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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zur Verurteilung von Ahtem Çiygoz
Zum Urteil gegen Ahtem Çiygoz, den Stellvertretenden Vorsitzenden des krimtatarischen Medshlis, der ermächtigten obersten Vertretung des krimtatarischen Volkes, sagte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, heute (13.09.):
Ich bin empört über die Verurteilung von Ahtem Çiygoz, dem Stellvertretenden Vorsitzenden des krimtatarischen Medshlis, durch das sogenannte 'Oberste Gericht' der von Russland annektierten Krim, zu einer langjährigen Haftstrafe. Das Urteil stellt eine weitere Verschärfung bei der Beschneidung der Rechte der Krimtataren auf der Halbinsel seit der russischen Annexion dar.
Ahtem Çiygoz hat sich für die territoriale Integrität der Ukraine eingesetzt. Es darf nicht sein, dass Menschen inhaftiert und verurteilt werden, weil sie ihre politische Meinung äußern. Dies widerspricht allen rechtsstaatlichen Grundsätzen, insbesondere dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den auch Russland ratifiziert hat.
Die Rechte der Tataren auf der Krim müssen umgehend wiederhergestellt und internationale Menschenrechtsstandards in vollem Umfang respektiert werden. Dazu hat auch der Internationale Gerichtshof Russland ausdrücklich aufgefordert.
Hintergrund:
Auf der Krim kommt es seit der völkerrechtswidrigen Annexion durch die Russische Föderation zu einem systematischen Vorgehen gegen Personen, die die Annexion ablehnen. In erster Linie betrifft dies die Krimtataren. Im Fokus der Verfolgung steht insbesondere auch die krimtatarische Nationalorganisation Medshlis. Auf Antrag der „Generalstaatsanwältin der Krim“ hatte bereits am 26.04.16 das „Oberste Gericht der Krim“ den Medshlis als extremistische Organisation eingestuft und seine Tätigkeit verboten.
Ahtem Çiygoz ist Stellvertretender Vorsitzender des Medshlis. Er wurde wegen Teilnahme an einer Kundgebung vor dem Gebäude des Obersten Rates der Krim zur Unterstützung der territorialen Integrität der Ukraine am 26.02.14 im Januar 2015 festgenommen und befand sich seitdem in Untersuchungshaft in Simferopol/Krim. Ihm wurde Organisation von Massenunruhen bzw. Aufforderung zu Massenunruhen vorgeworfen. Bei den Gerichtsverhandlungen war er nicht persönlich anwesend, sondern nur via Videokonferenzschaltung beteiligt. Er wurde am 11.09.17 durch das „Oberste Gericht der Krim“ zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt.