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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Europäscher Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), © picture alliance / Bildagentur-online/Fischer
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gehört zum Europarat und wurde 1959 in Straßburg errichtet. Er entscheidet über Beschwerden, in denen eine Verletzung der in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) niedergelegten Rechte gerügt wird.
Der Gerichtshof kann durch Bürgerinnen und Bürger im Zuge von Individualbeschwerden angerufen werden, wenn der innerstaatliche Rechtsweg erschöpft ist. Er kann auch im Rahmen von Staatenbeschwerden der Vertragsstaaten untereinander aktiv werden.
Für jeden Mitgliedstaat des Europarats wird ein Richter oder eine Richterin von der Parlamentarischen Versammlung gewählt. Sie agieren unabhängig, d.h. nicht im Namen ihres jeweiligen Staates. Seit 2020 ist Prof. Dr. Anja Seibert-Fohr als deutsche Richterin am EGMR tätig.
Die Urteile des EGMR sind gemäß EMRK für die betroffenen Staaten bindend. Stellt der Gerichtshof einen Verstoß gegen die EMRK fest, kann er der verletzten Partei nach Artikel 41 eine gerechte Entschädigung zubilligen. Das Ministerkomitee des Europarats überwacht den Vollzug der Urteile des EGMR durch die Mitgliedstaaten.
Die EMRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag, durch den sich die Vertragsstaaten des Europarats verpflichten, ihren Bürgerinnen und Bürgern grundlegende zivile und politische Rechte zuzusichern. Jeder Mitgliedstaat des Europarats ist auch Vertragsstaat der Konvention.
Die Zulässigkeit einer Beschwerde hängt davon ab, ob der innerstaatliche Rechtsweg erschöpft ist. In Deutschland ist dafür in der Regel Voraussetzung, dass der Beschwerdeführer wegen der Verletzung seiner Rechte erfolglos das Bundesverfassungsgericht angerufen hat. Verfahren vor dem Gerichtshof sind grundsätzlich öffentlich. Urteile ergehen in den Amtssprachen des Europarats (Englisch und Französisch).
Seit Jahren registriert der EGMR eine hohe Zahl eingehender Beschwerden. Durch eine Reihe von Reformmaßnahmen der letzten Jahre kann der EGMR diese Auslastung zwischenzeitlich besser bewältigen.
Die jährlichen Berichte mit Statistiken zu den anhängigen Verfahren, der Anzahl von Urteilen bzw. Entscheidungen und länderspezifischen Angaben finden Sie hier:
Annual Reports - Department for the Execution of Judgments of the European Court of Human Rights