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Der Europarat - Förderer von Demokratie und Menschenrechten
Palais de l'Europe in Straßburg- Gebäude des Europarats mit den Flaggen der Mitgliedstaaten, © dpa/Fourmy Mario
Der Europarat fördert seit 1949 Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Demokratie in ganz Europa.
Der Europarat wurde am 5. Mai 1949 als erste der großen europäischen Nachkriegsorganisationen mit Sitz in Straßburg (Frankreich) gegründet. Die Bundesrepublik Deutschland wurde am 13. Juli 1950 als assoziiertes Mitglied und am 2. Mai 1951 als Vollmitglied aufgenommen.
Es bedeutet viel für die politische Entwicklung Europas, daß wir hier in den Organen des Europarats eine Plattform haben, auf der sich die Repräsentanten Europas regelmäßig begegnen, ihre Sorgen und Nöte, ihre Wünsche und Hoffnungen austauschen, gemeinsame Kriterien für die Bewertung ihrer Bedürfnisse zu entwickeln versuchen und überhaupt in einem Geiste der Fairness und der guten Nachbarschaft zusammenarbeiten —mit anderen Worten: Wir haben hier das europäische Gewissen [Konrad Adenauer (Straßburg, 10. Dezember 1951)]
Zum Zeitpunkt der Gründung des Europarates waren die Wunden des Zweiten Weltkrieges noch frisch. Die Pioniere der europäischen Zusammenarbeit kreierten deshalb mit dem Europarat, wie Adenauer es nannte, ein „Europäisches Gewissen“. Dieses Gewissen sollte der Wahrung von Menschenrechten, Rechtstaatlichkeit und Demokratie dienen, sie fördern und jegliche Verstöße gegen die festgelegten Grundprinzipien rügen. Dadurch sollte ein friedlicheres und stärkeres Europa geschaffen werden, das für die Rechte aller Europäer eintritt.
Um diese Ziele zu erreichen, wurde der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gegründet und die Position des Menschenrechtskommissars etabliert. Außerdem verfügt der Europarat über verschiedene unabhängige Überwachungs- („Monitoring“-) Organe. Wichtige Themen sind z.B. Meinungsfreiheit, Minderheitenschutz, Schutz von Kindern und Frauen, Cybercrime und Korruptionsbekämpfung.
Der Europarat hat heute 46 Mitglieder – dazu gehören alle europäischen Flächenstaaten mit Ausnahme von Belarus, Kosovo. Russland wurde als Folge des Angriffskrieges gegen die Ukraine am 16.3.2022 aus dem Europarat ausgeschlossen. Außerdem haben der Heilige Stuhl, Israel, Japan, Kanada, Mexiko und die Vereinigten Staaten einen Beobachterstatus inne.
Organe und Institutionen des Europarats
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Der Menschenrechtskommissar des Europarats
Konventionen
Übersicht über alle Konventionen des Europarats
Teilabkommen
Die Mitgliedsstaaten können außerdem Teilabkommen als eine besondere Form der thematischen Zusammenarbeit beitreten. Meist stehen sie auch Drittstaaten zum Beitritt offen. Ein Beispiel für ein Teilabkommen ist die „Europäische Kommission für Demokratie durch Recht“ („Venedig-Kommission“), welche die Staaten verfassungsrechtlich berät.
Engagement Deutschlands im Europarat
Die Bundesregierung sieht den Europarat als unverzichtbare Institution zur Förderung von Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in ganz Europa, sowie als Forum für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Rechtsraums.
Deutschland arbeitet auf allen Ebenen intensiv an den Programmen des Europarats mit und unterstützt auch die Reform der Organisation. In der Parlamentarischen Versammlung des Europarats hat Deutschland 18 Sitze, ebenso im Kongress der Gemeinden und Regionen. Deutschland gehört zusammen mit Frankreich, Großbritannien und Italien zu den Hauptbeitragszahlern. Darüber hinaus engagiert sich Deutschland mit freiwilligen Leistungen, z.B. zur Förderung von Projekten für den Menschenrechtsschutz.
Der Europarat und die EU
Die EU und der Europarat haben eine intensive Zusammenarbeit entwickeltDie EU stellt in erheblichem Umfang finanzielle Mittel für den Europarat zur Durchführung gemeinsamer Projekte bereit, die auf den Schutz und die Förderung von – Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Mitgliedstaaten des Europarats sowie der südlichen und östlichen Nachbarregionen gerichtet sind.
Der EU-Vertrag sieht den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention vor, der in naher Zukunft abgeschlossen werden soll.