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Lesotho: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand - 23.12.2024
(Unverändert gültig seit: 22.05.2024)

Letzte Änderungen:
Reiseinfos – Zuständige Auslandsvertretung
Redaktionelle Änderungen

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage ist derzeit stabil. Spontane Demonstrationen können dennoch nicht ausgeschlossen werden.

  • Meiden Sie Demonstrationen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Lesotho hat eine hohe Kriminalitätsrate zu verzeichnen. Besonders die Hauptstadt Maseru ist betroffen.

Es kann zu jeder Tageszeit zu Gewaltkriminalität gegen Ausländer in Form von Raubüberfällen auf Besucher populärer Restaurants, auf offener Straße durch Überfälle auf Autofahrer oder durch Einbrüche kommen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Vermeiden Sie Spaziergänge und Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit und parken Sie Ihr Fahrzeug nicht in unbeleuchteten Straßen.
  • Tragen Sie Wertsachen nicht zur Schau; verzichten Sie möglichst auf große, wertvolle Handtaschen.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in Menschenmengen wie an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Verzichten Sie bei einem Überfall auf jede Gegenwehr.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht ein kontinentales Hochgebirgs- bis gemäßigtes Kontinentalklima und einer Regenzeit im Oktober/November.

Aufgrund der geographischen Gegebenheiten sind schnelle Wetteränderungen sowie Temperaturen unter dem Gefrierpunkt und Schneefälle im Winter von Juni bis Oktober keine Seltenheit.

Lesotho ist, insbesondere in den Sommermonaten von November bis Februar, von zahlreichen Blitzeinschlägen betroffen, die auch des Öfteren zu Todesfällen führen.

  • Erkundigen Sie sich täglich vor dem Aufbrechen in Ihrer Unterkunft über die Wetteraussichten und mögliche Schließung von Bergpässen.
  • Werden Sie von einem Gewitter überrascht, suchen Sie so schnell wie möglich Schutz in einem Gebäude oder Auto.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

Es gibt keine berufskonsularische Vertretung in Lesotho. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Pretoria/Südafrika, die auch in konsularischen Notfällen kontaktiert werden sollte.

In Notfällen können sich Reisende vor Ort an die deutsche Honorarkonsulin in Maseru, Frau Mantopi M. Lebofa, wenden. Sie ist montags und freitags von 10-12 Uhr und dienstags bis donnerstags von 9-14 Uhr unter +266 6200 0063, +266 5725 5899 oder +266 2232 5277 oder maseru@hk-diplo.de erreichbar. Die Anschrift lautet: Corner Kingsway & Pioneer Roads, (Alliance Francaise de Maseru Compound). Außerhalb ihrer Bürozeiten können Reisende sich an den Bereitschaftsdienst der Deutschen Botschaft Pretoria wenden.

Infrastruktur/Verkehr

In Lesotho herrscht Linksverkehr. Zwar wurden in den letzten Jahren einige Überlandstraßen asphaltiert, ganz überwiegend besteht das Straßennetz aber weiterhin aus unbefestigten Straßen. Schlaglöcher, häufige Fußgänger und Tiere auf der Straße sowie fehlende Straßenbeleuchtung stellen am Tag und besonders nach Einbruch der Dunkelheit ein Risiko dar.
Die Überlandstraßen sind häufig eng, kurvenreich und unübersichtlich und werden bei Schnee- und Regenwetter äußerst unsicher.

Der kaum vorhandene öffentliche Nah- und Fernverkehr ist unzuverlässig und unsicher.

  • Fahren Sie vorausschauend und defensiv.
  • Vermeiden Sie Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Nutzen Sie für Überlandfahrten möglichst einen Geländewagen mit Vierradantrieb. Für Routen, die den Sani-Pass an der östlichen Grenze zu Südafrika einschließen, ist ein solcher Geländewagen unerlässlich.
  • Sollten Sie im Winter (Juni bis Oktober) nach Lesotho fahren, bereiten Sie sich und Ihr Auto auf die Witterungsverhältnisse vor und erkundigen Sie sich täglich in Ihrer Unterkunft nach möglichen Sperrungen von Straßen und Bergpässen.
  • Verzichten Sie auf die Benutzung von Sammeltaxis.

Führerschein

Der Internationale Führerschein wird empfohlen und ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte auch in Verbindung mit einer beglaubigten Übersetzung in die englische Sprache ausreichend.

LGBTIQ

Nach Reformen des Strafrechts gilt es als umstritten, ob homosexuelle Handlungen in Lesotho gemäß nationaler Gesetzgebung weiterhin einen Straftatbestand erfüllen; in den letzten Jahren ist keine strafrechtliche Sanktionierung bekannt geworden. Gleichwohl gelten gleichgeschlechtliche Beziehungen in Lesotho weiterhin als gesellschaftliches Tabu. In der Öffentlichkeit ist daher Zurückhaltung zu empfehlen, da beispielsweise offene Zuneigungsbekundungen gleichgeschlechtlicher Paare als Erregung öffentlichen Ärgernisses angesehen werden könnten.

Rechtliche Besonderheiten

Der Besitz, Konsum oder Handel mit illegalen Drogen ist strafbar und wird mit hohen Gefängnis- und Geldstrafen geahndet.

Kinderprostitution stellt eine Straftat dar und wird mit hohen Strafen geahndet.

Der königliche Palast, Regierungsgebäude, der Flughafen und andere öffentliche Gebäude sowie Militärfahrzeuge und uniformierte Personen dürfen nicht fotografiert werden. In Zweifelsfällen sollte vor dem Fotografieren eine Genehmigung eingeholt werden.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Loti (LSL), der 1:1 an den südafrikanischen Rand (ZAR) gebunden ist. Auch der ZAR gilt im ganzen Land als Zahlungsmittel, wobei Münzen jedoch nicht immer akzeptiert werden. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten ist an vielen Orten möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Lesothos sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und über zwei freie Seiten für Ein-/Ausreisestempel verfügen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen touristischen Aufenthalt von bis zu 14 Tagen kein Visum.

Bei der visumfreien Einreise nach Lesotho müssen ausreichende Mittel zur Bestreitung der Aufenthaltskosten nachgewiesen werden. Auch ein Rückflugticket mit fest gebuchtem Rückflugtermin ist vorzulegen.

Für längere Aufenthalte wird ein Visum benötigt, welches über eVisaLesotho beantragt werden kann.

Ein- und Ausreise aus Südafrika zwecks Verlängerung des dortigen Aufenthalts

Ein Kurzaufenthalt in Lesotho ermöglicht nicht einen 90 Tage überschreitenden „visafreien“ Aufenthalt in Südafrika. Bei Wiedereinreise nach Südafrika kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn vor dem Abstecher nach Lesotho der visumfreie Aufenthalt von 90 Tagen in Südafrika schon ausgeschöpft war.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile. Für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig. Ferner sollte die Heiratsurkunde der Eltern (wenn zutreffend) und die Geburtsurkunde mitgeführt werden.

Einfuhrbestimmungen

Fremd- und Landeswährungen dürfen bis zu einem Betrag von 25.000 ZAR nach Lesotho eingeführt werden. Beträge, die diese Höhe überschreiten, müssen beim Grenzübertritt gemeldet werden.

Die Einfuhr von pornographischem Material ist verboten. Zollfrei eingeführt werden dürfen: 400 Zigaretten oder 50 Zigarren, 1 l Wein oder 1 l alkoholische Getränke, eine Flasche Parfüm mit maximal 300 ml Inhalt.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Etwa 24% der 15-49-Jährigen sind HIV-positiv; damit gehört Lesotho zu den Ländern mit der höchsten HIV-Prävalenz der Welt.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Gute ärztliche Versorgung ist in den angrenzenden Großstädten Südafrikas (Bloemfontein/Südafrika) zu finden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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