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Bulgarien: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand - 22.12.2024
(Unverändert gültig seit: 09.12.2024)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Sicherheit

Terrorismus

Aufgrund der bestehenden weltweiten Gefahr terroristischer Anschläge wurden in Bulgarien die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Insbesondere wurden umfassende Kontrollen an den Grenzen eingeführt.

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage in Bulgarien ist stabil.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommt insbesondere an belebten Orten wie Flughäfen und Bahnhöfen sowie an von Touristen stark frequentierten Orten vor.

Es ist inner- wie außerorts zu Diebstählen aus nicht verschlossenen Autos gekommen, bei denen der Fahrer, z.B. wegen einer Reifenpanne, kurzzeitig abgelenkt war. Fahrzeugdiebstähle kommen gelegentlich vor, wobei höherwertige Pkw mit ausländischem Kennzeichen bevorzugte Ziele sind. Es gibt stellenweise bewachte Parkplätze; dort wird jedoch bei Diebstahl des Fahrzeuges keine Haftung übernommen.

Vor dem Hintergrund hoher Flüchtlingszahlen könnte die Mitnahme von Anhaltern nach bulgarischem Recht den mit hohen Strafen belegten Straftatbestand der Schleusung erfüllen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Schließen Sie Fahrzeuge immer ab und lassen Sie keine offen sichtbaren Gegenstände oder Wertsachen und Dokumente im Fahrzeug liegen.
  • Nehmen Sie keine Anhalter mit.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Bulgarien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Es herrscht überwiegend Kontinentalklima mit warmen Sommern und relativ kalten Wintern.

Im Schwarzen Meer entstehen auch in Strandnähe immer wieder gefährliche Unterwasserströmungen. Es kommt vereinzelt zu tödlichen Badeunfällen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden und Rettungsschwimmer.
  • Achten Sie auch in flachen Gewässern darauf, ob das Baden an der Stelle tatsächlich erlaubt ist.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Grenzkontrollen

Bulgarien liegt auf der wichtigsten Transitroute für den Straßenverkehr von Deutschland über Serbien oder Rumänien in die Türkei. In der Ferienzeit entstehen durch den Urlaubsverkehr - insbesondere an Wochenenden - an den Grenzübergängen häufig Verkehrsstaus mit mehrstündigen Wartezeiten. Es wird deshalb empfohlen, Reisen in dieser Zeit am Wochenende zu vermeiden und auf Wochentage auszuweichen.

Die Grenzen von Bulgarien zu Serbien, zur Türkei und zur Republik Nordmazedonien sind EU-Außengrenzen. Bulgarien ist seit März 2024 Teil des Schengenraums. An den Landesgrenzen finden jedoch weiterhin Grenzkontrollen statt; es muss daher bei allen Grenzübertritten über Land mit Ausweis- und Zollkontrollen gerechnet werden. Grenzkontrollen an Flughäfen und Seehäfen für Reisen innerhalb des Schengenraums finden seit März 2024 nicht mehr statt.

Aufgrund von umfangreichen Bauarbeiten auf bulgarischer Seite kommt es in Abhängigkeit von der allgemeinen Verkehrssituation immer wieder zu zusätzlicher Staubildung am Grenzübergang Kalotina/Gradinje (Serbien), wodurch längere Wartezeiten einzukalkulieren sind.

An den Grenzübergängen zu Rumänien Ruse/Giurgiu und Calafat/Vidin kann es insbesondere bei erhöhtem Verkehrsaufkommen an langen Wochenenden und in der Ferienzeit weiterhin zu teilweise erheblichen Verzögerungen kommen, insbesondere bei der Lkw-Abfertigung.

Einreise aus der Russischen Föderation nach Bulgarien

Die Einreise und der Transit mit in der Russischen Föderation zugelassenen Pkws nach Bulgarien sind aufgrund Art. 3i der EU-Verordnung 833/2014 grundsätzlich untersagt.

Der Benutzer oder Besitzer eines solchen Kfz muss u.U. mit dem Fahrzeug in die Russische Föderation zurückkehren oder die Grenze ohne dieses überqueren.

Kurzfristige Änderungen und Grenzschließungen können nicht ausgeschlossen werden. Weitere Informationen (auch zu ggf. möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) erteilt die bulgarische Zollbehörde.

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt Inlandsflüge, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie Taxis.

Bei der Benutzung von Taxis sollte vor dem Einsteigen auf den Preisaufkleber geachtet werden, der für alle Taxis gesetzlich vorgeschrieben ist und sich am Fenster der hinteren Türen befindet. Die meisten haben einen Tarif von ca. 1 BGN pro Einheit (unterschiedlich bei Tag oder Nacht). Vereinzelt werden weitaus höhere Preise verlangt (z.B. in Urlaubsorten). Dies ist nicht ungesetzlich und regional abweichend zulässig. Alle Taxis in Bulgarien sind gelb bzw. beige und mit Taxametern ausgestattet. In einzelnen Fällen können die Taxameter manipuliert sein. Seriöse Taxiunternehmen verfügen in der Regel über eine App, bei der man sich registrieren und über die man zuverlässig ein Taxi bestellen kann.

Der Zustand vieler Straßen (hauptsächlich innerorts, aber auch Landstraßen) ist schlecht. Große und tiefe Löcher im Belag sowie Steine und andere unvorhersehbare Hindernisse sind nicht selten. Wegen der damit verbundenen Gefahr von Unfällen und Beschädigungen ist vor allem bei Fahrten in Dunkelheit erhöhte Wachsamkeit geboten.

Es besteht ganzjährig die Pflicht, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.

Die Höchstgeschwindigkeit für normale Pkw (Kategorie B, keine Kleinbusse zur Personenbeförderung) beträgt, sofern keine anderen Regelungen örtlich getroffen wurden, innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, auf Schnellstraßen 120 km/h und auf Autobahnen 140 km/h. Die höchstzulässige Blutalkoholkonzentration für Fahrzeugführer liegt bei 0,5 Promille. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist mit Geld- und Haftstrafen und - insbesondere bei Alkoholverstößen und Geschwindigkeitsübertretungen -Führerscheinentzug sowie ggf. Einzug der Kennzeichen zu rechnen.

Bei Fahrern mit einer festgestellten Blutalkoholkonzentration von über 1,2 Promille kann bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Sofern der Fahrer nicht Halter des Fahrzeugs ist, hat er eine Kaution in Höhe des Gegenwerts des betreffenden Fahrzeugs zu hinterlegen.

Polizeiliche Kontrollen an den Landstraßen und Autobahnen sind häufig. Verkehrspolizisten sind verpflichtet, reflektierende Schutzwesten und einen Dienstausweis mit Lichtbild, Name und Einheit zu tragen. Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung sind nie direkt an die kontrollierenden Verkehrspolizisten, sondern nur per Bankeinzahlung zu zahlen.

Auch im Rahmen der Grenzkontrolle wird eine Überprüfung der Fahrzeugführerin/des Fahrzeugführers auf unbezahlte Bußgelder vorgenommen. Werden unbezahlte Bußgelder, bei denen die Widerspruchsfristen abgelaufen und die nicht verjährt sind, festgestellt, wird der Vorgang vor Ort an die örtlich zuständige Nationalpolizei übergeben. Die Fahrerin/der Fahrer hat die Möglichkeit, direkt am Grenzübergang das Bußgeld zu bezahlen. Andernfalls ist damit zu rechnen, dass Führerschein und ggf. das Kfz eingezogen werden, was weitere Kosten nach sich zieht.

Der Shipkapass auf der E 85 ist ganzjährig für Fahrzeuge über zehn Tonnen gesperrt.

In der Zeit vom 15. November bis 1. März gilt landesweit eine Winterreifenpflicht (mindestens vier Millimeter Profil).

Für Fahrzeuge, die aus der Türkei kommen, hat Bulgarien die Desinfektionspflicht (gegen eine Gebühr) eingeführt. Dies kann zu zusätzlicher Staubildung an den türkisch-bulgarischen Grenzen führen.

Alle Fahrzeuge, ausgenommen Motorräder, benötigen auf den bulgarischen Nationalstraßen eine Vignette, die nur digital gegen Bezahlung per Bank- oder Kreditkarte erhältlich ist.
Die Vignette kann online bei BGToll erworben werden oder an Tankstellen, Grenzübergängen und bei den Straßenbehörden. Es gibt Vignetten für ein Wochenende, eine Woche, einen Monat, drei Monate oder ein Jahr. Es wird empfohlen, die Bestellbestätigung, die als Quittung gilt, mitzuführen und über die Gültigkeitsdauer hinaus aufzubewahren.
Die Wochen- und Monatsvignetten gelten jeweils ab dem Kauftag bis einschließlich des gleichen Tages der Folgewoche bzw. des Folgemonats. Die Jahresvignette ist ein Jahr ab einem gewünschten Datum gültig. Dieses Datum wird beim Kauf der Vignette durch den Kunden ausgewählt/bestimmt.
Wer ohne gültige Vignette fährt, muss eine Strafe in Höhe von 300 BGN zahlen, kann aber hilfsweise eine Ausgleichszahlung in Höhe von 70 BGN leisten, die ihm ermöglichen soll, zeitnah, d.h. noch am selben Tag, die erforderliche Vignette zu erwerben. Bei erneutem Fahren ohne Vignette wird aber eine Strafzahlung fällig.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

LGBTIQ

Eine Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung ist in Bulgarien verboten. Die gesellschaftliche Akzeptanz der LGBTIQ-Gemeinschaft ist im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten jedoch schwächer ausgeprägt. Weder gleichgeschlechtliche Ehen noch eingetragene Partnerschaften sind derzeit zugelassen. Das bulgarische Verfassungsgericht erklärte 2018, dass das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, nicht der bulgarischen Verfassung entspricht.

Rechtliche Besonderheiten

Bulgarien ist Transitland auf der sogenannten „Balkan-Route“ des internationalen Drogenschmuggels. Wegen Drogendelikten überführte Straftäter müssen mit empfindlichen und langjährigen Haftstrafen rechnen.

Beim Versuch des illegalen Grenzübertritts, etwa durch das Verstecken von Personen im Auto (auch wenn das Ziel der Reise nicht Bulgarien, sondern Deutschland ist), kann das benutzte Fahrzeug als „Tatwerkzeug“ entschädigungslos zugunsten des bulgarischen Staates eingezogen werden.

Gegen Ausländer, die in Bulgarien einer strafbaren Handlung beschuldigt werden, können die bulgarischen Behörden ein Ausreiseverbot verhängen, das gewöhnlich für die gesamte Dauer der Ermittlungen aufrechterhalten wird. Die Konsequenz – auch für Touristen – kann ein monatelanger Zwangsaufenthalt in Bulgarien sein.

Als Folge einer strafrechtlichen Verurteilung wird oft ein ein- oder mehrjähriges Verbot der Wiedereinreise verhängt.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Lev (BGN). Bargeld sollte eher in Banken als in Wechselstuben getauscht werden. Geldautomaten sind weit verbreitet. Der maximale Betrag, der üblicherweise ausgezahlt wird, beträgt zurzeit 400 BGN.

  • Lassen Sie bei der Benutzung von Geldautomaten und Zahlung mit Kreditkarte die üblichen Vorsichtsmaßnahmen gegen Betrug walten, um ein Ausspähen der Geheimzahl, eine Manipulation der Geldautomaten oder das Kopieren der Karte zu verhindern.
  • In größeren Städten ist es in der Regel problemlos möglich, mit Debit- (Girocard)/Kreditkarte zu bezahlen. In ländlichen Gegenden empfiehlt es sich sehr, zusätzlich Bargeld mitzuführen.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Alle Reisedokumente müssen bei Ein- und Ausreise gültig sein. Abgelaufene Reisedokumente können bei der Einreise nach Bulgarien und bei der Ausreise aus Bulgarien seitens der bulgarischen Grenzpolizei zu Zurückweisungen führen.

Von der Ein- bzw. Ausreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldeten und wiederaufgefundenen Reisedokument wird abgeraten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht keine Garantie, dass diese Information auch an den Grenzkontrollstellen vorliegt.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

Registrierung

Bei Aufenthalten von mehr als 90 Tagen ist es erforderlich, sich bei der zuständigen Ausländerbehörde am Aufenthaltsort anzumelden und die Ausstellung einer „Bescheinigung für EU-Bürger“ über das Aufenthaltsrecht zu beantragen.

Minderjährige

Minderjährige, die neben der deutschen auch die bulgarische Staatsangehörigkeit haben, werden von den bulgarischen Behörden als bulgarische Staatsangehörige angesehen und müssen daher die für bulgarische Minderjährige gültigen Reisebestimmungen erfüllen. Reist ein solcher Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Person aus Bulgarien aus, so ist grundsätzlich eine Vollmacht des oder der Sorgeberechtigten erforderlich. Die Vollmacht des anderen Elternteils wird benötigt, wenn ein Minderjähriger in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reist.

Minderjährige mit doppelter Staatsangehörigkeit (z.B. deutsch und bulgarisch) benötigen dann keine notarielle Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils, wenn beide gültigen Pässe/Personalausweise bei Grenzübertritt den bulgarischen Grenzbehörden vorgelegt werden, siehe YourEurope.

Weitere Einzelheiten erfragen Sie bitte bei der bulgarischen Botschaft in Berlin.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Die Ein- und Ausfuhr von Summen ab 10.000 EUR in und aus Nicht-EU-Staaten ist gegenüber den bulgarischen Zollbehörden schriftlich zu deklarieren. Entsprechende Formulare sind u.a. auch auf Deutsch, Englisch und Französisch beim Zoll erhältlich. Mit Bargeld sind auch Wertpapiere gemeint. Die Ein- und Ausfuhr von Summen ab 10.000 EUR in und aus EU-Staaten muss nur auf Befragen der Zollbehörden deklariert werden. Weitere Informationen zur zollfreien Wareneinfuhr bietet der bulgarische Zoll unter „Excise goods in the personal luggage of passengers.“

Bei Nichtbeachtung der Deklarationspflichten wird der gesamte im- oder exportierte Betrag entschädigungslos zu Gunsten des bulgarischen Staates eingezogen. Außerdem können Bußgelder verhängt werden.

Bei Münzen mit archäologischem, historischem oder numismatischem Wert und Gegenständen unter Denkmalschutz ist eine Ausfuhrbescheinigung des Kulturministeriums vorzulegen.

Tiere

Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Für die Einreise nach Bulgarien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfung werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, FSME und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

FSME und Borreliose

In den Flussniederungen besteht das Risiko der Übertragung einer Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) v.a. in den Monaten April bis Oktober (spärliche Datenlage). Der in Deutschland erhältliche FSME-Impfstoff schützt. Zecken können auch andere Krankheiten (z.B. die Borreliose) übertragen.

  • Suchen Sie Ihren Körper nach Aufenthalten im Freien im o.e. Zeitraum sorgfältig nach Zecken ab und entfernen sie diese so rasch wie möglich. Für weitere Empfehlungen zu möglicherweise notwendigen Behandlungen ist ein Arzt aufzusuchen.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten und ggf. impfen.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). In Bulgarien treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

West-Nil-Fieber

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Bulgarien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht mit der in Deutschland vergleichbar. Zwar ist die Ausbildung der Ärzte an den großen Krankenhäusern insgesamt gut, es fehlt jedoch vielerorts an moderner medizinischer Ausstattung. Viele der in Deutschland gängigen Medikamente sind in bulgarischen Apotheken erhältlich; dennoch sollten Personen, die auf regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, diese mitbringen.

Ausländische Patienten haben in der Regel die Kosten für eine ärztliche Behandlung vor Ort in bar zu bezahlen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die medizinische Behandlung von Ausländern relativ hoch sein können. Es sollte auf jeden Fall auf Ausstellung einer formellen Rechnung/Quittung bestanden werden.

Am Goldstrand kann vermehrt festgestellt werden, dass Privatärzte, die ihre Praxen z.T. in Hotels haben, sehr hohe Gebühren auch für einfachere Behandlungen verlangen. Vereinzelt wird von deutschen Ärzten auch über aufwändige und teure Fehldiagnosen und unnötige Behandlungen berichtet. Bei Nichtbezahlung wird mit Verhinderung der Ausreise und Passeinzug gedroht. In Einzelfällen werden Touristen durch Servicepersonal des Arztes oder z.T. auch durch einzelne Hotelmitarbeiter bedrängt, die Rechnung zu begleichen und bei Ankunft in Deutschland sogar weiter mit Telefonanrufen belästigt. Erfragen Sie die Behandlungskosten nach Möglichkeit im Voraus und wenden Sie sich in diesen Fällen bitte sofort an Ihren Reiseveranstalter und die Polizei.

In Deutschland gesetzlich Versicherte können medizinische Notfallbehandlungen in staatlichen Krankenhäusern und bei Ärzten, die mit der bulgarischen Nationalen Krankenversicherung vertraglich verbunden sind, direkt über die Versicherung abrechnen, eine Barzahlung ist dann nicht erforderlich. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC), erhältlich bei Ihrer Krankenversicherung in Deutschland. Siehe hierzu auch die Informationen der bulgarischen staatlichen Krankenversicherung NHIF.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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