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Was Sie über den Europarat wissen sollten

Gebäude des Europarats in Straßburg (Frankreich)

Gebäude des Europarats in Straßburg (Frankreich), © picture alliance / Winfried Rothermel

14.09.2022 - Artikel

Bastion für die Menschenrechte von Eriwan bis Lissabon: Der Europarat wird 75. Was die von der EU unabhängige Organisation so besonders macht.

Eine unabhängige internationale Organisation

Der Europarat ist kein Organ der EU, sondern eine unabhängige internationale Organisation mit Sitz in Straßburg. Er wurde 1949 als erste europäische Organisation der Nachkriegszeit gegründet und hat 46 Mitglieder: Alle europäischen Flächenstaaten, darunter auch die Türkei, gehören dem Europarat an (Ausnahmen: Belarus und Kosovo). Russland wurde infolge seines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine am 16. März 2022 aus dem Europarat ausgeschlossen.

Hüter der Menschenrechtskonvention

Seit seiner Gründung setzt sich der Europarat für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ein. Sein wichtigstes Instrument: Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK). Um Mitglied im Europarat zu werden, muss jeder Staat die Konvention unterzeichnen. Die Konvention ist damit geltendes Recht in allen 46 Mitgliedsstaaten.

Einklagbarer Schutz für jeden einzelnen Bürger

Der Europarat hat für alle Bürger der Mitgliedsstaaten einen weltweit einmaligen Schutzmechanismus geschaffen. Wer sich in seinen Menschenrechten verletzt sieht, kann vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Klage erheben. Die Mitgliedsstaaten sind an die Urteile des Gerichts gebunden. Mit seinen Urteilen konnte der Gerichtshof so den Einsatz von Menschenrechtsverteidigern immer wieder massiv stärken und schützen.

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