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Turkmenistan: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand - 23.12.2024
(Unverändert gültig seit: 29.10.2024)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage ist ruhig.
Diverse Newsseiten und Webportale im Internet, insbesondere soziale Medien, sind nicht zugänglich.

Grenzgebiete, insbesondere zu Afghanistan und Iran, sind besonders sensibel und teilweise von Drogen- und Warenschmuggel geprägt. Es gibt Sperrbezirke und Bereiche, für die besondere Erlaubnisse erforderlich sind.

  • Vermeiden Sie Aufenthalte im unmittelbaren Grenzgebiet zu Afghanistan.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Gefahren bestehen insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit. Taschendiebstähle kommen in belebteren Gegenden vor.

  • Lassen Sie die übliche Vorsicht vor Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle insbesondere in belebteren Gegenden und nach Einbruch der Dunkelheit walten.
  • Bevorzugen Sie offizielle weiße oder gelbe Taxis und teilen Sie diese nicht mit Fremden.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.

Natur und Klima

Turkmenistan liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Es herrscht ein kontinentales Klima mit extrem heißen Sommern und kalten Wintern.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Schwierige klimatische und topographische Verhältnisse und beschränkte Kommunikationsmöglichkeiten erschweren das Reisen im Land.
Im Straßenverkehr gibt es erhöhte Gefahren durch mangelnde Fahrdisziplin und technische Unzulänglichkeiten der genutzten Fahrzeuge, in kleineren Ortschaften und im Überlandverkehr zudem durch den allgemein schlechten Straßenzustand und unzureichende Beschilderung. Die grüne internationale Versicherungskarte ist nicht gültig. Autofahrer müssen an der Grenze eine Haftpflichtversicherung abschließen. Darüber hinaus müssen ausländische Kraftfahrer eine Zusatzsteuer auf die im Inland subventionierten Kraftstoffpreise in USD entrichten. Die Höhe dieser Steuer richtet sich nach der voraussichtlich zurückgelegten Strecke in Turkmenistan, sodass Angaben hierzu notwendig sind und lange Wartezeiten an der Grenze einzukalkulieren sind.
Fensterscheiben von Pkw dürfen erst ab der B-Säule mit einer Tönung von maximal 50% versehen sein.

Ausländische Touristen und Besucher müssen eine Tourismusgebühr von 2 USD pro Übernachtung entrichten, die mit den Übernachtungskosten zu entrichten ist.

  • Seien Sie im Straßenverkehr besonders vorsichtig und fahren Sie defensiv.
  • Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Unternehmen Sie Touren in die Wüste stets in Begleitung eines erfahrenen lokalen Reiseführers und in Gruppen, nicht allein.
  • Nehmen Sie einen ausreichenden Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen mit.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Weiterreise in die Nachbarländer Turkmenistans

Vor der Weiterreise nach Afghanistan wird gewarnt, siehe Reisewarnung Afghanistan.

Die Einreise von und Ausreise nach Iran und Usbekistan ist ausschließlich auf dem Landweg möglich. Es gibt keine direkten Flugverbindungen. Die Abfertigung an den nicht durchgängig geöffneten Grenzkontrollstellen kann mehrere Stunden dauern und mit Schwierigkeiten verbunden sein. Es gibt keinen regelmäßigen grenzüberschreitenden Personenzugverkehr.

Die Einreise von und Ausreise nach Kasachstan auf dem Landweg ist möglich; es muss jedoch mit Problemen bei der Ein- oder Ausreise gerechnet werden, da es gelegentlich zu unangekündigten Schließungen der Grenzübergänge zwischen Turkmenistan und Kasachstan kommt. Die Flugverbindung Almaty-Aschgabat wird voraussichtlich ab Mai 2023 wieder aufgenommen werden.

Eine Fährverbindung über das Kaspische Meer existiert, ist aber unregelmäßig und häufig mit mehrtägigen Verzögerungen, auch auf See, verbunden.

Die Grenzübergänge bei Serhetabat (russisch: Kuschka) und Imam-Nasar sind grundsätzlich geöffnet, eine vorherige Zustimmung der turkmenischen Behörden ist erforderlich, aber nur schwer erhältlich.

  • Beachten Sie die Reisewarnungen Iran und Afghanistan.

  • Informieren Sie sich vor Grenzübertritt über die aktuellen Visavorschriften für die Nachbarländer. Einreisevorschriften an Landgrenzen können von den Regelungen für die Einreise über internationale Flughäfen abweichen.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen zwischen Männern sind verboten und werden mit Freiheitsstrafe geahndet. Es gibt keine öffentlich gelebte queere Szene in Turkmenistan.

Rechtliche Besonderheiten

Bestimmte Gebiete des Landes bedürfen einer besonderen Aufenthaltsgenehmigung; der Aufenthalt dort ohne eine solche Genehmigung ist verboten.

Das Rauchen in der Öffentlichkeit ist verboten.

Das Fotografieren öffentlicher Einrichtungen ist verboten. Die Löschung der Bilddateien kann veranlasst bzw. das gesamte Filmmaterial beschlagnahmt werden.

Die Nutzung bzw. der Einsatz eines Virtual Private Networks (VPN) ist verboten.

Die Ausfuhr turkmenischer Teppiche und Bilder (Gemälde) ohne entsprechende Genehmigung ist verboten.

Illegaler Devisentausch wird mit hohen Geldstrafen und Einbehaltung des eingetauschten Betrags bestraft; auch Haftstrafen sind möglich.

Homosexuelle Handlungen zwischen Männern, Prostitution und deren Inanspruchnahme sind strafbar. Das gemeinsame Übernachten nicht verheirateter Paare wird teilweise als Prostitution angesehen. Dementsprechend kann es zu Festnahmen und Verurteilungen kommen. Bei Kontrollen von Unterkünften durch den Migrationsdienst kann die Vorlage von Urkunden zum Nachweis des Personenstands gefordert werden. Ausländern unter Prostitutionsverdacht drohen Geldstrafen, Verwaltungshaft und Ausweisung.

Geld/Kreditkarten

Offizielle Landeswährung ist der Turkmenische Manat (TMT).

Der USD ist inoffizielle Zweitwährung, obwohl er - außer an eigens befugten Stellen wie in internationalen Hotels und am Flughafen - nicht akzeptiert werden darf. Gewisse Dienstleistungen, z. B. Flugtickets, Mobiltelefongebühren oder Hotelübernachtungen, können von Ausländern in der Regel nur in USD beglichen werden.

Kreditkarten von VISA und Mastercard (nicht jedoch American Express) werden in Aschgabat von einigen wenigen Hotels akzeptiert; jedoch nicht in den Provinzen.

Es gibt einige wenige Bargeldautomaten in der Hauptstadt, an denen TMT mittels Visa oder Mastercard abgehoben werden können. Eine durchgehende Verfügbarkeit ist nicht gewährleistet. Weiterhin ist eine Bargeldversorgung über die einschlägigen international operierenden Finanztransaktionsdienstleister möglich. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich in der lokalen Währung TMT. Ein Rücktausch von TMT in USD oder EUR ist nicht möglich.

Ausreichend Bargeld, vorzugsweise in USD, sollte unbedingt mitgeführt werden. Ein Umtausch von USD in TMT ist nur in den Banken bzw. deren Filialen sowie am Flughafen Aschgabat möglich und sollte nur im Rahmen des voraussichtlichen Bedarfs erfolgen. Die vorgelegten Banknoten sollten neuwertig und intakt sein. Illegaler Devisentausch ist strafbar.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Turkmenistans sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Dieses kann vor der Einreise bei den zuständigen Auslandsvertretungen oder unter bestimmten Voraussetzungen bei Einreise („visa on arrival“) ausgestellt werden.

Visum vor der Einreise

Die für die Einreise nach Turkmenistan nötige Visumerteilung erfolgt durch die Botschaft von Turkmenistan in Berlin und das Konsulat von Turkmenistan in Frankfurt am Main, wenn von einer privaten oder offiziellen Stelle in Turkmenistan eine Einladung vorliegt.
Die Einholung der Einladungen und Visa bieten in Deutschland einige Reisebüros als speziellen Service an.
Transitvisa (bis zu fünf Tagen) sind in der Regel direkt bei der Botschaft von Turkmenistan in Berlin erhältlich, die auch weitere Auskunft über die aktuellen Visabestimmungen gibt.

Visum bei Einreise („visa on arrival“)

Ein Visum am Flughafen wird nur erteilt, wenn Reisende eine zuvor durch den Migrationsdienst Turkmenistans erteilte Visumgenehmigung (Cakylyk – Invitation) vorlegen können. Dabei muss unbedingt das Reisedokument genutzt werden, welches im Genehmigungsverfahren angegeben wurde. Die Höhe der Visumgebühr richtet sich nach der Gültigkeitsdauer und ist in USD zu entrichten.

Reisegenehmigungen für Sperr- und Grenzgebiete

Der Geltungsbereich des Visums erstreckt sich nicht auf Sperr- und Grenzgebiete. Beabsichtigte Reisen in Grenzgebiete (z.B. das Welajat Daschogus) und Naturschutzgebiete (z.B. Repetek) sind bereits im Visumverfahren anzuzeigen. Daneben sind gegebenenfalls noch besondere Reisegenehmigungen notwendig, die durch das turkmenische Außenministerium bzw. das Naturschutzministerium erteilt werden. Bei Buchung einer Reise in einem Reisebüro werden die erforderlichen Genehmigungen normalerweise durch das Reisebüro eingeholt.

Registrierung

Alle nach Turkmenistan einreisenden Ausländer müssen sich bei der Einreise an der Grenze registrieren lassen. Die Konsulargebühr beträgt 25 USD. Hinzu kommt eine Registrierungsgebühr von rund 15 USD, zahlbar in TMT.

Bei Aufenthalten von mehr als drei Tagen (der Tag der Einreise sowie Sonn- und Feiertage nicht mitgerechnet) ist innerhalb dieser Frist eine Anmeldung beim Staatlichen Migrationsdienst Turkmenistans, 744000 Aschgabat, Asady-Straße 63, Tel.: 380024, -29, -37 oder -61, in anderen Städten bei dessen Zweigstellen, erforderlich.
Dies gilt nicht für Inhaber von Transitvisa.

Die Anmeldung muss die einladende Stelle oder der Reisende selbst veranlassen; das gilt auch bei Unterkunft in einem Hotel, das eine Bestätigung über die Unterbringung ausstellt, die bei der Anmeldung zusammen mit der Quittung über die bei Einreise gezahlte Registrierungsgebühr vorzulegen ist.
Für die Anmeldung wird außerdem ein biometrisches Passfoto benötigt.
Die Anmeldung wird in Form eines Stempelvermerks in den Pass eingetragen.

Nach der Ausreise muss von der einladenden Stelle eine Abmeldung beim Migrationsdienst erfolgen.

Minderjährige

Turkmenische Minderjährige dürfen nur in Begleitung Erwachsener ein- und ausreisen. Zur Rechtslage für ausländische Minderjährige verweisen die turkmenischen Behörden auf das Visumantragsverfahren.

  • Erkundigen Sie sich schon bei der Visumbeantragung nach notwendigen Unterlagen für Minderjährige.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von Fremdwährung muss deklariert werden.

Mehr als zwei Packungen Zigaretten dürfen nicht eingeführt werden.

Die Einfuhr bestimmter chemischer Substanzen nach Turkmenistan ist verboten. Personen, die auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, sollten daher eine ärztliche Bescheinigung mit sich führen, aus der Befund und Notwendigkeit der Einnahme der mitgeführten Medikamente hervorgeht. Die mitgeführte Menge sollte den Bedarf für den Aufenthaltszeitraum nicht wesentlich übersteigen. Es empfiehlt sich, eine Übersetzung der Bescheinigung in die russische Sprache mitzuführen.

Heimtiere

Das Einführen von Heimtieren ist nur bei vorheriger Anmeldung unter Bereitstellung von Reise- und Besitzerdaten, Tierausweis, Tiergesundheitsbescheinigung und Tierimpfbuch möglich.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Turkmenistan entspricht nicht europäischen Verhältnissen.
Der Genuss von Leitungswasser ist nicht empfehlenswert; wegen Hygieneproblemen und schlechter Wasserqualität sind Durchfallerkrankungen weit verbreitet.
Medikamente sind vor Ort nur schwer – außerhalb Aschgabats im Regelfall gar nicht – erhältlich.

Es sind Medikamentenfälschungen im Umlauf, die unwirksam oder gesundheitsschädliche Wirkung haben können. Vor deren Einnahme wird gewarnt.
In besonders schweren Fällen von Unfall, Krankheit o.Ä. ist es unerlässlich, schnellstmöglich ausgeflogen zu werden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab, die auch den Transport im Lande zu einem internationalen Flughafen einschließen sollten.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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