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Trinidad und Tobago: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand - 23.12.2024
(Unverändert gültig seit: 05.07.2024)

Letzte Änderungen:
Natur und Klima
Redaktionelle Änderungen

Sicherheit

Terrorismus

Terroristische Anschläge können auch in Trinidad und Tobago nicht ausgeschlossen werden.

Innenpolitische Lage

Es kann vereinzelt zu Protesten und Demonstrationen kommen, die auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen führen können.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate und die Zahl der Gewaltverbrechen in Trinidad und Tobago sind hoch, die Mordrate liegt derzeit bei nahezu zwei Mordfällen pro Tag.

In Trinidad gelten besonders folgende Stadtteile als sog. No-go-Zone unter dem Einfluss rivalisierender Banden:

  • die Innenstadt von Port-of-Spain östlich der Henry Street sowie ihre Vororte Beetham, Laventille, Morvant, Sea Lots und Belmont,
  • der Stadtteil Enterprise und die Umgebung von Movietown in Chaguanas sowie der
    Stadtteil Carapo in Arima.

Aber auch in anderen Gegenden, Einkaufszentren und Ausgehmeilen wie der Ariapita Avenue in Port-of-Spain haben in letzter Zeit Raubüberfälle und Einbruchdiebstähle unter Gewaltanwendung sowie Bandenauseinandersetzungen unter Einsatz von Schusswaffen zugenommen.

Auf Tobago ist dies in geringerem Maße in Charlotteville, in Minister Bay/Bacolet und im Südwesten Tobagos (z.B. in Buccoo, Bon Accord, der Gegend von Black Rock und Lambeau) der Fall. Taschendiebstähle häufen sich dort, auch Diebstähle und Übergriffe unter Einsatz von K.-o.-Tropfen kamen dort vor.

Um Feiertage herum (Weihnachten, Karneval) ist zusätzlich ein Anstieg von Taschendiebstählen, Gelegenheitsüberfällen und ähnlichen Delikten zu verzeichnen. Allgemeine, subjektiv belanglos erscheinende Streitsituationen können zur Gewalt bis hin zu Totschlag eskalieren.

Die hohe Mordrate ist vorrangig auf Bandenkämpfe zurückzuführen, in letzter Zeit gab es bei Schießereien jedoch auch offensichtlich unbeteiligte, zufällig anwesende Opfer.

Einbrüche und Überfälle hat es außerdem wiederholt in Gästehäusern, alleinstehenden Villen und Hotelanlagen gegeben, bei denen auch deutsche Touristen betroffen waren. Alleinreisende Frauen sind besonders gefährdet.

Bei der Nutzung von Taxis und Maxitaxis (Kleinbusse) drohen Gefahren, insbesondere bei Nutzung nicht-registrierter privater Sammeltaxis (sogenannte PH-Taxis mit P...-Kennzeichen) kommt es immer wieder zu Gewaltverbrechen an den Fahrgästen.

Raubüberfälle auf ankernde oder sich in Küstennähe befindende Schiffe bzw. Fälle von Piraterie in der Ostkaribik kommen sporadisch vor. Notrufe an die Polizei/Küstenwache über 999 (Mobiltelefon) sind häufig zuverlässiger als Dringlichkeitsrufe über mobilen Seefunk.

  • Seien Sie bei allen Besuchen vor allem auf Trinidad besonders vorsichtig, auch in Wohngebieten, in Einkaufszentren, Ausgehvierteln (z.B. Ariapita Avenue) und den Ausflugszielen Fort George und Lady Young Lookout, und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Achten Sie bei Bargeldabhebungen am Schalter oder an Geldautomaten (ATMs) darauf, auf dem Weg dorthin nicht gezielt beobachtet bzw. auf dem Rückweg verfolgt zu werden. Achten Sie beim Verlassen der Bank auf Ihre Umgebung und benutzen Sie vorzugsweise ein Kfz (z.B. ein Hoteltaxi).
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Achten Sie bei allen Unterkünften auf einen Sicherheitsstandard wie z.B. Einzäunung und Sicherheitsdienst.
  • Meiden Sie die oben genannten No-go-Gebiete.
  • Seien Sie auf Tobago in Charlotteville und in Minister Bay/Bacolet, aber auch im Südwesten besonders vorsichtig.
  • Meiden Sie einsame Strände und Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Lassen Sie in Bars und Clubs Ihr Getränk nicht unbeaufsichtigt.
  • Halten Sie im Auto Fenster und Türen stets geschlossen und verriegelt und halten Sie auf den Zubringerstraßen zum Flughafen Piarco, Beetham Highway und Lady Young Road nicht an.
  • Nehmen Sie keine Anhalter mit und reisen Sie selbst nicht als solcher.
  • Bevorzugen Sie Hoteltaxis und registrierte Taxis (Kennzeichen beginnend mit H ...).
  • Leisten Sie im Fall eines Überfalls keinen Widerstand.
  • Unterschätzen Sie allgemeine, subjektiv belanglos erscheinende Streitsituationen nicht. Sie können tödlich enden.
  • Schließen Sie sich als Passagier eines Kreuzfahrtschiffes organisierten Landausflügen an und erkunden Sie nicht allein das Stadtzentrum von Port-of-Spain sowie die Gegend um das Hafengelände.
  • Denken Sie als Segler an Vorsichtsmaßnahmen und Eigensicherung bei Nacht, insbesondere mit spontanen Gästen an Bord.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht tropisches Klima.
Hurrikan „Beryl“ hat auf der Insel Tobago einige Schäden an der Infrastruktur verursacht. Es muss mit Einschränkungen im Straßenverkehr sowie punktuell mit Ausfall der Strom- und Wasserversorgung gerechnet werden. Fähr- und Flugverkehr operieren wieder weitgehend normal.

Von Juni bis Ende November ist in der Karibik Wirbelsturmsaison. Trinidad und Tobago liegen zwar außerhalb der direkten Hurricane-Zone, trotzdem erreichen Ausläufer beide Inseln mit Stürmen und intensiven Regenfällen. Überflutete Straßen, Erdrutsche und umgestürzte Bäume führen dann ggf. zu erheblichen Verkehrsbehinderungen und können entlegene Landesteile für Tage unzugänglich machen.

Trinidad und Tobago liegen in einer seismisch aktiven Zone, es gibt hin und wieder Erdbeben. Ein Beben der Stärke 6,2 erschütterte Trinidad im Juni 2024, jedoch ohne ernsthafte Schäden zu verursachen.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Zwischen beiden Inseln verkehren regelmäßig Flüge (ca. 20 min Flugzeit) und Fähren (je nach Fähre ca. 2,5 bzw. 4,5 Stunden Fahrzeit). Zwischen San Fernando und Port-of-Spain besteht eine Passagierfährverbindung, das „Wassertaxi“.

In Trinidad und Tobago herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist relativ gut ausgebaut. Die meisten Straßen sind zweispurig, eng und zum Teil sehr kurvenreich. Aufgrund der vielen Schlaglöcher, herumstreunender Tiere, Fußgänger auf der Fahrbahn, häufiger Trunkenheit oder Drogenkonsum am Steuer sowie der unorthodoxen Fahrweise besteht im Straßenverkehr eine hohe Unfallgefahr. Insbesondere auf mehrspurigen Straßen, wie der Straße vom Flughafen nach Port-of-Spain, gefährden Fahrer mit halsbrecherischen Überholmanövern den Verkehr. Unfälle mit tödlichem Ausgang sind keine Seltenheit. Zugleich gibt es etliche Fahrer mit geringer Fahrpraxis, die in unübersichtlichen Verkehrssituationen zu unerwarteten Bremsmanövern neigen.

Taxis (mit Einschränkungen) sowie Mietwagen stehen zur Verfügung. Am Flughafen gibt es eine geregelte Zuweisung registrierter Taxis mit vorab festgelegten Preisen, die einigermaßen sicher genutzt werden können. Sicherer ist die Bestellung eines Mietwagens mit Fahrer.
Bei Nutzung inoffizieller Sammeltaxis (sogenannter PH-Taxis) kommt es immer wieder zu Gewaltverbrechen bis hin zu Vergewaltigung und Tötung des letzten Fahrgasts.

Die Nutzung der offiziellen Sammeltaxis (weiße Kleinbusse mit farbigem Seitenstreifen) ist tagsüber im Stadtgebiet möglich; außerhalb der Ballungszentren sowie nachts sind diese generell nicht sicher.

Die Grenze für das Fahren unter Alkoholeinfluss liegt bei 0,8 Promille.

  • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
  • Nutzen Sie Motorräder und –roller trotz tropischer Temperaturen nur mit entsprechender Schutzkleidung.
  • Seien Sie für die Ausreise auf dem Luftweg etwa zwei Stunden vor dem planmäßigen Abflug zum Einchecken am Flughafen, damit eine Reservierung nicht wegen einer evtl. Überbuchung gestrichen wird.
  • Es gibt keine Fahrradwege, Straßen (außer in geschützten Wohnbereichen) sind nur sehr bedingt bis gar nicht fahrradtauglich.

Führerschein

Ein in Deutschland ausgestellter Führerschein wird bei einem Aufenthalt bis zu maximal drei Monaten für die Anmietung oder Führung eines Fahrzeugs anerkannt, ein internationaler Führerschein bis zu maximal einem Jahr.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind nicht strafbar, sofern sie einvernehmlich und unter Erwachsenen erfolgen. Es gibt jedoch in der Bevölkerung erhebliche Vorbehalte gegen jegliche Form homosexuellen und non-binären Verhaltens.

Rechtliche Besonderheiten

Drogenbesitz bis 30 g Cannabis oder 5 g Haschisch (Canabisharz) sind erlaubt; diese dürfen jedoch nicht in der Öffentlichkeit und nicht als Autofahrer konsumiert werden. Darüber hinaus werden Drogenkonsum und -handel von den Polizeibehörden streng verfolgt; dies gilt auch für Ausländer. Bei Verstößen gegen die Drogengesetze werden hohe Geld- und Gefängnisstrafen verhängt; eine Freilassung gegen Kaution ist in der Regel nicht möglich. Inhaftierte bleiben wegen Überlastung der Justiz oft jahrelang in Untersuchungshaft.

Der Import frischer Lebensmittel und Honig ist nicht erlaubt.

Militärähnliche Tarnkleidung jeglicher Art und Farbe (Camouflage) ist dem Militär vorbehalten. Einfuhr, käuflicher Erwerb, Besitz und Verkauf sind strafbar und werden mit einer Geldstrafe nebst Beschlagnahme der Kleidung geahndet.

  • Lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt und befördern Sie keine Pakete für Fremde.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Trinidad-und-Tobago-Dollar (TTD). Die Zahlung mit gängigen Kreditkarten (z.B. Mastercard, Visa) ist relativ weit verbreitet. American Express wird in der Regel nicht akzeptiert. Gängige Währungen können in Hotels und bei den meisten Banken getauscht werden. Einige Banken wechseln nur USD. Bargeldbeschaffung an Geldautomaten (ATMs) funktioniert in der Regel, siehe auch Kriminalität.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Regierung von Trinidad und Tobago sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

  • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.

Visum

Für die Einreise nach Trinidad und Tobago und Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum.
Flugreisende sollten im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein. Die genaue Aufenthaltsadresse muss sowohl im Einreiseformular als auch gegenüber den Grenzbeamten angegeben werden.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.

Ein- und Ausreise über die USA und Kanada

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von Pflanzen und frischen Lebensmitteln (Obst, Gemüse, Fleisch) ist nur mit besonderer Genehmigung erlaubt. Honig und Tarnkleidung dürfen nicht eingeführt werden.

Die Einfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt möglich, jedoch deklarationspflichtig.
Die Ausfuhr der Landeswährung ist auf 200 TTD beschränkt, von Fremdwährung auf den Betrag, der bei Einreise deklariert wurde.

Gegenstände für den persönlichen Gebrauch und Waren können uneingeschränkt, Geschenke bis zu einem Wert von umgerechnet 50 US-Dollar eingeführt werden.

Die Einfuhr von Waffen (auch Schreckschusspistolen, Taucher- und Bootssignalpistolen, CS-Gas, Pfefferspray, Messer mit feststehender Klinge) ist nur mit besonderer Einfuhrgenehmigung erlaubt. Wird bei einer Überprüfung, auch bei der Sicherheitskontrolle vor der Ausreise am Flughafen, der Besitz der o.a. Waffen ohne Genehmigung festgestellt, ist mit sofortiger Festnahme zu rechnen. Eine Gerichtsverhandlung und die Verurteilung zu einer empfindlichen Geld- oder Haftstrafe ist die Regel.

  • Bringen Sie keine Textilien im Tarndesign (z.B. T-Shirts, Hüte, Rucksäcke) mit.
  • Informieren Sie sich ggf. vorab, ob Sie bestimmte Lebensmittel und Medikamente einführen dürfen.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Heimtieren ist eine Einfuhrgenehmigung des Ministry of Agriculture, Land & Fisheries erforderlich. Heimtiere müssen mit einem Mikrochip versehen sein und ein tierärztliches Gesundheitszeugnis besitzen.

Gesundheit

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ist für alle Einreisenden ab dem ersten Lebensjahr aus Ländern mit Gelbfieberübertragung erforderlich. Das gilt auch, wenn diese Länder für mehr als 12 Stunden im Transit besucht wurden.

Die Gelbfieberimpfung wird darüber hinaus für alle Reisenden ab neun Monaten empfohlen, die Waldgebiete in Trinidad aufsuchen.

Für Reisende, die sich nur im Transit (Kreuzfahrt-, Flugreisende) in Trinidad und Tobago aufhalten oder deren Aufenthalt auf Tobago beschränkt ist, wird eine Gelbfieberimpfung nicht empfohlen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inklusive möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Fieber

Aktuell gibt es, ausgehend von der Karibikinsel St. Martin im Januar 2014, wie in anderen Gebieten der Region inzwischen auch bestätigte Fälle von Chikungunya-Fieber in Trinidad und Tobago.

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

West-Nil-Fieber

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Trinidad und Tobago zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Leptospirose

Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch Kontakt mit Oberflächenwasser übertragen werden, das mit Nagetierausscheidungen kontaminiert ist. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Erkrankung von Leber und Nieren führen.

Nur bei zu erwartender Exposition ist im Einzelfall nach Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin angezeigt, siehe Leptospirose.

Medizinische Versorgung

Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung in ländlichen Gebieten nicht immer mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen.

Die Kosten für eine medizinische Behandlung in privaten Arztpraxen bzw. Privatkliniken sowie Medikamente müssen in der Regel sofort bar bezahlt werden. Manchmal ist auch eine Kreditkartenzahlung möglich. Vor Reiseantritt sollte unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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