Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Menschenrechtsbeauftragte kritisiert drohende Haftstrafe gegen malaysischen Karikaturisten
Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler, erklärte heute (05.09.):
Dem malaysischen Karikaturisten Zulkiflee Anwar „Zunar“ Ulhaque droht eine bis zu 43-jährige Haftstrafe aufgrund des Gesetzes gegen Aufwiegelei (Sedition Act), allein weil er in Twittermeldungen unter anderem Kritik an der Verurteilung des Oppositionsführers Anwar Ibrahim geäußert hat. Zunar steht stellvertretend für viele Malaysier, die von Einschüchterungen und willkürlichen Verhaftungen bis hin zu drakonischen Strafen betroffen sind, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung friedlich ausüben.Das Gesetz gegen Aufwiegelei, das aus der Kolonialzeit stammt, wird in Malaysia immer breiter als repressive Maßnahme gegen regierungskritische Stimmen angewandt. Ich appelliere an die malaysische Regierung, die Anklagen gegen Zunar fallen zu lassen, Presse-, Meinungs- und Redefreiheit zu respektieren sowie das Gesetz gegen Aufwiegelei einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Es hat keinen Platz in einer modernen Gesellschaft.
Hintergrund:
Zulkiflee Anwar Ulhaque, bekannt unter seinem Künstlernamen ZUNAR - ist der bekannteste politische Karikaturist Malaysias und eine Gallionsfigur der malaysischen Opposition. In seinen Zeichnungen thematisiert er politische Missstände in Malaysia, unter anderem Korruptionsvorwürfe gegen Premierminister Najib, wachsende Beschränkungen der Meinungsfreiheit und zunehmende repressive Gesetzgebung.
Zunar wurde bereits mehrfach bedroht, seine Arbeiten konfisziert, sein Atelier durchsucht und Mitarbeiter verhaftet. Seine Bücher mit Karikaturensammlungen werden in Malaysia beschlagnahmt. Wegen Twittermeldungen zum politisch motivierten Urteil gegen den Oppositionsführer Anwar Ibrahim steht er unter Anklage aufgrund des Gesetzes gegen Aufwiegelei (Sedition Act). Im Fall seiner Verurteilung drohen bis zu 43 Jahre Haft. Der nächster Gerichtstermin findet am 8. September 2016 statt.
Seit Sommer 2014 ist in Malaysia eine starke Zunahme von repressiven Maßnahmen gegen Oppositionelle, Journalisten, Menschenrechtsaktivisten, Anwälte und Blogger zu beobachten. Im April 2015 wurde das noch aus Kolonialzeiten stammende Gesetz zur Bekämpfung der Aufwiegelei („Sedition Act“) von 1948 präzisiert und verschärft (u.a. Haftstrafen bis 20 Jahren, Ausweitung auf Internet und soziale Medien). Allein 2015 waren mindestens 91 Personen, die sich kritisch gegenüber der Regierung geäußert hatten, von polizeilichen Befragungen bzw. willkürlichen Verhaftungen auf Grundlage dieses Gesetzes betroffen.