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„Blaue Karte“ zum Arbeiten in der EU

20.02.2017 - Artikel

Deutschland lebt von seiner Offenheit und Vernetzung. Am 1. August 2012 trat das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der EU in Kraft.

Deutschland lebt von seiner Offenheit und Vernetzung. Zum 1. August 2012 trat das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union in Kraft. Es bringt vor allem zahlreiche Erleichterungen für ausländische Fachkräfte im Visumverfahren und im Aufenthaltsrecht mit sich. Die „Blaue Karte“ EU ist der von einem EU-Mitgliedstaat erteilte Aufenthaltstitel nach der neuen Hochqualifizierten-Richtlinie der EU.

Banner der Kampagne 'Make it in Germany' für die Anwerbung ausländischer Fachkräfte nach Deutschland
'Make it in Germany' © BMWi/make-it-in-germany.com

Von der neuen Rechtslage profitieren insbesondere Akademikerinnen und Akademiker, die die Aufnahme einer Berufstätigkeit in Deutschland beabsichtigen. Für sie besteht nun ein erleichterter Arbeitsmarktzugang, wenn sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot mit einem jährlichen Bruttogehalt in Höhe von mindestens 52.000 Euro (2018) vorweisen können. Für Fachkräfte aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik sowie Ärztinnen und Ärzte gilt eine Gehaltsgrenze von 40.560 Euro (2018).

Darüber hinaus besteht für Akademikerinnen und Akademiker die Möglichkeit, auch ohne Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebots ein Visum zur Arbeitsplatzsuche zu beantragen, das bei Erteilung zu einem Aufenthalt von bis zu sechs Monaten zwecks Suche eines Arbeitsplatzes in Deutschland berechtigt. Doch es gibt auch weitere Erleichterungen. Sie betreffen Unternehmensgründer, Studierende und Auszubildende.

Durch diese Maßnahmen sowie durch zusätzliche Vereinfachungen im Visumverfahren und im Aufenthaltsrecht leisten die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland einen wichtigen Beitrag zur Gewinnung und Sicherung hochqualifizierter Fachkräfte für Deutschland.

Weiter gehende Informationen zu diesem Thema finden sich in unserem Informationsangebot zum Thema Lernen und Arbeiten in Deutschland sowie auf der eigens vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit eingerichteten Internetseite „Make it in Germany“.

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