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Zusammenarbeit mit humanitären Hilfsorganisationen
Ernährungshilfe wird in Somalia über das Welternährungsprogramm (WFP) mit Hilfe von elektronischer Registrierung verteilt, © WFP/ Karel Pinsloo
Wer kann im Rahmen der humanitären Hilfe im Ausland gefördert werden? Welchen Förderungsprinzipien folgt dabei das Auswärtige Amt?
Für die Umsetzung der humanitären Hilfe der Bundesregierung arbeitet das Auswärtige Amt eng mit den humanitären Organisationen der Vereinten Nationen, der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie mit entsprechend spezialisierten Nichtregierungsorganisationen zusammen. Die Auswahl der unterstützten Projekte erfolgt auf Grundlage des „Förderkonzepts zu Vorhaben der humanitären Hilfe der Bundesregierung im Ausland“.
Wer wird gefördert?
Maßnahmen der humanitären Hilfe, wie etwa der Bau von Notunterkünften oder medizinische Versorgung, erfordern spezielle Fähigkeiten und schnelle Reaktion. Das Auswärtige Amt arbeitet daher zur Umsetzung von konkreten Projekten mit entsprechend qualifizierten Partnern zusammen. Dazu gehören humanitäre VN-Organisationen (z.B. UNHCR, WFP, OCHA), die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung (z.B. IKRK, IRFK, DRK und andere nationale Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften) sowie deutsche und internationale humanitäre Nichtregierungsorganisationen. Daneben sind auch NRO-Dachverbände oder Think Tanks, insbesondere für Maßnahmen, die der Verbesserung der Leistungsfähigkeit des internationalen humanitären Systems dienen, Partner der deutschen humanitären Hilfe. Grundlage für die Zusammenarbeit mit Zuwendungsempfängern in der internationalen humanitären Hilfe sind die Ziele und Grundsätze der „Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“.
Was wird gefördert?
Im Rahmen der internationalen Krisenreaktion fördern die humanitären Referate des Auswärtigen Amtes Projekte der humanitären Hilfe und des humanitären Minenräumens. Allgemeine Armutsbekämpfung und Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit, einschließlich der entwicklungsfördernden und strukturbildenden Übergangshilfe, gehören in den Bereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Förderungsprinzipien
Bis zum Inkrafttreten einer Förderrichtlinie ist das „Konzept des Auswärtigen Amtes zur Förderung von Vorhaben der humanitären Hilfe der Bundesregierung im Ausland“ das zentrale Referenzdokument für Zuwendungen an Hilfsorganisationen.
Von Antragstellern wird Erfahrung in humanitärer Hilfe und im Umgang mit Spendengeldern oder öffentlichen Geldern erwartet. Sie müssen gemeinnützig sein und die Zuwendungs- und Abrechnungsmodalitäten des Bundes akzeptieren. Im Regelfall gewährt das Auswärtige Amt Fehlbedarfsfinanzierungen zu Projekten, die humanitäre Hilfsorganisationen in eigener Verantwortung durchführen. Die Zuwendung wird nur für den Teil der Ausgaben gewährt, die vom Antragsteller nicht aus Eigenmitteln getragen werden können (Subsidiaritätsprinzip).
Den rechtlichen Rahmen für die Gewährung von Fördermitteln bildet die Bundeshaushaltsordnung (BHO). Ein Rechtsanspruch auf Förderung lässt sich daraus nicht ableiten.
Humanitäre Organisationen verstehen die kontinuierliche Kontrolle und Verbesserung der Qualität der eigenen Arbeit als einen zentralen Teil ihrer Tätigkeit. Dabei hat jede Organisation ihre eigene Herangehensweise, die sich unter anderem aus der Struktur, Größe und inhaltlichen Ausrichtung ergibt. Das Auswärtige Amt erkennt diese Diversität an, strebt jedoch auf Grundlage eines erarbeiteten Kriterienkatalogs („Qualitätsprofil“) eine Vereinheitlichung der Qualitätssicherung an. Diese richtet sich nicht an VN-Organisationen und IKRK/IFRK.
Hilfsorganisationen sollten einen Antrag auf Förderung humanitärer Hilfsmaßnahmen erst nach Klärung der grundsätzlichen Förderungswürdigkeit aus Mitteln der humanitären Hilfe mit den Referaten für Humanitäre Hilfe des Auswärtigen Amtes stellen.