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Brasilien: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand - 23.12.2024
(Unverändert gültig seit: 13.12.2024)

Letzte Änderungen:
Einreise und Zoll - Einfuhrbestimmungen
Redaktionelle Änderungen

Sicherheit

Von Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Venezuela wird abgeraten.

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Aufgrund der andauernden Krise in Venezuela und damit verbundener Bandenkriminalität, Schmuggel und Flüchtlingen sowie begrenzter Präsenz von Sicherheitskräften wird von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet abgeraten. Es kann zu kurzfristigen Grenzschließungen kommen.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Vermeiden Sie Reisen und Aufenthalte im unmittelbaren Grenzgebiet zu Venezuela.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate und die Gefahr, Opfer eines Raubüberfalls oder eines anderen Gewaltverbrechens zu werden, sind in Brasilien hoch, besonders in den Großstädten wie Belém, Fortaleza, Maceio, Porto Alegre, Recife, Rio de Janeiro, Salvador, São Luiz und São Paulo. Dort wiederum sind Armensiedlungen (Favelas) besonders stark betroffen. Die Favelas von Rio de Janeiro waren zuletzt immer wieder von Gewaltakten, z.T. mit Todesfolge betroffen. Favelas werden teilweise von Kriminellen und Drogenbanden kontrolliert. Bewaffneten Auseinandersetzungen, auch mit der Polizei, fallen häufig auch Unbeteiligte zum Opfer.

Eine Häufung krimineller Zwischenfälle ist vor allem in weniger belebten Straßen der Innenstädte, an Stränden sowie auf Zubringerautobahnen zu den Flughäfen zu verzeichnen. In größeren Flughäfen können Taxis bereits im Flughafengebäude gebucht und bezahlt werden, was mit höherer Sicherheit verbunden ist.

Auf Straftaten im Umfeld der Prostitution (Diebstähle, Raub, Überfälle etc.) wird besonders hingewiesen. Verbreitet ist die Verabreichung von Getränken mit Schlaf- bzw. willensverändernden Mitteln.

Über Dating-Apps arrangierte Treffen werden zunehmend auch für Überfälle bzw. Straftaten missbraucht.

Vereinzelt wird auch von Überfällen bei geführten Bootsfahrten im Amazonasgebiet berichtet.

Täter sind häufig bewaffnet und stehen oft unter Drogeneinfluss, sodass vor dem Gebrauch von Waffen, auch aus nichtigem Grund, nicht zurückgeschreckt wird.

Zur Hauptverkehrszeit kommt es in überfüllten Bussen und Zügen häufiger zu Taschendiebstählen.

Reisende werden gegen ihren Willen und in Unkenntnis als „Drogenschmuggler“ missbraucht.

  • Seien Sie in allen Landes- und Stadtteilen stets besonders vorsichtig.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Verstauen Sie mobile Geräte unauffällig, z.B. in einer verschließbaren Reisetasche, oder legen Sie diese in einen Safe.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Verzichten Sie auf auffällige Kleidung, Uhren und (Mode-)Schmuck und tragen Sie in der Öffentlichkeit Uhren und Smartphones nicht sichtbar.
  • Führen Sie stets einen geringeren Geldbetrag zur widerstandslosen Herausgabe mit.
  • Leisten Sie bei Überfällen keinen Widerstand.
  • Lassen Sie vor allem in Bars und anderen Lokalitäten Getränke nie unbeaufsichtigt.
  • Nehmen Sie keine Prostituierten oder flüchtige Bekannte in das eigene Hotelzimmer mit.
  • Sehen Sie zur Verringerung des Risikos, Opfer eines – nicht selten auch vorgetäuschten - Verkehrsunfalls oder Fahrzeugraubs zu werden von Überlandfahrten in der Nacht ab.
  • Bestehen Sie nicht auf Ihr Vorfahrtsrecht.
  • Halten Sie im Stadtverkehr die Fenster des Fahrzeugs geschlossen, die Türen verriegelt und verstauen Sie Wertgegenstände außer Sichtweite.
  • Seien Sie besonders vorsichtig an Ampeln und im stockenden Verkehr.
  • Benutzen Sie auf drei- oder mehrspurigen Straßen die mittlere Spur.
  • Ziehen Sie nachts Taxis öffentlichen Verkehrsmitteln vor.
  • Seien Sie vorsichtig bei Lockangeboten z.B. über das Internet, um auf Kosten anderer eine Reise durchzuführen.
  • Nehmen Sie kein Gepäck für Fremde mit, kontrollieren Sie Ihr eigenes Gepäck.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Rio de Janeiro

In ganz Rio de Janeiro, auch in den beliebten Stadtvierteln Copacabana, Ipanema, Leblon, Botafogo, Santa Teresa und im Ausgehviertel Lapa ereignen sich immer wieder Diebstähle und Überfälle, auch tagsüber. Die Täter, die teilweise in Gruppen agieren, haben es insbesondere auf Mobiltelefone, Schmuck, Debit- und Kreditkarten und Bargeld abgesehen. Es kommt gerade in letzter Zeit vermehrt dazu, dass Kreditkarten (insbesondere in Ipanema und Copacabana) kopiert werden, um im Anschluss missbräuchlich Geld abzuheben. Häufig kommt es in Taxis zu Kreditkartenbetrug. Das Zentrum (Centro) Rios ist nach Geschäftsschluss, am Samstag und Sonntag sowie an Feiertagen unbelebt und nicht sicher. Die oft menschenleeren Straßen der Innenstadt sollten daher am Wochenende, feiertags und nachts gemieden werden. Nach Einbruch der Dunkelheit und insbesondere während des Karnevals (Straßenkarneval und Sambodrom), des Silvesterfeuerwerks an der Copacabana und bei sonstigen Großveranstaltungen ist vermehrte Wachsamkeit geboten.

In den Favelas kommt es immer wieder zu Schusswechseln, bei denen oft auch Unbeteiligte zu Schaden kommen. wird.

Wanderungen in den Naturparks in und außerhalb der Stadt sollten nach Möglichkeit nur in Gruppen und auf markierten und belebten Wegen unternommen werden.

  • Zahlen Sie in Taxis bevorzugt mit Bargeld.
  • Verzichten Sie auf nächtliche Strandspaziergänge.
  • Verzichten Sie auf den Besuch jeglicher Favelas von Rio de Janeiro, auch derjenigen im Bereich der Südzone und des Zentrums.

São Paulo

In São Paulo ist das historische Stadtzentrum um die Praça da Sé (vor der Kathedrale) unter der Woche nachts sowie nach Geschäftsschluss am Wochenende unbelebt und nicht sicher. Gleiches gilt für die Gegend um die belebte Metro-Station „Estaçao da Luz“, die zu den genannten Zeiten gemieden werden soll. Im Stadtzentrum gibt es viele Obdachlose, die zum Teil drogensüchtig sind und Passanten zuweilen belästigen.

Auch bewaffnete Überfälle und Blitzentführungen in bevorzugten, besseren Wohngegenden haben zugenommen und führen nicht selten zu Schusswechseln mit privaten Sicherheitskräften oder Polizisten (häufig auch in Zivil), auch tagsüber.

  • Seien Sie im gesamten Stadtgebiet, auch in besseren Gegenden, besonders vorsichtig.

Der Nordosten Brasiliens

Der Nordosten leidet unter der höchsten Gewaltkriminalität in Brasilien. Besonders betroffen ist der Bundesstaat Bahia (der gewalttätigste in Brasilien) und seine Hauptstadt Salvador. Es gibt dort viele Drogenbanden und Milizen, die sich gegenseitig und die Polizei bekämpfen.

Daneben gehören auch Fortaleza, Natal und Recife zu den gefährlichsten Städten der Welt.

Bewaffnete Überfälle auf Touristen sowie auf Pkw und Überlandbusse sind keine Seltenheit.

  • Seien Sie auch tagsüber vorsichtig, tragen Sie keine Wertgegenstände sichtbar bei sich.
  • Seien Sie bei Reisen in das Landesinnere besonders wachsam.
  • Meiden Sie öffentliche Verkehrsmittel und benutzen Sie grundsätzlich Taxis oder andere Fahrdienste.
  • Vermeiden Sie Fußwege bei Dunkelheit und Nachtfahrten in Überlandbussen.

Natur und Klima

Das Klima ist im Norden und Zentrum tropisch und im Süden subtropisch.
In der Regenzeit, die im Süden und Südosten von November bis Anfang April und im Nordosten von April bis Juli andauert, kommt es regelmäßig zu Überschwemmungen und Erdrutschen. Dies führt zu erheblichen Verkehrsbehinderungen durch unpassierbare Straßen und Brücken.

Außergewöhnlich starke Regenfälle haben im Mai/Juni 2024 im Bundesstaat Rio Grande do Sul zu schweren Überschwemmungen, Erdrutschen und Brückeneinstürzen mit über 150 Todesopfern geführt. Die (Verkehrs-)Infrastruktur wurde zum Teil stark beschädigt; einige Überlandstraßen sind nach wie vor unterbrochen oder unpassierbar. Der ebenfalls erheblich in Mitleidenschaft gezogene Flughafen von Porto Alegre bleibt auf unbestimmte Zeit geschlossen (begrenzte Ausweichmöglichkeiten nach Canoas [bei Porto Alegre], Caxias do Sul [ca. 2 ½ Stunden auf dem Landweg] oder Florianópolis [ca. sechs Stunden auf dem Landweg]).

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich regelmäßig über die Wetter- und Straßenlage, insbesondere, wenn Reisen auf dem Landweg anstehen.
  • Beachten Sie die Hinweise lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es existieren ein gut ausgebautes Inlandsflugnetz und zahlreiche Überlandbusverbindungen. Eisenbahnverbindungen gibt es kaum. In den Metropolen gibt es zudem U- und Straßenbahnen.

Aus Deutschland kommend muss Fluggepäck am brasilianischen Eingangsflughafen (Rio de Janeiro, São Paulo, Salvador, Recife, Brasilia etc.) entgegengenommen und für eine eventuelle Weiterreise zum Reiseziel innerhalb Brasiliens erneut aufgegeben werden. Eine Durchbeförderung erfolgt nicht, auch wenn dies bei der Gepäckaufgabe in Deutschland häufig behauptet wird.

Bei Autofahrten ist aufgrund des zum Teil schlechten Zustands vieler Straßen äußerste Vorsicht geboten. Auf Autobahnen besteht häufig Mautpflicht, die in bar an Mautstationen entrichtet werden kann. Es gibt insbesondere auf diesen, zum Teil recht modernen, Strecken zahlreiche elektronische Geschwindigkeitskontrollen.

In den Städten empfiehlt sich in der Regel die Benutzung der relativ preiswerten Taxis oder anderer Fahrdienste.

Eine Verständigung in deutscher Sprache ist in der Regel nicht möglich. Auch englische Sprachkenntnisse sind außerhalb der großen Hotels und Touristenschwerpunkte wenig verbreitet. Spanisch wird im Süden Brasiliens teilweise verstanden. Auch nur rudimentäre Portugiesisch-Kenntnisse werden dankbar angenommen und sind in jedem Falle hilfreich.

  • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
  • Vermeiden Sie Nachtfahrten.
  • Für Fahrzeugführer gilt absolutes Alkoholverbot. Verstöße werden rigoros verfolgt und mit hohen Strafen geahndet.

Führerschein

Für das Führen von Fahrzeugen in Brasilien bei touristischen Aufenthalten genügen grundsätzlich ein deutscher Führerschein sowie ein zusätzlicher Identitätsnachweis (Reisepass). Zur Vermeidung von Missverständnissen und Verständigungsproblemen wird jedoch empfohlen, neben dem nationalen deutschen Führerschein einen internationalen Führerschein oder eine beglaubigte portugiesische Übersetzung des deutschen nationalen Führerscheins, mitzuführen.

Lediglich für die alten grauen Führerscheine ist das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung zwingend vorgeschrieben. Für Inhaber der Führerscheine der Klassen C (alle), D und DE gilt in Brasilien ein Mindestalter von 21 Jahren.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

Drogen

Von jeglichem Kontakt mit Drogen wird nachdrücklich abgeraten. Drogendelikte, auch die Beförderung von Drogen über die Landesgrenzen, werden in Brasilien streng geahndet. Es drohen hohe Strafen, auch für Drogenkuriere, und auch dann, wenn Reisegepäck, Pakete, Geschenke, Warenproben o.ä. für Dritte transportiert werden sollen. Haftstrafen müssen regelmäßig - oft unter schwer erträglichen Bedingungen - in Brasilien verbüßt werden.

  • Seien Sie misstrauisch, insbesondere dann, wenn Ihnen die Reise finanziert werden soll.
  • Lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt und befördern Sie keine Pakete für Fremde.

Sexualstraftaten

Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird in Brasilien mit Freiheitsstrafe zwischen vier und zehn Jahren geahndet. Die Täter müssen regelmäßig mit Inhaftierung und Bloßstellung in der Presse rechnen. Darüber hinaus werden solche Taten, wenn sie von Deutschen oder an Deutschen im Ausland begangen werden, auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt.

Auch einvernehmliche sexuelle Handlungen mit unter 18-Jährigen sind nach brasilianischem Recht strafbar. In der Vergangenheit führte bereits das Fotografieren von Kindern und Jugendlichen in Badebekleidung am Strand zum Einschreiten der brasilianischen Behörden. Zu besonderer Zurückhaltung in diesem Bereich wird deshalb dringend geraten.

Baden „oben ohne“/Wechseln der Kleidung in der Öffentlichkeit

Baden „oben ohne“ gilt in Brasilien als Erregung öffentlichen Ärgernisses; ebenso das Wechseln der Kleidung in der Öffentlichkeit, z. B. am Strand. Beides kann zur Festnahme bzw. einem Gerichtsverfahren führen.

  • Suchen Sie zum Kleidungswechsel daher stets Umkleidekabinen oder andere geeignete Räumlichkeiten auf.

Tier- und Pflanzenschutz

Brasilien verfügt über strenge Strafvorschriften zum Schutz von Flora und Fauna. Verstöße werden von den brasilianischen Behörden konsequent verfolgt und auch mit Haftstrafen geahndet. Besonders streng werden Versuche verfolgt, freilebende und geschützte Pflanzen und Tiere aus Brasilien zu exportieren. Das gilt für nahezu alle Zierfischarten aus dem Amazonasbecken, für Pflanzensetzlinge und –samen sowie für Insekten und Spinnen (Vogelspinne). Bereits der Transport geschützter Tiere oder Pflanzen aus einem brasilianischen Bundesstaat in einen anderen ist – sofern keine ausdrückliche staatliche Genehmigung vorliegt – strafbar. Es gibt einen umfangreichen Katalog in Brasilien geschützter Tiere und Pflanzen.

  • Kaufen und sammeln Sie daher keine Tiere oder Pflanzen/Pflanzensamen und versuchen Sie auch nicht, diese auszuführen.

Besuch von Indigenenschutzgebieten

Für Reisen in Indigenenschutzgebiete wird eine vorher bei der FUNAI (Nationale Indigenenstiftung) einzuholende Genehmigung benötigt. Wer ohne eine solche Autorisierung in einem Schutzgebiet angetroffen wird, muss mit Beschlagnahmung seiner Ausrüstung und empfindlichen Strafen rechnen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Real (BRL). Die gängigen internationalen Kreditkarten werden landesweit akzeptiert. Bargeldabhebungen mit deutschen Kreditkarten oder Debitkarten (Girocard) mit Maestro-Symbol sind an entsprechend gekennzeichneten Automaten (u. a. Citibank, Banco24Horas, Banco do Brasil, Bradesco) grundsätzlich weiterhin möglich. Viele Reisende berichten jedoch von Schwierigkeiten.

Üblich sind Begrenzungen des täglich aus Bargeldautomaten ziehbaren Geldbetrages auf zwischen 500 oder 2.500 BRL (je nach Bank und Region Brasiliens). Alternative Möglichkeiten der Geldversorgung sollten in Betracht gezogen werden. V-Pay-Karten werden im außereuropäischen Ausland nicht akzeptiert.

Bei fehlgeschlagenen Barabhebungen an Bankautomaten ist unbedingt der ausgegebene Bankbeleg aufzubewahren, da manchmal trotzdem eine Belastung des deutschen Kontos erfolgt. Insbesondere ist auf Vorrichtungen zu achten, mit denen die Kartendaten kopiert oder das Eintippen der Geheimzahlen aufgezeichnet werden könnte.

  • Erkundigen Sie sich vor Abreise bei Ihrer Bank, ob Bargeldabhebungen in Brasilien zugelassen sind.
  • Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf eine Versorgung mit BRL an Geldautomaten.
  • Seien Sie bei Barabhebungen an Geldautomaten besonders vorsichtig. Nutzen Sie zur Minimierung des Überfall- und Kartenbetrugsrisikos die Automaten tagsüber an Werktagen, möglichst innerhalb der Vorräume von Bankfilialen und nicht auf offener Straße.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige dürfen für touristische oder geschäftliche Zwecke nach Brasilien visumfrei ein- oder durch Brasilien durchreisen und sich höchstens 90 Tage während eines Sechs-Monats-Zeitraums dort aufhalten. Hierunter fallen:

  • touristische Aktivitäten,
  • Verwandtenbesuche,
  • Erforschung kommerzieller Möglichkeiten, Teilnahme an Sitzungen, Vertragsunterzeichnungen sowie finanzielle, managementbezogene und administrative Tätigkeiten,
  • Teilnahme an Konferenzen und Seminaren, vorausgesetzt, dass diese Tätigkeiten nicht aus brasilianischen Quellen entlohnt werden (außer der unmittelbaren Übernahme der Aufenthaltskosten oder der Zahlung eines Tagesgeldes),
  • Beteiligung an Sport- und Künstlerwettbewerben, vorausgesetzt, dass die Teilnehmer nicht aus brasilianischen Quellen entlohnt werden, auch wenn bei dem Wettbewerb Preise, einschließlich Preisgelder, zu gewinnen sind.

Bei einem von vornherein beabsichtigten Aufenthalt über 90 Tagen ist unbedingt vor Ausreise ein Visum bei der für den Wohnort zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Deutschland zu beantragen.

Ebenso sollten diejenigen Personen, die beabsichtigen entlohnte Tätigkeiten auszuüben, einer Beschäftigung nachzugehen, in der Forschung tätig zu sein, ein Praktikum oder Studien zu absolvieren, Sozialarbeit zu verrichten, technische Hilfe zu leisten oder missionarisch, religiös oder künstlerisch tätig zu sein, grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Erfahrung bringen, ob für die geplante Reise ein Visum benötigt wird bzw. dort ein Visum beantragen. Die nachträgliche Erteilung eines Visums in Brasilien ist nicht möglich.

Minderjährige

Brasilianische Minderjährige (auch Doppelstaater), die nicht von beiden Elternteilen oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, bedürfen einer entsprechenden Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. beider Eltern oder Erziehungsberechtigten. Die elterliche Einverständniserklärung muss zur Beglaubigung entweder vor einem brasilianischen Konsularbeamten an einer brasilianischen Auslandsvertretung oder bei einem brasilianischen Notariat (Cartório) abgegebenen werden, sofern sie nicht im brasilianischen Reisepass des/der Minderjährigen vermerkt ist.

Zum Thema „Reisegenehmigung für Minderjährige“ bietet die brasilianische Botschaft in Berlin ausführliche Hinweise.

Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig vor Einreise des Kindes in Brasilien bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung zu informieren und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.

Auch wenn die Pflicht zur Vorlage einer Reisegenehmigung nach Auskunft der brasilianischen Botschaft in Berlin auf nicht-brasilianische Minderjährige grundsätzlich nicht zutrifft, ist es dennoch empfehlenswert, dem ohne Begleitung durch die Eltern bzw. mit nur einem Elternteil ins Ausland reisenden Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie eine Kopie der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben.

Deutsch-brasilianische Doppelstaater

Reisende, die neben der deutschen auch die brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen mit dem brasilianischen Reisepass nach Brasilien ein- und ausreisen.

Reisen über Drittstaaten

Reisende, die beabsichtigen von Brasilien mit Transit in einem Drittstaat nach Europa zu reisen, sollten sich informieren, ob für die Einreise in dieses Drittland der Nachweis einer Gelbfieberimpfung vorgeschrieben ist. Sonst kann bereits die Beförderung von Flughäfen in Brasilien abgelehnt werden. Impfausweise sollten immer im Original mitgeführt werden, da Kopien oftmals nicht anerkannt werden.

Einfuhrbestimmungen

Gegenstände für den persönlichen Bedarf des Einreisenden, die für die Fahrt oder den Aufenthalt vorgesehen sind, können zollfrei eingeführt werden.

Ein striktes Einfuhrverbot besteht für Drogen, frische Nahrungsmittel und für exportierten brasilianischen Alkohol.

Devisen dürfen unbegrenzt eingeführt werden.

Allerdings müssen Beträge, die den Gegenwert von 10.000 USD übersteigen, unabhängig von Währung und Form, bei der Einreise deklariert werden.

Verschreibungspflichtige Medikamente ebenso wie bestimmte Nahrungsergänzungsmittel können unter Vorlage des Arztrezeptes, welches den Namen des Patienten und des Medikaments/Ergänzungsmittels eindeutig erkennen lässt, eingeführt werden.

Detaillierte Einfuhrbestimmungen bieten die brasilianische Receita Federal (Portugiesisch) und die brasilianische Botschaft in London (Englisch).

Nähere Informationen dazu sowie eventuell notwendige Formulare bietet die brasilianische Botschaft in Berlin.

Tiere

Insbesondere die Ausfuhr von (ggf. zuvor eingeführten) Haustieren aus Brasilien gestaltet sich als Herausforderung mit hohen bürokratischen Hürden. Es wird geraten, sich ggf. an die brasilianischen Behörden und/oder entsprechende brasilianische Dienstleister zu wenden. Eine Quarantänefrist für Haustiere bei der Einfuhr nach Brasilien besteht nicht. Die Einfuhr lebender Vögel nach Brasilien ist untersagt.

Gesundheit

Aktuelles

Dengue-Fieber

Seit Oktober 2023 verzeichnet Brasilien den bisher größten landesweiten Dengue-Fieber-Ausbruch seiner Geschichte. Nahezu alle Bundestaaten sind betroffen, 14 Bundesstaaten haben eine gesundheitliche Notlage erklärt. Dengue Typ 2 und Typ 1 dominieren.

Die Gesundheitsbehörden befürchten die derzeitige Regenzeit einen weiteren Anstieg der Fallzahlen.

  • Achten Sie tagsüber und in den Abendstunden besonders auf guten Mückenschutz. Mückenschutzmittel sind im Land zwar verfügbar, aber nicht alle in der notwendigen Konzentration. Sie sollten daher zumindest für den Anfang aus Deutschland mitgebracht werden.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung individuell reisemedizinisch beraten. Die Impfung ist seit Beginn der staatlichen Impfaktionen im Februar 2024 in Brasilien in privaten Impfstellen derzeit nicht mehr verfügbar.

Oropouche-Fieber

Oropouche-Fieber ist eine durch das gleichnamige Virus ausgelöste Infektionskrankheit, die ähnlich wie Dengue-Fieber mit plötzlichen Fieberanstieg, starken Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen, Gelenk- und Gliederschmerzen und selten einer Hirnhautentzündung verläuft. Die Erkrankung wird vorwiegend nachts über Stechgnitzen sowie Stechmücken übertragen.

Seit Dezember 2023 sind im Bundesstaat Amazonas (hier besonders Manaus und die umliegenden Städte) über 1000 Fälle aufgetreten. Inzwischen tritt die Infektion auch in anderen Bundesstaaten auf, zuletzt in Piaui und Bahia. Eine Therapie oder Impfung existiert nicht.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Oropouche-Fieber im Rahmen einer Schutz vor Insekten insbesondere abends und nachts konsequent vor Mückenstichen.

Impfschutz

Gelbfieber

Seit 2016 kommt es zu einer Zunahme der Gelbfieberfälle im Südosten Brasiliens. Ein Ansteckungsrisiko besteht auch in den Bundesstaaten São Paulo, Paraná, Santa Catarina, Minas Gerais und Mato Grosso. Aus der Küstenregion des Bundesstaates Rio de Janeiro (Ilha Grande, Ilhabela und Angra dos Reis) wurden wiederholt Gelbfieberfälle auch mit Todesfolge bei ungeimpften Reiserückkehrern gemeldet.

Nur noch wenige Gebiete sind derzeit gelbfieberfrei bzw. bisher ohne gemeldete Fälle. Es werden große Impfkampagnen in den betroffenen Gebieten durchgeführt. Bisher wurden alle Infektionen im sog. sylvatischen Zyklus akquiriert, d.h. bei Aufenthalt in bewaldeten Gebieten, ohne dass sich ein urbaner Zyklus (Mensch-Mücke-Mensch-Übertragung, Stadtgelbfieber) etablieren konnte.

Brasilien verlangt bei der Einreise aus Europa keinen Nachweis einer Gelbfieberimpfung. Der größte Teil Brasiliens ist jedoch Gelbfieberendemiegebiet, so dass eine Impfung zum persönlichen Schutz notwendig ist. Die Gefährdung in den betroffenen Regionen kann sich kurzfristig ändern.

Die Impfung wird allen Reisenden ab dem vollendeten 9. Lebensmonat spätestens 10 Tage vor Einreise nach Brasilien dringend empfohlen.
Bei anschließender Weiterreise in bestimmte Drittländer, siehe www.who.int, kann der Nachweis eines Impfschutzes aus Brasilien kommend bei Einreise erforderlich sein. Es ist zu beobachten, dass die Länder in der Region Süd- und Mittelamerika verstärkte Kontrollen durchführen und sich Einreisebestimmungen ändern.

Für die reisemedizinische Beratung wird empfohlen, bei der Impfindikation den genauen Reiseverlauf der Patienten, die aktuellen epidemiologischen Daten und auch mögliche Weiterreisen zu beachten. Im Zweifel empfiehlt das Auswärtige Amt die Impfung.

  • Kontaktieren Sie bei Unsicherheit Ihren Tropen- oder Reisemediziner.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Siehe Gesundheit - Aktuelles

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern, Älteren und Menschen mit Vorerkrankungen schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Achten Sie tagsüber und in den Abendstunden besonders auf guten Mückenschutz, siehe Expositionsprophylaxe.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung individuell reisemedizinisch beraten. Die Impfung ist seit Beginn der staatlichen Impfaktionen in Brasilien in privaten Impfstellen derzeit nicht verfügbar.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Ein hohes Malariarisiko besteht ganzjährig im Amazonasbecken (Teile der Bundesstaaten Acre, Amapá, Amazonas, Roraima, Teile des Nordostens und des Südwestens von Pará).

Ein mittleres Risiko liegt im Bundesstaat Rondônia, im Norden und Westen von Pará, im Westen von Mato Grosso, bei Flussreisen auf dem Amazonas (von Iquitos in Peru bis zum Delta, inkl. Manaus) sowie den Stadtzentren von Boa Vista und Porto Velho vor. Ein geringes Risiko besteht im Rest von Pará und Mato Grosso, Teilen von Mato Grosso do Sul, Maranhao und vereinzelt in den ländlichen bewaldeten Regionen der Bundesstaaten Alagoas, Bahia, Ceará, Espirito Santo, São Paulo, Santa Catarina und Tocantins.

Malariafrei sind die Städte Brasilia, Rio de Janeiro, São Paulo, Recife, Fortaleza und Salvador, Iguaçu-Fälle. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt 83%, Malaria tropica-Fälle (P. falciparum) und Mischinfektionen machen 17% aus. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Die Notwendigkeit einer Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) hängt von Ihrem Reiseprofil ab. Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird ggfs. empfohlen.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria, Oropouche).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Rocky Mountain Spotted Fever

Im Bundesstaat São Paulo treten vereinzelte Fälle dieser saisonal durch Zecken übertragenen bakteriellen Infektionskrankheit auf. In der Regel kommt es zu Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Hautausschlägen. In ungünstigen Fällen kann es beim Befall von Lunge, Nieren und dem Gastrointestinaltrakt zu lebensgefährlichen Komplikationen/Blutungen kommen.

  • Achten Sie bei Aktivitäten im Freien unbedingt auf Schutz vor Zecken (adäquate Kleidung, Repellentien).

Chagas-Krankheit (südamerikanische Trypanosomiasis, „Mal de Chagas“)

Die Übertragung erfolgt normalerweise durch Raubwanzen, deren infizierter Kot in die Bisswunde gelangt. In den ländlichen Regionen kann es in sehr einfachen Unterkünften bei fehlenden Schutzmaßnahmen zu Infektionen mit der Chagas-Krankheit kommen.

Bei den letzten aktuellen Ausbrüchen (zuletzt Bahia 2023) erfolgte die Übertragung durch die orale Aufnahme der Parasiten über verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte („garapa“). Dieser Übertragungsweg scheint sich zu häufen und soll inzwischen für die meisten Fälle in den Endemiegebieten verantwortlich sein.

In der akuten Erkrankungsphase treten grippeähnliche Symptome und bei Übertragung durch den infizierten Kot in bis zu 50% eine Schwellung des Augenlides auf. Jahre nach der Infektion kann es zu gravierenden Organveränderungen mit Todesfällen kommen.

  • Verzichten Sie auf den Genuss von nicht-industriell verarbeiteten Frucht- und Zuckerohrsäften, z.B. auch von Açaí-Saft.
  • Schützen Sie sich durch eine Expositionsprophylaxe, insbesondere durch korrekt angebrachte Bettnetze, vor nächtlichen Raubwanzenbissen in einfachen Unterkünften auf dem Land.

Leishmaniasis

In den ländlichen Regionen insbesondere im Norden und Nordosten kommt sowohl die Haut-/Schleimhaut-Leishmaniasis als auch die Organ-Leishmaniasis vor. Überträger der Parasiten sind dämmerungs- und nachtaktive kleine Sandmücken, die sich bevorzugt in feuchten und schattigen Habitaten aufhalten. Bei schlecht-heilenden Insektenstichen oder z.B. anhaltendem unklaren Fieber sollten beide Erkrankungen ausgeschlossen werden.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung der Leishmaniasen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere abends und nachts konsequent vor Mückenstichen.

Luftverschmutzung

Medizinische Versorgung

Das medizinische Versorgungsangebot ist zumindest in den großen Städten im privaten Sektor überwiegend auf westeuropäischem Standard. Der öffentliche Sektor ist hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z.T. hygienischer Ressourcen insbesondere in ländlichen Regionen nicht selten defizitär strukturiert.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vor jeder Aufnahme und Behandlung in Privatkliniken, unabhängig von einer bestehenden Auslandskrankenversicherung, eine u.U. hohe Vorauszahlung in bar oder per Kreditkarte zu leisten ist. Ansonsten wird u.U. gar nicht erst mit der Diagnostik oder Behandlung angefangen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab und passen Sie ggf. Ihr Kreditkartenlimit an.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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