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Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen
Humanitäres Minenräumen auf einem Gebirgspfad in der Provinz Parwan, Afghanistan, © HALO Trust
Landminen und Kampfmittelrückstände fordern weltweit jedes Jahr viele Opfer und bedrohen Millionen Menschen – insbesondere Kinder. Deutschland setzt sich aktiv für den praktischen und völkerrechtlichen Schutz der Menschen ein und unterstützt Projekte der humanitären Minen- und Kampfmittelräumung.
Beim Verlassen der Straße: Lebensgefahr
Trotz der weitverbreiteten Ächtung von Anti-Personenminen und Streumunition werden in vielen Konflikten weiterhin Landminen und improvisierte Sprengfallen eingesetzt - ohne die langfristigen humanitären Folgen in Betracht zu ziehen. Die Anwendung von Streumunition hat in jüngster Vergangenheit wieder zugenommen – mit fatalen Konsequenzen für die Zivilbevölkerung, die häufig noch viele Jahre nach dem Ende eines Konflikts wirken. Menschen in rund 60 Ländern weltweit leiden unter den explosiven Hinterlassenschaften vergangener oder noch akuter bewaffneter Konflikte.
In besonders betroffenen Gebieten wird jeder Schritt abseits gesicherter Bereiche zu einem unkalkulierbaren Risiko. Die Angst vor Landminen, Sprengfallen und Kampfmittelrückständen beeinträchtigt das Leben ganzer Gemeinden nachhaltig. Oft gibt es kaum verlässliche Informationen, wo genau mit Gefahr zu rechnen ist. So geben häufig leider erst Unfälle den Hinweis auf die im Boden lauernde Bedrohung. Ein Alltag ohne Lebensgefahr, die wirtschaftliche Nutzung von Flächen, aber auch Wiederaufbau und die Rückkehr von vertriebenen Personen sind so kaum möglich.
Zunehmende Bedrohung durch Sprengfallen
In den letzten Jahren ist zudem die Bedrohung durch Sprengfallen (“Improvised Explosive Devices/IEDs”, auch „Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen/USBV“) enorm gestiegen. Insbesondere die vom sogenannten Islamischen Staat befreiten Gebiete, ob in Syrien oder Irak, sowie weite Landesteile Afghanistans sind in hohem Maße mit Sprengfallen belastet. Ob versteckt im Kühlschrank, unter Teppichen und Stühlen, selbst in Kinderspielzeug – augenscheinlich harmlose Alltagsgegenstände werden zu tödlichen Fallen.
Ein besonders perfides Vorgehen ist der gezielte Einsatz von Minen, Streumunition und „improvisierten Sprengfallen“ in Wohngebieten und gegen Zivilbevölkerung. Dies führt nicht nur zu hohen zivilen Opferzahlen sondern gefährdet auch den Einsatz von humanitären Helferinnen und Helfern und verhindert so häufig, dass humanitäre Hilfe ihre Bestimmungsorte erreicht. Die Räumung von Minen, Kampfmittelrückständen und Sprengfallen ist damit auch eine wichtige Vorbedingung für die Bereitstellung humanitärer Hilfe.
Völkerrecht gegen Landminen und Streumunition
Die internationale Gemeinschaft hat sich völkerrechtliche Regelungen gegeben, um dem Ziel, den Planeten endgültig von diesen grausamen Kampfmitteln zu befreien, näher zu kommen:
Bereits seit 1983 gilt das sogenannte VN-Waffenübereinkommen (Übereinkommen über das Verbot und den Einsatz bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßiges Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken). Es hat unter anderem zum Ziel, den Einsatz von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen (geregelt im geänderten Protokoll II) sowie das Entstehen explosiver Kampfmittelrückstände (Protokoll V) zu beschränken. Im Jahr 1999 trat zusätzlich die sogenannte Ottawa-Konvention in Kraft, welche Anti-Personenminen explizit ächtet, ihre Vernichtung regelt und zur Räumung bestehender Minenfelder und Opferfürsorge verpflichtet.
Seit 2010 gilt das Übereinkommen über Streumunition (sog. Oslo-Übereinkommen), welches das Verbot von Streumunition regelt und ebenfalls Vernichtungs- wie Räumverpflichtungen beinhaltet.
So engagiert sich Deutschland
Deutschland ist Unterzeichnerstaat dieser Abkommen und setzt sich seit langer Zeit für eine globale Ächtung von Antipersonenminen sowie die weltweite Implementierung und universelle Geltung der Abkommen ein. So hat der frühe Verzicht Deutschlands auf den Einsatz von Landminen im Jahr 1996 dem weltweiten Verbot von Anti-Personenminen weiteren Auftrieb verschafft. Im November 2015 wurden die letzten deutschen Streumunitionsbestände zerstört.
Deutschland hatte außerdem von November 2022 bis November 2023 für ein Jahr die Präsidentschaft des Ottawa-Antipersonenminen-Übereinkommens übernommen.
Um die Menschen, die in dicht besiedelten Gebieten leben, in Konfliktsituationen besser zu schützen, unterstützt Deutschland maßgeblich die EWIPA-Erklärung (Political Declaration on Strengthening the Protection of Civilians from the Humanitarian Consequences arising from the use of Explosive Weapons in Populated Areas). Am 18. November 2022 nahmen 83 Staaten, darunter Deutschland, in Dublin die Erklärung an.
Konkrete Unterstützung für Minen- und Kampfmittelräumung
Ihr Engagement auf politischer Ebene für eine Ächtung dieser unterschiedslos wirkenden Waffen verknüpft die Bundesregierung bereits seit 1992 mit der finanziellen Förderung von Maßnahmen des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens und der Opferfürsorge. Durch Räumung und Gefahrenaufklärung unterstützt sie das Überleben von betroffenen Menschen.
Zudem bietet Deutschland betroffenen Staaten Unterstützung an, um ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen insbesondere zur Räumung kontaminierter Flächen aus dem Anti-Personenminen-Übereinkommen (Ottawa-Konvention), dem Streumunition-Übereinkommen (Oslo-Übereinkommen) und dem VN-Waffenübereinkommen zu erfüllen.
In Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen und Regierungen hat das Auswärtige Amt bereits in mehr als 50 mit Minen und Kampfmitteln kontaminierten Ländern in Afrika, Asien, dem Nahen und Mittleren Osten, Europa und Südamerika Hilfe geleistet.
Schwerpunktländer des deutschen Engagements sind aktuell Afghanistan, Äthiopien, Bosnien-Herzegowina, Irak, Kambodscha, Kolumbien, Somalia, Sri Lanka, Südsudan, Simbabwe und die Ukraine. 2023 unterstützte das Auswärtige Amt Maßnahmen des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens und der Opferfürsorge in 11 Ländern und Regionen und länderübergreifend mit insgesamt rund 70 Mio. Euro. Zusätzlich wurden im Rahmen von Stabilisierungsmaßnahmen sowie Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen bei der Umsetzung der Konventionen Projekte in weiteren Staaten umgesetzt. Deutschland gehört damit zu den wichtigsten Gebern in diesem Bereich.
In der Ukraine etwa hat die Kontaminierung mit Minen und Kampfmittelrückständen in Folge des russischen Angriffskriegs massiv zugenommen. Das Auswärtige Amt fördert dort Projekte des humanitäres Minen- und Kampfmittelräumens, der Aufklärungsarbeit und der Opferfürsorge und hat dafür im Jahr 2023 gut 20 Mio. Euro bereitgestellt.
Kooperationspartner im Bereich des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens sind Nicht-Regierungsorganisationen, die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie die Organisationen der Vereinten Nationen, insbesondere der Dienst der Vereinten Nationen für Antiminenprogramme (UNMAS), dem eine koordinierende Funktion innerhalb der Vereinten Nationen übertragen wurde. Neben der Förderung bilateraler Projekte zur Räumung, Gefahrenaufklärung und Opferfürsorge arbeitet das Auswärtige Amt auch mit relevanten internationalen Akteuren zur Stärkung der sogenannten Advocacy (politische Überzeugungsarbeit) im Bereich des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens zusammen. Hierzu zählen als wichtigste Partner die Internationale Kampagne zum Verbot von Landminen (ICBL), die Cluster Munition Coalition (CMC) und das Genfer Internationales Zentrum für Humanitäre Minenräumung (GICHD).
Die Strategie des Auswärtigen Amts für Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen im Rahmen der Humanitären Hilfe der Bundesregierung ist die Basis für das deutsche Engagement.