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1. Mai 2004: Die Osterweiterung der EU

30.04.2014 - Artikel

Der Vertrag über die EU-Erweiterung regelte den Beitritt von ost- und südeuropäischen Staaten zur Europäischen Union am 1. Mai 2004. Die Erweiterung wurde vielerorts mit Volksfesten gefeiert.

Volksfest in Slubice in der Nacht zum 1. Mai 2004
Volksfest in Slubice in der Nacht zum 1. Mai 2004 © dpa/Picture Alliance

Am 1. Mai 2004 um Mitternacht ertönte in Frankfurt und Slubice, zwei sich gegenüberliegenden Städten an der Oder, aus großen Lautsprechern die Europahymne, über den Köpfen der Zuschauer explodierte ein Feuerwerk. Dann öffneten der damalige Außenminister Joschka Fischer und sein polnischer Amtskollege Wlodzimierz Cimoszewicz symbolisch die Grenze an der Oder-Brücke, die die beiden Städte verbindet. Hunderte der anwesenden Besucher überquerten noch in dieser Nacht die Brücke in beide Richtungen, um auf beiden Seiten der Oder zu feiern. Damit nutzten sie ganz nebenbei eine der Grundfreiheiten der Europäischen Union: Den freien Personenverkehr.

Größte Erweiterung der EU-Geschichte

Ähnliche Festakte fanden in dieser Nacht europaweit an zahlreichen Orten, vor allem aber in den Hauptstädten der neuen Beitrittsländer und an wichtigen Grenzübergängen statt. Neben Polen traten am 1. Mai 2004 auch Estland, Lettland, Litauen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn sowie Malta und Zypern der Europäischen Union bei. Die Erweiterung 2004 war damit die bisher größte Erweiterung der Europäischen Union.

Vertrag über die Erweiterung 2004: Für Deutschland unterzeichneten Gerhard Schröder und Joschka Fischer den Vertrag
Vertrag über die Erweiterung 2004: Für Deutschland unterzeichneten Gerhard Schröder und Joschka Fischer den Vertrag © AA

Begonnen hatte das „Projekt Osterweiterung“ schon einige Zeit vorher: Nach dem Ende des Kalten Krieges schloss die EU bereits Anfang der 1990er Jahre Assoziierungsabkommen mit vielen mittel- und osteuropäischen Staaten, um den Handel zu liberalisieren, Richtlinien für den politischen Dialog zu entwickeln und Rechtsvorschriften an das EU-Recht anzugleichen. Unterstützt wurden die Beitrittsbemühungen durch ein breit angelegtes Finanzierungsprogramm der EU. Die 1997 mit zehn Staaten aufgenommenen Beitrittsverhandlungen konnten 2002 abgeschlossen werden. Am 16. April 2003 wurde schließlich der Beitrittsvertrag in Athen unterzeichnet.

Volksabstimmungen für den Beitritt

Der eigentliche Vertrag ist kurz und bündig gehalten: Er besteht aus nur drei Artikeln, alle weiteren Einzelheiten werden in Anlagen geregelt. Darauf folgen allerdings sieben Seiten mit Unterschriften von allen damals 15 EU-Mitgliedsstaaten sowie den 10 Beitrittskandidaten.

Nach seiner Unterzeichnung musste der Vertrag in allen Mitgliedsstaaten und Beitrittsländern ratifiziert werden. In den meisten Beitrittsländern fanden hierzu Volksabstimmungen statt, die zum Teil mit über 90 Prozent (z.B. in Slowenien und der Slowakei) zugunsten des EU-Beitritts ausfielen.

Frieden und Stabilität in Europa

Heute fällt es schwer, sich eine Europäische Union ohne Polen, Ungarn, Zypern oder die baltischen Staaten vorzustellen. Der EU-Beitritt der zehn Staaten hat nicht nur den freien Personenverkehr und die Reisefreiheit befördert - er hat auch und vor allem einen wichtigen Beitrag zu Frieden und Stabilität in Europa geleistet.

Weitere Informationen

10 Jahre Osterweiterung der EU - Gemeinsamer Namensartikel von fünf europäischen Außenministern

Vertrag zur EU-Osterweiterung (16.04.2003) PDF / 158 KB

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