Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Honduras: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand - 22.12.2024
(Unverändert gültig seit: 12.07.2024)

Letzte Änderung:
Aktuelles – Ausnahmezustand
Einreise und Zoll – Visum, Heimtiere
Sicherheit – Innenpolitische Lage, Kriminalität

Aktuelles

Ausnahmezustand

Seit dem 6. Dezember 2022 besteht in Honduras der teilweise und regional beschränkte Ausnahmezustand zur Bekämpfung der Bandenkriminalität. Hierdurch werden die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit in einer Vielzahl von Städten und Gemeinden, insbesondere auch in der Hauptstadt Tegucigalpa und in San Pedro Sula, eingeschränkt und die Durchgriffsrechte der Sicherheitskräfte verstärkt.

  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und sozialen Medien.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Es kommt im ganzen Land zu regelmäßigen Demonstrationen und Streikaktionen, die zu Verkehrsbehinderungen und auch gewaltsamen Auseinandersetzungen führen können.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate in Honduras ist sehr hoch. Vor allem im Zusammenhang mit Drogen bestehen eine hohe Gewaltbereitschaft und eine sehr niedrige Hemmschwelle beim Gebrauch von Schusswaffen. In San Pedro Sula, Tegucigalpa und La Ceiba kommt es häufig zu Entführungen und Überfällen mit Schusswaffengebrauch.

Übergriffe auf Reisende werden insbesondere in den größeren Städten, auf der Strecke von San Pedro Sula zur Mayastätte Copán Ruinas, aber auch in den Naturparks und Wandergebieten gemeldet. Wanderungen sollten nur im Beisein ortskundiger Touristenführer durchgeführt werden. Besonders gefährlich ist die Stadt San Pedro Sula und die Gegend in und um Tela und La Ceiba an der Karibikküste.

Es sollten keine Taxis am Straßenrand „herangewunken“ werden, da Fälle bekannt sind, in denen es zu Entführungen und Überfällen auf Reisende kam. Des Weiteren muss, insbesondere bei Buslinien, die mehrere Stopps einlegen, mit Überfällen gerechnet werden.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Meiden Sie einsame Strände und Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Nehmen Sie keine Anhalter mit und reisen Sie selbst nicht als solcher.
  • Leisten Sie im Fall eines Überfalls keinen Widerstand.
  • Bevorzugen Sie sogenannte Radiotaxis, deren Fahrer, Fahrzeugnummer sowie das Fahrziel von einer Taxizentrale notiert werden. Winken Sie keine Taxis am Straßenrand heran. Nehmen Sie aufgrund des Überfallrisikos nach Möglichkeit keine Busse, die unterwegs anhalten.

  • Bestehen Sie als Frau bei Kontrollen durch Sicherheitskräfte auf die Begleitung durch eine weitere Person.
  • Lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht tropisches, in den höher gelegenen Landesteilen subtropisches Klima. Von Juni bis Ende November ist Hurrikan-Saison. In dieser Zeit ist insbesondere an den Küsten und auf der Inselgruppe Islas de la Bahia mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen zu rechnen.

Honduras liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Reisende müssen sich auf ein schwach ausgebautes und sehr stark beschädigtes Straßennetz einstellen. Lediglich die Autobahn zwischen Tegucigalpa und San Pedro Sula ist in einem guten Zustand.

Nachtfahrten sind wegen der unzureichenden Straßenverhältnisse, fehlender Beleuchtung anderer Verkehrsteilnehmer und der Gefahr von Überfallen und Entführungen unbedingt zu vermeiden.

Von der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in den größeren Städten ist aufgrund der sehr großen Überfallgefahr abzuraten, siehe auch Sicherheit – Kriminalität.

Zwischen den Städten verkehren recht zuverlässige Überlandbusse, die zum Teil klimatisiert sind. Die Busverbindungen sind gut, aber die Fahrten verkehrstechnisch nicht immer sicher.

  • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
  • Für Fahrten außerhalb der Überlandstraßen wird die Nutzung eines geländegängigen Fahrzeugs empfohlen.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Rechtliche Besonderheiten

Das honduranische Antidrogengesetz sieht harte Strafen für Besitz, Konsum und Handel von Drogen vor. Ausländer werden aufgrund von Drogenbesitz auch bei Kleinstmengen mit erheblichen Geld- oder auch Gefängnisstrafen belegt und ausgewiesen.

  • Vermeiden Sie unter allen Umständen, Briefe, Päckchen etc. für andere Personen mit über die Grenze zu nehmen und transportieren Sie sie auch nicht innerhalb des Landes, ohne deren Inhalt zu kennen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Lempira (HNL). EUR können in Honduras in einigen wenigen Banken eingetauscht werden. Akzeptiert werden häufig gängige internationale Kreditkarten sowie USD.
Die Geldversorgung per Debitkarte (Girocard, ggf. mit Maestro) ist problematisch. Neben der Debitkarte sollte auch eine internationale Kreditkarte mitgeführt werden, da Bargeld mit einer Debitkarte nicht immer abgehoben werden kann.

Geldwechsel ist in Banken, Wechselstuben und Hotels möglich; Straßenwechsler sind nicht zu empfehlen.

Einreise und Zoll

Zollerklärung bei Ein- und Ausreise nach Honduras

Bei Ein- und Ausreise auf dem Luftweg muss eine digitale Zollerklärung auf der Internetseite der honduranischen Zollbehörde ausgefüllt werden. Ein entsprechender Nachweis (QR-Code) muss der honduranischen Zollbehörde beim Grenzübertritt digital oder in Papierform vorgelegt werden. Bei Grenzübertritt auf dem Land- oder Seeweg wird weiterhin ein Papierformular verwendet, dass im Regelfall an den Grenzübergangstellen ausgehändigt wird. Weitere Einreisebestimmungen im Abschnitt Einfuhrbestimmungen.

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen von Honduras sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Das Reisedokument muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Siehe auch Visum.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum.
Deutsche Touristen und Geschäftsreisende erhalten in der Regel bei Einreise an den Flughäfen und Grenzen gebührenfrei eine Aufenthaltserlaubnis bis zu 90 Tagen. Die erlaubte Aufenthaltsdauer kann dem Einreisestempel entnommen werden und liegt im Ermessen der honduranischen Grenzbeamten.

Für Reisende im sogenannten CA-4-Gebiet (El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua) gilt die Sonderreglung, dass ein touristischer Aufenthalt von maximal 90 Tagen im Gesamtraum des CA-4-Gebiets zulässig ist, siehe auch Verlängerung eines Kurzaufenthalts.

Bei Reisen auf dem Landweg wird geraten, den jeweiligen Ein- bzw. Ausreisestempel Honduras‘ vor Grenzübertritt zu überprüfen. Es sind mehrere Fälle bekannt geworden, in denen Pässe nicht gestempelt waren. Dies führte zu Bußgeldforderungen von ca. 250 USD bei Wiederein-/ausreise.

  • Prüfen Sie nach Einreise die eingetragene erlaubte Aufenthaltsdauer, um evtl. Gebühren (Overstay) bei der Ausreise zu vermeiden.

Verlängerung eines Kurzaufenthalts

Die Verlängerung eines Kurzaufenthalts ist für eine maximale Gesamtaufenthaltsdauer von 120 Tagen im CA-4-Gebiet (El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua) möglich. Weitere Informationen erteilt das honduranische Migrationsinstitut (Instituto Nacional de Migración).

Visum für langfristigen Aufenthalt

Falls ein längerfristiger und/oder Aufenthalt zu anderen Zwecken erwünscht ist, sollte das Visum möglichst bereits vor der Einreise bei der Botschaft von Honduras in Berlin beantragt werden.

Aufenthaltstitel nach Einreise

Es ist zulässig, zunächst als Tourist einzureisen und seinen Aufenthaltsstatus erst nach der Einreise zu ändern. Hiervon wird jedoch abgeraten, da die Beschaffung der zahlreichen hierfür erforderlichen deutschen Urkunden inklusive Apostillen und Übersetzungen von Deutschland aus wesentlich einfacher ist.

Informationen zur Beantragung eines honduranischen Aufenthaltstitels für einen längerfristigen Aufenthalt erteilt das honduranische Migrationsinstitut (Instituto Nacional de Migración).

  • Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Aufenthaltstitels in der Regel nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen kann.

Minderjährige

Befindet sich ein Minderjähriger bei Ausreise aus Honduras lediglich in Begleitung eines Elternteils, muss den honduranischen Behörden die Geburtsurkunde des Kindes, sowie ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder eine entsprechende Zustimmungserklärung des anderen Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Die Nachweise müssen notariell beglaubigt und mit einer spanischen Übersetzung versehen sein.

Ein- und Ausreise über die USA

Bei einer Ein- oder Ausreise über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA zu beachten.

Einfuhrbestimmungen

Bei Ein- und Ausreise auf dem Luftweg muss eine digitale Zollerklärung auf der Internetseite der honduranischen Zollbehörde ausgefüllt werden. Ein entsprechender Nachweis (QR-Code) muss der honduranischen Zollbehörde beim Grenzübertritt digital oder in Papierform vorgelegt werden. Bei Grenzübertritt auf dem Land- oder Seeweg wird weiterhin ein Papierformular verwendet, dass im Regelfall an den Grenzübergangstellen ausgehändigt wird.

Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, ab einem Wert von 10.000 USD aber deklarationspflichtig.

Die Ausfuhr von Antiquitäten und von bestimmten Tieren ist generell verboten, für Pflanzen ist eine Exportgenehmigung notwendig.

Heimtiere

Tierhalter benötigen zur Einfuhr von Tieren die Erlaubnis des honduranischen Landwirtschaftsministeriums sowie eine Gesundheitsbescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes in spanischer Sprache. Bei Einreise müssen ein EU-Haustierausweis, eine Kennzeichnung mit Chip bei Hunden und Katzen, mit darin enthaltener gesonderter tierärztlicher Gesundheitsbescheinigung und den notwendigen Impfungen mitgeführt werden. Bei Transitaufenthalt sind die Veterinärbestimmungen des jeweiligen Transitlandes zu beachten. Evtl. auftretende Probleme können relativ einfach gelöst werden.

Gesundheit

Aktuelles

Im Vergleich zu den Vorjahren werden aktuell deutlich mehr Fälle von Dengue-Fieber gemeldet.

  • Schützen Sie sich insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung ärztlich beraten.
  • Beachten Sie die weiterführenden Informationen zu Dengue-Fieber, siehe unten.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist in Honduras endemisch und weist immer wieder hohe Infektionszahlen auf. Sie geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko im östlichen Teil der Provinz Gracias a Dios. Ein mittleres Risiko besteht im westlichen Teil der Provinz Gracias a Dios, ein geringes Risiko auf der Insel Roatán (Isla de la Bahia) sowie im Rest des Landes (Ausnahmen s.o.). Als malariafrei gelten Tegucigalpa und San Pedro Sula. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt 57%, Malaria tropica-Fälle (P. falciparum) und Mischinfektionen treten in 43% auf.Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Leishmaniasis

In Honduras wird durch Sandfliegen sehr selten die viszerale (generalisierte) Leishmaniasis und häufiger die kutane (auf die Haut beschränkte) Form übertragen.
Wichtig zu beachten ist u. a., dass die Zeit zwischen Insektenstich und Auftreten von Symptomen sehr lang (Wochen bis mehrere Monate) sein kann.

  • Schützen Sie sich im Rahmen einer Expositionsprophylaxe adäquat vor Sandfliegen.
  • Stellen Sie sich bei nicht heilenden Hautgeschwüren oder anhaltenden Fieberschüben in einer tropenmedizinisch erfahrenen Klinik vor.

Leptospirose

Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden.
Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen.

  • Erwägen Sie bei zu erwartender Exposition im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin.

Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)

In Honduras kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering.

  • Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.

Medizinische Versorgung

Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist - allenfalls mit Ausnahme der Hauptstadt Tegucigalpa - insbesondere in ländlichen Gebieten unzureichend, d. h. in der Regel nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

Schlagworte

nach oben