowie unseren Partnern in EU und G7 schon jetzt den Wiederaufbau der Ukraine. Im Dezember 2022 einigten sich die G7-Staaten gemeinsam mit der Ukraine auf die Einrichtung einer internationalen Plattform für die Geberkoordinierung des Wiederaufbaus. Der Wiederaufbau wird eine besondere internationale Kraftanstrengung erfordern, bildet aber gleichzeitig auch eine große Chance, Investitionen in die Zukunft der Ukraine mit der Modernisierung von Staat und Wirtschaft, einer ökologischen Transformation, und nicht zuletzt innerstaatlichen Reformen und dem EU-Beitrittsprozess zu verknüpfen.
Am 11.-12. Juni 2024 richtete Deutschland gemeinsam mit der Ukraine die internationale Wiederaufbau-Konferenz (Ukraine Recovery Conference, URC2024) in Berlin aus. Nach Lugano 2022 und London 2023 fand die URC damit erstmals seit Ausbruch des Angriffskrieges in einem EU-Mitgliedsstaat statt. Über 3.400 Teilnehmende aus 60 Staaten kamen unter dem Konferenzmotto „United in Defense. United in Recovery. Stronger together“ zusammen und trugen u.a. mit der Unterzeichnung von 110 Vereinbarungen und Verträgen zur Unterstützung der Ukraine bei.
Eine detaillierte Liste der Konferenzergebnisse und das Co-Chair’s Summary der deutschen und ukrainischen Regierung finden sie hier.
Große Hilfsbereitschaft
Viele Menschen in Deutschland nehmen Anteil an der Situation der Menschen in der Ukraine. Auch in der Zivilgesellschaft ist die Hilfsbereitschaft enorm. Das große Spendenaufkommen führt zu einem großen Koordinierungsbedarf für die Hilfsorganisationen. Die Bundesregierung unterstützt deshalb den Appell, statt Sachspenden, wenn immer möglich Geld an etablierte Hilfsorganisationen zu spenden. Spenden sind über die Aktion Deutschland Hilft oder das Aktionsbündnis Katastrophenhilfe möglich. Mit dem Betreff „Nothilfe Ukraine“ kommen die Gelder den Menschen in der Ukraine zugute.
Informationen über den Bedarf von Geflüchteten vor Ort und zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen in Deutschland finden Sie hier.