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Timor-Leste: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand - 23.12.2024
(Unverändert gültig seit: 05.12.2024)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die Sicherheitslage in Timor-Leste ist grundsätzlich stabil, birgt jedoch angesichts sozialer Spannungen und einer hohen Jugendarbeitslosigkeit Konfliktpotential.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien, das Internet und ortskundige Kontaktpersonen.
  • Meiden Sie Demonstrationen, politische Versammlungen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Taschendiebstähle, teilweise auch bewaffnete Überfälle und Einbrüche kommen landesweit gelegentlich vor, am häufigsten in der Hauptstadt Dili. Außerdem kommt es zu Gewalttaten lokaler Banden.

Insbesondere alleinreisende Frauen sind einer erhöhten Gefährdung durch sexuelle Belästigung und Übergriffe in abgelegenen Stadtteilen, allein am Strand oder an wenig frequentierten Orten, ausgesetzt.

  • Benutzen Sie bei Dunkelheit auch für kürzere Strecken ein registriertes Taxi von Tür zu Tür (Corrotrans Taxi).
  • Seien Sie, wenn Sie als alleinreisende Frau unterwegs sind, besonders vorsichtig und meiden Sie abgelegene Orte.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug, sofern möglich, und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen und in Bussen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen skeptisch und vorsichtig. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Timor-Leste liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erd- und Seebeben sowie Tsunamis kommen kann.

Es herrscht tropisches Klima.
In den Küstenregionen treten von November bis April Zyklone auf.
Weite Teile des Landes sind insbesondere während der Regenzeit, die meist von November bis März andauert, von Starkregen, Überschwemmungen und Erdrutschen betroffen.

  • Seien Sie bei Überlandfahrten während der Regenzeit besonders vorsichtig und rechnen Sie mit deutlichen Verzögerungen.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

In Timor-Leste gibt es keine deutsche Botschaft. Die zuständige Auslandsvertretung ist die deutsche Botschaft in Jakarta, Indonesien. In dringenden Notfällen können sich deutsche Staatsangehörige im Rahmen der konsularischen Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten an die portugiesische Botschaft in Dili wenden.

Infrastruktur/Verkehr

Die Einreisebestimmungen der Transitländer sind ebenfalls zu beachten.

Es herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz in Timor-Leste, vor allem außerhalb Dilis, ist größtenteils in einem sehr schlechten Zustand, nur Hauptstrecken sind asphaltiert. Insbesondere in den Bergregionen Aileu, Manatuto, Ainaro und Manufahi können Straßen in kurzer Zeit durch Unterspülung unbefahrbar werden. Öffentliche Verkehrsmittel (Kleinbusse, Taxis) sind oft überfüllt und entsprechen nicht internationalen Sicherheitsstandards.

  • Seien Sie bei Überlandfahrten während der Regenzeit besonders vorsichtig.
  • Vermeiden Sie Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit, insbesondere mit Motorrädern wie auch die Nutzung öffentlicher Transportmittel.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Es gibt in Timor-Leste keine generelle Diskriminierung oder gar Gefährdung für LGBTIQ-Personen. In Dili finden gelegentlich sog. „Pride“-Veranstaltungen statt, ohne dass es zu Zwischenfällen kommt. Die gesellschaftliche Akzeptanz ist begrenzt. Öffentliche Zuneigungsbekundungen sollten vermieden werden.

Rechtliche Besonderheiten

Bei Rauschgiftdelikten wie Erwerb, Besitz, Verteilung, Ein- und Ausfuhr von Rauschgift - auch in kleinen Mengen - drohen empfindliche Strafen.
Vor Mitnahme/Transport oder Aufbewahrung von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts wird gewarnt.

Sexueller Missbrauch Minderjähriger steht unter Strafe und wird auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Timor-Leste begangen wurde.

Bei Verstößen gegen die lokalen Gesetze muss ggf. mit langer Untersuchungshaft, teurer und dennoch manchmal unzureichender anwaltlicher Verteidigung sowie mit schwierigen Haftbedingungen gerechnet werden.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der USD; ergänzend gibt es eigenes Münzgeld. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten ist nur begrenzt möglich; an Kreditkarten werden Mastercard und Visa akzeptiert, und dies nur an Geldautomaten der BNU (Banco Nacional Ultramarino) bis zu einem Betrag von 300 USD pro Abhebung bei maximal drei Abhebungen pro Tag. Außerhalb der Hauptstadt Dili sind Geldautomaten kaum vorhanden und Kreditkarten werden kaum akzeptiert.. Die Mitnahme von Bargeld in USD ist empfehlenswert.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen von Timor-Leste sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate und mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Es werden teilweise Rückreisetickets verlangt.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen kein Visum, sofern keine Arbeitsaufnahme beabsichtigt ist.

Minderjährige

Bezüglich der Einreise unbegleiteter Minderjähriger nach Timor-Leste wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Fluggesellschaft bzw. an eine Auslandsvertretung von Timor-Leste.

Einfuhrbestimmungen

Bei einer Einfuhr von über 20. 000 USD wird eine Genehmigung der Zentralbank benötigt. Summen zwischen 5.000 und 20.000 USD müssen bei der Einreise angegeben werden.

Tiere

Bezüglich des Imports von Haustieren nach Timor-Leste wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Fluggesellschaft bzw. an eine Auslandsvertretung von Timor-Leste.

Gesundheit

Impfschutz

Es sind keine Pflichtimpfungen bei Einreise vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Reisende sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle zehn Jahre haben.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Es treten nur vereinzelt Fälle (P. falciparum und P. vivax) auf. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe das ganze Jahr über konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Japanische Enzephalitis

Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die durch Viren verursacht wird. Diese werden, vor allem in der Dämmerung und nachts, durch Stechmücken übertragen. Das Virus zirkuliert zwischen Stechmücken, Schweinen und/oder Wasservögeln, wobei die Tiere nicht erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine kausale Therapie gegen die Japanische Enzephalitis, allerdings wirksame Impfungen, siehe auch Japanische Enzephalitis.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich ggf. vor der Reise impfen.

Tollwut

In Timor-Leste sind Tollwutinfektionen bislang nicht gesichert, allerdings gibt es Tollwut auf benachbarten Inseln.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Weitere Gesundheitsrisiken

An einigen Stränden Timor-Lestes, auch in der Nähe der Hauptstadt Dili, kommt es vereinzelt zu Angriffen von Salzwasserkrokodilen.

In jüngster Zeit wurden bei Fischen, die in der Hauptstadt Dili am Straßenrand verkauft wurden, Verunreinigungen mit Formaldehyd festgestellt. Dieser bereits in kleinen Dosen giftige Stoff lässt Fische länger frisch aussehen.

  • Verzichten Sie auf den Verzehr von Fischen, die in Dili auf der Straße verkauft werden.

Medizinische Versorgung

Die Möglichkeiten der ärztlichen Grundversorgung sind in Timor-Leste beschränkt. Auch in Dili entspricht die medizinische Versorgung vielfach nicht europäischen Standards. Bei schweren Erkrankungen oder Verletzungen muss frühzeitig eine medizinische Evakuierung, erwogen werden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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