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Menschenrechtsbeauftragter Löning zu Todesstrafe in Bangladesch

12.12.2013 - Pressemitteilung

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, erklärte heute (12.12.):

Ich appelliere an die Regierung von Bangladesch, das Todesurteil gegen Abdul Quader Mollah nicht zu vollstrecken. Sein Name steht für schreckliche Verbrechen und großes Leid während des Unabhängigkeitskrieges.

Dennoch lehnt die Bundesregierung die Todesstrafe grundsätzlich ab. Zudem bestehen Zweifel, ob das Verfahren fair abgelaufen ist. Ich appelliere daher an die Behörden in Bangladesch, die Urteile in Haftstrafen umzuwandeln, sowie ein Todesstrafenmoratorium zu verfügen.

Hintergrund:

Abdul Quader Mollah wurde Anfang des Jahres wegen Kriegsverbrechen verurteilt, die während des Unabhängigkeitskampfes von Bangladesch 1971 begangen wurden. Der Oberste Gerichtshof des Landes hatte das Todesurteil jüngst bestätigt. Eine Vollstreckung könnte unmittelbar bevorstehen. Internationale Beobachter kritisieren das Sondertribunal, das für die Ahndung der während des Unabhängigkeitskampfes begangenen Verbrechen eingerichtet wurde, wegen rechtsstaatlicher Defizite der Verfahren. Den Angeklagten seien keine hinreichenden Verteidigungsmöglichkeiten und kein rechtliches Gehör eingeräumt worden. Während des Unabhängigkeitskriegs sollen bis zu drei Millionen Menschen umgekommen sein.

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