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St. Lucia: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand - 23.12.2024
(Unverändert gültig seit: 02.07.2024)

Letzte Änderungen:
Aktuelles
Redaktionelle Änderungen

Aktuelles

In der südlichen Ostkaribik muss nach Hurrikan „Beryl“ mit Zerstörungen und Verwüstungen gerechnet werden. Es gibt Schäden an der Infrastruktur und Verzögerungen/Ausfälle insbesondere im Schiffsverkehr sowie teilweise auch noch im Flug- und Straßenverkehr. Besonders stark betroffen sind die Inseln Carriacou/Grenada und Union Island/St. Vincent and the Grenadines. Weniger schwer, aber ebenfalls betroffen sind die Inseln Barbados, St.Vincent und die Grenadinen sowie Tobago.

  • Beachten Sie die örtlichen Nachrichten und beobachten Sie die Situation.
  • Folgen Sie den Anweisungen der örtlichen Behörden.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Es kann vereinzelt zu Protesten und Demonstrationen kommen, bei denen gewaltsame Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden können.

  • Informieren Sie sich ggf. über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Gewaltkriminalität wie bewaffnete Überfälle kommen vor.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Handtaschenraub kommen insbesondere an von Touristen sehr frequentierten Orten und vermehrt zu Zeiten von Festen und besonderen Anlässen vor, wie z.B. dem Jazz and Arts Festival im Mai und dem Saint Lucia Carnival im Juli.

Raubüberfälle auf ankernde oder sich in Küstennähe befindende Schiffe sowie Fälle von Piraterie in der Ostkaribik kommen hin und wieder vor. Notrufe an die Polizei/Küstenwache über 911 (Mobiltelefon) sind häufig zuverlässiger als Dringlichkeitsrufe über mobilen Seefunk.

  • Seien Sie bei Spaziergängen an einsamen Stränden und wenig belebten Vierteln von Siedlungen nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Busbahnhöfen, auf Märkten, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bars besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Treffen Sie geeignete Vorsichtsmaßnahmen und sprechen Sie mit Mitreisenden Verhaltensmaßnahmen für einen eventuellen Überfall ab, wenn Sie mit dem eigenem Boot unterwegs sind.
  • Ankern Sie nur in sicheren Häfen (ggf. vor Ankunft anmelden) und verschließen Sie Ihr Boot.
  • Leisten Sie bei Raubüberfällen zu Wasser oder an Land keine Gegenwehr.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht tropisches Klima.
Von Juni bis Ende November ist Hurrikan-Saison. In dieser Zeit ist insbesondere an den Küsten mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen zu rechnen.

St. Lucia ist eine Insel vulkanischen Ursprungs und liegt in einer seismisch aktiven Zone. Es kann zu Erdbeben kommen. Bei Sulphur Springs handelt es sich um einen weiterhin aktiven Vulkan.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

In St. Lucia gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig für St. Lucia ist die deutsche Botschaft in Port-of-Spain, Trinidad und Tobago. In Notfällen kann vor Ort die deutsche Honorarkonsulin in Soufrière kontaktiert werden.

Infrastruktur/Verkehr

In St. Lucia herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist relativ gut ausgebaut, die meisten Straßen sind nur zweispurig, eng und zum Teil sehr kurvenreich. Auch aufgrund der vielen Schlaglöcher und der unorthodoxen Fahrweise besteht im Straßenverkehr eine hohe Unfallgefahr.

  • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
  • Nutzen Sie Motorräder und –roller trotz tropischer Temperaturen nur mit entsprechender Schutzkleidung.
  • Seien Sie bei der Ausreise auf dem Luftweg zum Einchecken mindestens zwei Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen, um sicherzugehen, dass eine Reservierung nicht wegen einer eventuellen Überbuchung gestrichen wird.

Führerschein

Das Fahren eines Kfz ist nur mit einem lokalen Führerschein gestattet, der gegen Vorlage des deutschen Führerscheins, Reisepasses sowie Passfotos und 54 XCD beim Department of Transport at the Ministry of Infrastructure, Ports, Transport, Physical Development and Urban Renewal im Union Complex, in Union, Castries. Tel +1 758 468 4300 erworben werden kann. Mietwagenfirmen bieten ggf. den Service an, den lokalen Führerschein für ihre Kunden zu beschaffen.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind zwar strafbar, es sind jedoch keine Fälle bekannt, bei denen es zu einer strafrechtlichen Verfolgung gekommen ist.

Rechtliche Besonderheiten

Drogenkonsum und -handel, auch in geringsten Mengen, werden von den Polizeibehörden strengstens verfolgt. Es gibt keine Sonderbehandlung für Ausländer bei der Strafverfolgung. Bei Verstößen gegen die Drogengesetzgebung werden hohe Geld- und Gefängnisstrafen verhängt; eine Freilassung gegen Kaution ist in der Regel nicht möglich.

  • Lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt und befördern Sie keine Pakete für Fremde.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Ostkaribische Dollar (XCD). Gängige Währungen können in Hotels und in den meisten Banken getauscht werden. Vereinzelt wechseln Banken nur US-Dollar. Die Zahlung mit gängigen Kreditkarten ist relativ weit verbreitet. An Geldautomaten (ATMs) ist lokale Währung mit ausländischen Kreditkarten verfügbar.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Regierung von St. Lucia sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen über den vorhergesehen Abreisetag hinaus gültig sein und die Weiterreise in das nächste Ziel- bzw. Heimatland zulassen.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

  • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.

Visum

Für die Einreise nach St. Lucia und einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Es wird empfohlen, bei Einreise per Flugzeug vor Ankunft ein Einreiseformular (Saint Lucia Online Immigration Form) online auszufüllen.

  • Flugreisende sollten im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.

Ein- und Ausreise über die USA

Einfuhrbestimmungen

Landes- und Fremdwährung kann unbeschränkt ein- und ausgeführt werden.

Die Einfuhr von Waffen (auch Schreckschusspistolen, Taucher- und Bootssignalpistolen) ist nur mit besonderer Einfuhrgenehmigung erlaubt.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B und Typhus empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Medizinische Versorgung

Das Privatkrankenhaus Tapion in der Hauptstadt Castries verfügt über eine Notaufnahme-Station und kann gegebenenfalls einen Rettungsflug nach Martinique (10 Minuten Flugzeit) organisieren.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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