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Visa für Erwerbstätigkeit

Neubau von einem Wohnhaus

Neubau von einem Wohnhaus, © colourbox

20.12.2024 - Artikel

Für einen Aufenthalt in Deutschland zur Erwerbstätigkeit benötigen panamaische Staatsbürger ein nationales Visum.
Folgende Dokumente müssen zur Beantragung eines Visums zur Erwerbstätigkeit vorgelegt werden:


1 vollständig ausgefülltes Antragsformular (ohne Kopien)
• 1 biometrisches Passfoto (ohne Kopien)

Folgende Dokumente müssen im Original und mit 1 Kopie vorgelegt werden (es werden nur Kopien in Größe DINA 4 oder letter size, nicht geklammert, akzeptiert):

  • gültiger Reisepass
  • für Staatsbürger anderer Länder: Aufenthaltsgenehmigung für Panama
  • gültiger, unterschriebener Arbeitsvertrag
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis von der Bundesagentur für Arbeit (ausgefüllt vom Arbeitgeber)
  • Universitätsabschluss mit Apostille und Auszug der Anerkennung aus der Datenbank http://www.anabin.kmk.org
  • Nachweis über die Unterkunft in Deutschland mit genauer Adresse
  • Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000,- €, gültig ab Tag der Einreise); Spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums
  • Lebenslauf auf Deutsch oder Englisch

Die Visumsgebühr beträgt 75 € (Zahlbar nur in bar in US-Dollar).

Alle öffentlichen panamaischen Urkunden (und im Allgemeinen alle öffentlichen nicht-europäischen Urkunden) müssen mit der Haager Apostille versehen sein und von einem von der Botschaft zugelassenen Übersetzer übersetzt werden. Die Übersetzungen müssen außerdem von der Botschaft beglaubigt werden.

Öffentliche Urkunden sind Dokumente, die von öffentlichen, staatlichen, städtischen, schulischen und notariellen Behörden ausgestellt werden (z. B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Universitäts und Schulabschlüsse, Ausreisegenehmigungen, notariell beglaubigte Dokumente, etc.).


Die Botschaft behält sich vor, gegebenenfalls zusätzliche Dokumente und Informationen zu fordern.

Unvollständige Anträge (z.B. fehlende Kopien) werden nicht akzeptiert.

Für Visumsanträge ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Haftungsausschluss: Alle Informationen basieren auf den Informationen, die der Botschaft zum Zeitpunkt des Verfassens vorlagen. Aufgrund möglicher zwischenzeitlicher Veränderungen, kann weder die Vollständigkeit noch die Genauigkeit der Informationen garantiert werden.

Weitere Informationen

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