Direkt zu:
Jeder Bürger und jede Bürgerin hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, d.h. Aufzeichnungen des Auswärtigen Amts.
Wünschen Sie eine Auskunft oder Informationen zum Dienstleistungsangebot des Auswärtigen Amtes?Dann wenden Sie sich bitte direkt an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts.
Möchten Sie sich über Ihr Reiseland, z. B. die Einreisebestimmungen, informieren?Lesen Sie dazu bitte die Reise- und Sicherheitshinweise.
Vor einer Anfrage sollten Sie prüfen, ob Sie die von Ihnen gewünschte Information bereits aus allgemein zugänglichen Quellen wie z.B. Büchern, Zeitschriften oder dem Internet erlangen können.
Auswärtiges AmtReferat 505-IFG11013 Berlin
Wenn Sie per E-Mail eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) über diese Webseite an das Auswärtige Amt richten möchten, verwenden Sie bitte das nachstehende Formular.