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Montenegro: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand - 23.12.2024
(Unverändert gültig seit: 07.08.2024)

Letzte Änderung:
Reiseinformationen – Mietfahrzeuge, Wanderungen/Trekking-Touren
Redaktionelle Änderungen

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die Lage im gesamten Land ist insgesamt ruhig. Es kann jedoch vereinzelt zu Protesten und Demonstrationen in der Hauptstadt Podgorica und in deren Folge zu Verkehrsbehinderungen kommen.

  • Informieren Sie sich ggf. über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle, Autoaufbrüche und -diebstahl kommen an von Touristen frequentierten Orten vor.

Fälle von Gewaltkriminalität werden in der Regel dem organisierten Verbrechen zugerechnet; Touristen und Reisende sind nicht Ziel dieser Straftaten.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie keine Wertsachen im Fahrzeug zurück.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Montenegro liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Das Klima ist an der Küste mediterran, im Landesinnern gemäßigt kontinental.
Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Montenegro aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden, bei heftigen Regenfällen muss mit starken Überschwemmungen gerechnet werden.
Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten sind dadurch möglich.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Straßen sind teilweise in schlechtem Zustand, ebenso kommt es aufgrund fehlender Straßenschilder und der undisziplinierten Fahrweise mancher Verkehrsteilnehmender häufig zu Unfällen.

Tageszeitunabhängig gilt in Montenegro eine Lichtpflicht, sodass ganzjährig mit Abblendlicht gefahren werden muss. Bei winterlichen Verhältnissen besteht Winterreifenpflicht.
Die Promillegrenze beträgt 0,3 Promille.

Die „grüne Versicherungskarte“ ist für Montenegro nicht erforderlich. Über Einzelheiten informiert das Nationale Büro der Versicherer Montenegros.

Die Mitnahme von Anhaltern kann insbesondere beim Grenzübertritt den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.

  • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
  • Achten Sie genauestens auf die Einhaltung sämtlicher Verkehrsregeln.
  • Vermeiden Sie als nicht Landes- oder Ortskundiger Nachtfahrten außerhalb städtischer Gebiete.
  • Nehmen Sie keine unbekannten Anhalter im Fahrzeug mit.
  • Lassen Sie beim Befahren von Bergstrecken besondere Vorsicht walten.
  • Leisten Sie Bußgeldzahlungen bei der Verkehrspolizei nur gegen Ausstellung eines Belegs.

Mietfahrzeuge

Reisende sollten unbedingt darauf achten, dass im Mietwagen-Übergabeprotokoll alle Schäden, wie zum Beispiel Dellen oder Kratzer, vollständig vermerkt werden. Grenzüberfahrten sollten im Vorfeld mit der Autovermietung abgesprochen werden.

  • Achten Sie unbedingt darauf, dass im Mietwagen-Übergabeprotokoll alle Schäden, wie zum Beispiel Dellen oder Kratzer, vollständig vermerkt werden.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

Wanderungen/Trekking-Touren

Für Grenzübertritte über die „grüne Grenze“ in den Bergen nach Montenegro bzw. in die Nachbarländer ist eine Genehmigung erforderlich („Border Crossing Permit“). Bei Nichtbeachtung ist mit empfindlichen Geldstrafen zu rechnen. Verbindlich beraten hierzu die zuständigen montenegrinischen Stellen. Grundlegende Verhaltensweisen sollten bei Wanderungen beachtet werden:

  • Weichen Sie nicht von markierten Pfaden ab. Berücksichtigen Sie in Ihrer Planung, dass die Wegeführung zum Teil unzureichend ausgeschildert ist und den Wandernden mitunter sehr gute Kondition abverlangt.
  • Seien Sie auf unbekannten Pfaden nur in Begleitung eines lokalen Bergführers unterwegs.
  • Führen Sie insbesondere bei nicht von Veranstaltern organisierten Wanderungen ein ausreichend geladenes Mobiltelefon mit GPS-Funktion oder ein GPS-Gerät mit.
  • Hinterlegen Sie vor einer Wanderung Ihre Kontaktdaten sowie Informationen über Weg und Ziel in Ihrer Unterkunft und nehmen Sie ausreichende Wasservorräte mit.
  • Planen Sie genügend Zeit ein, sodass die Ankunft/Rückkehr vor Einbruch der Dunkelheit erfolgt.
  • Beachten Sie Warnschilder. Betreten Sie keine umzäunten Gelände. Leisten Sie Folge, falls Sie zum Verlassen eines Weges oder eines Geländes aufgefordert werden.
  • Wählen Sie im Notfall die nationale Notrufnummer 112. Die Nutzung einer lokalen SIM-Karte kann die Chance erheblich erhöhen, im Notfall von den lokalen Rettungsbehörden geortet werden zu können.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in Montenegro nicht strafbar, jedoch ist die Akzeptanz in der Gesellschaft außerhalb der touristischen Orte nicht besonders ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen (d.h. Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres) sind in jedem Fall strafbar.

Der Erwerb, Verkauf oder Besitz von Drogen wird in Montenegro streng geahndet. Dies gilt auch für ausschließlich zum Eigenbedarf bestimmte kleinere Mengen.

Bei der Verwicklung von ausländischen Staatsangehörigen in Kfz-Unfälle behalten die Behörden in der Regel deren Reisedokumente bis zur Klärung der Schuldfrage ein. Bei Unfällen mit schwerem Personenschaden oder Todesfolge ist zumindest mit vorläufiger Festnahme oder Unfallparteien, bei gerichtlicher Feststellung der Schuld mit einer mehrjährigen Haftstrafe zu rechnen. Anders als in der deutschen Rechtsprechung wird die Haftstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Drohnen

Vor Einfuhr/Einreise mit einer Drohne sind die Zustimmung der montenegrinischen Flugverkehrszulassungsbehörde sowie eine Einfuhrgenehmigung des Wirtschaftsministeriums einzuholen. Diese müssen bei Einreise dem montenegrinischen Zoll vorgelegt werden. Der montenegrinische Zoll kann nicht ordnungsgemäß angemeldete Drohnen bei Einreise beschlagnahmen. Eine Auslösung erfolgt mitunter nur gegen hohe Strafzahlungen. Weitere Informationen erteilt die zuständige Zollverwaltung (Upravna Carina (Zollverwaltung); E-Mail: pr.sluzba@carina.gov.me der zuständige Beamte spricht Englisch). S. auch Zivilluftfahrtbehörde CAA.

Geld/Kreditkarten

Die offizielle Währung in Montenegro ist der EUR. Gängige Kreditkarten werden landesweit akzeptiert. Geldautomaten sind weit verbreitet. Die Akzeptanz von V-Pay und Debitkarten (Girocard, mit Maestro) ist begrenzt. Diese können lediglich zum Abheben von Bargeld an wenigen Bankautomaten, nicht aber für allgemeine Zahlungsvorgänge genutzt werden.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich bei den offiziellen Stellen Montenegros sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja, bei einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen oder zur Durchreise
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Alle Dokumente sollten bei der Einreise noch drei Monate lang gültig sein.

Die Einreise sollte keinesfalls mit gestohlen oder verloren gemeldeten Dokumenten erfolgen.
Auch wenn die Behörden in Deutschland über das Wiederauffinden von Reisedokumenten unterrichtet worden sind, kann es vorkommen, dass das betreffende Dokument im System der Grenzkontrollstelle noch zur Fahndung ausgeschrieben ist.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise bis zu 90 Tagen kein Visum.
Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss im Land eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.

Doppelstaater

Personen, die neben der deutschen auch die montenegrinische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den montenegrinischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise montenegrinische Reisedokumente zu benutzen.

Polizeiliche Anmeldung

Ausländer müssen sich in Montenegro innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden. Verstöße gegen diese Meldepflicht werden gelegentlich geahndet. In solchen Fällen kann es bei einer späteren Wiedereinreise Probleme geben. Bei Unterkunft in einem Hotel wird die Anmeldung von diesem übernommen.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist bis zu einem Betrag im Gegenwert von 10.000 EUR erlaubt. Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld ab einer Höhe von 10.000 EUR ist muss deklariert werden.

Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs können nach Montenegro zollfrei eingeführt werden, müssen jedoch wieder ausgeführt werden. Bei bestimmten Gegenständen (Kameras, Laptops o.ä.) bestehen zahlenmäßige Beschränkungen.

Weiterhin bestehen in Montenegro für folgende Warengruppen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr:

  • Alkoholika (2 l Wein oder 1 l Spirituosen über 22%)
  • Tabakwaren (200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak)
  • Parfum oder Eau de Toilette (50 ml)

Medikamente

Bei Einfuhr von Medikamenten, die als Betäubungsmittel gelten, sollten Reisende ein aktuelles ärztliches Attest in englischer Sprache mit Diagnose und Therapie samt Mengenangaben vorlegen können, um den Eigenbedarf schlüssig darzulegen. Dies kann helfen, bei einer Zollkontrolle etwaige Missverständnisse zu vermeiden. Das Attest sollte im Handgepäck und Koffer deponiert sein.

Weitere Informationen bietet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Heimtiere

Die üblichen Impfungen für Heimtiere müssen aktuell sein. Das Tier muss mit einem unter die Haut injizierten Mikrochip/Transponder gekennzeichnet sein. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständigen montenegrinischen Behörden:

Zollverwaltung – Informationen für Reisende

Rubrik: „UNOS ŽIVOTINJA I KUĆNIH LJUBIMACA“ (Einreise mit Tieren und Haustieren)

bzw. bei der Veterinärbehörde (Veterinarska Uprava)

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Meningoenzephalitis

In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.

Schlangenbisse

Bei Wanderungen in der Natur und im Hinterland ist der Hinweis angebracht, dass es in der warmen Jahreszeit in vielen Gegenden Montenegros zahlreiche, teils auch giftige Schlangenarten gibt. In felsigen Gegenden und im hohen Gras ist daher Vorsicht angebracht.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Medizinische Versorgung

Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Montenegro nicht immer gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die Hygiene ist im Allgemeinen nicht ausreichend.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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