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Deutschland als aktiver Partner für weltweite Abrüstung und Rüstungskontrolle
Statue „Non-Violence“ (Gewaltlosigkeit) von Carl Fredrik Reuterswärd vor dem UN-Hauptquartier in New York, © picture alliance / dpa
Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung sind Prioritäten deutscher Außen- und Sicherheitspolitik.
- Für einen Neustart der konventionellen Rüstungskontrolle in Europa
- Konventionelle Abrüstung weltweit
- Für eine nuklearwaffenfreie Welt
- Abrüstung chemischer und biologischer Waffen
- Aufgabenfelder der Beauftragten der Bundesregierung für Abrüstung und Rüstungskontrolle
- Die wichtigsten Vertragswerke im Überblick:
Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung nehmen einen hohen Stellenwert in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik ein. Deutschland tritt mit seinen Partnern besonders in der EU und der NATO für die Stärkung bestehender internationaler Verträge und Vereinbarungen sowie für deren Weiterentwicklung ein. Neue Herausforderungen an unsere gemeinsame Sicherheit und fortwährende technische Entwicklungen machen die Schaffung neuer internationaler Regeln erforderlich, für die sich die Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle, Susanne Baumann, aktiv einsetzt.
Für einen Neustart der konventionellen Rüstungskontrolle in Europa
Die anhaltende Krise in der Ukraine, aber auch die bestehenden eingefrorenen Konflikte in Georgien und der Republik Moldau zeigen weiterhin, wie wichtig Rüstungskontrolle und vertrauensbildende Instrumente für die europäischen Staaten sind. Die nicht mehr zeitgemäße euro-atlantische Rüstungskontrollarchitektur muss jedoch an heutige sicherheitspolitische, technische und militärische Gegebenheiten angepasst werden.
Deshalb hat das Auswärtige Amt im August 2016 die Initiative zu einem Neustart der konventionellen Rüstungskontrolle ergriffen. Eine Freundesgruppe aus derzeit 24 Staaten des OSZE-Raums hat dazu im November 2016 eine Ministererklärung verabschiedet und füllt die Initiative durch substantielle Grundlagenarbeit mit Leben.
Weiterhin beschlossen alle 57 OSZE-Teilnehmerstaaten beim OSZE-Ministerrat in Hamburg 2016 im Konsens, einen “Strukturierten Dialog zu aktuellen und zukünftigen Herausforderungen und Risiken für die Sicherheit im OSZE-Raum„ einzurichten. Von Vertretern aus den Hauptstädten wurden bisher Themen wie gegenseitige Bedrohungsperzeption, die regelbasierte europäische Sicherheitsordnung und Wege zur Risikominimierung, sowie Militärdoktrinen und militärische Übungen behandelt. Mittelfristig soll der “Strukturierte Dialog„ dazu beitragen, über Fragen der konventionellen Rüstungskontrolle in Europa zu sprechen.
Im September 2017 richtete das Auswärtige Amt zusammen mit dem Londoner European Leadership Network die internationale Konferenz “Making Conventional Arms Control fit for the 21st Century„ aus.
Konventionelle Abrüstung weltweit
Angesichts der hohen Opferzahlen durch Kleinwaffen in Konflikten und Gewaltkriminalität nimmt die effektive Kontrolle von legalen Waffen und die Bekämpfung illegaler Waffen auf nationaler und internationaler Ebene eine zentrale Stellung ein. Streumunition und Antipersonenminen verursachen regelmäßig noch Jahre nach ihrem Einsatz tödliche Unfälle von Zivilisten. Umso wichtiger ist die konsequente Einhaltung bestehender Vertragswerke wie der Streumunitionskonvention (Oslo-Übereinkommen) sowie des Ottawa-Übereinkommens, die effektiv Herstellung, Besitz und Handel dieser Produkte verbieten. Die Bundesregierung setzt sich – als Mitglied der ersten Stunde beider Abkommen - mit Nachdruck für deren Universalisierung ein. Nur so können künftige Generationen vor den tödlichen Nebenwirkungen geschützt werden.
Als Vorsitz der Streumunitionskonvention ist Deutschland für die verstärkte Umsetzung der Konvention eingetreten. Dazu wurden etwa strukturierte Konsultationen mit Nichtvertragsstaaten und ein Country-Coalition Concept eingeführt, mit dem eine bessere Umsetzung der vertraglichen Verpflichtung erzielt werden soll.
Ein wichtiger Erfolg wurde am 25. September 2017 in Kolumbien erzielt, als die Vereinten Nationen (VN) die Mission zur Entwaffnung der FARC erfolgreich einstellen konnten. Dies konnte unter anderem durch deutsche finanzielle Unterstützung am Friedens- und Entwaffnungsprozess in Höhe von insgesamt 30 Millionen Euro in den Friedensprozess sowie zusätzlich aktiv vor Ort erreicht werden, indem das Deutsche Technische Hilfswerk (THW) 8.800 Waffen sowie über 20.000 Munitionskartuschen zerstörte.
In den Verhandlungen über Letale Autonome Waffensysteme (LAWS) setzt sich Deutschland für ein Verbot vollautonomer Systeme und für umfassenden Austausch zur Klärung aller relevanten rechtlichen und technischen Fragen ein. Um urbane Ballungsräume in Konfliktsituationen besser zu schützen, unterstützt Deutschland maßgeblich die Initiative EWIPA (“Explosive Weapons in Populated Areas„). Die verbesserte Kontrolle von Munition ist Gegenstand eines aktuellen deutschen Vorstoßes im Rahmen der Vereinten Nationen.
Für eine nuklearwaffenfreie Welt
Deutschland bekennt sich zum Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt. Tatsächliche Fortschritte in der nuklearen Abrüstung und das Ziel einer Welt ohne Nuklearwaffen können nur über einen schrittweisen, pragmatischen Ansatz und nicht losgelöst von der sicherheitspolitischen Realität sowie den bündnispolitischen Verpflichtungen Deutschlands erzielt werden. Deutschland erachtet dabei den Nichtverbreitungsvertrag (NVV) als Fundament der weltweiten Abrüstungs- und Nichtverbreitungsarchitektur: Zusammen mit unseren Partnern in der EU und in der sog. “Nichtverbreitungs- und Abrüstungsinitiative„ (NPDI) setzt sich Deutschland für die Stärkung des NVV ein.
Nach Verhandlungen im VN-Rahmen über ein rechtlich bindendes Nuklearwaffenverbot verständigten sich am 7. Juli 2017 120 VN-Mitgliedstaaten auf den “Vertrag über das Verbot von Kernwaffen„, der seit dem 20.09.2017 zur Unterzeichnung aufliegt. Der Vertrag verbietet den Vertragsstaaten nicht nur den Besitz, sondern u.a. auch die Stationierung, Lagerung und den Transit von Nuklearwaffen. Die Bundesregierung hat sich wie die überwiegende Mehrzahl aller NATO-Mitgliedstaaten nicht an den Verhandlungen über den Vertrag beteiligt und diesen auch nicht gezeichnet, weil sie einen solchen Vertrag für nicht geeignet hält, um das Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt zu erreichen. Keiner der Nuklearwaffenstaaten, auf deren Mitwirkung es bei einer an tatsächlichem, praktischem Fortschritt orientierten nuklearen Abrüstung in erster Linie ankommt, hat sich an den Verhandlungen beteiligt. Überdies droht der in New York verhandelte Verbotsvertrag dem Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV) und der mit ihm verbundenen Kontrollregime zur Verhinderung nuklearer Proliferation nachhaltigen Schaden zuzufügen sowie globale Nonproliferations- und Abrüstungsregime zu gefährden.
Nur ein Prozess, der alle Nuklearwaffenstaaten in einen Dialog einbindet und zu konkreten Schritten bewegt, wird am Ende Erfolg haben. Ein wichtiger Bestandteil der deutschen diplomatischen Bemühungen auf dem Feld der Nichtverbreitung ist die sogenannte “Wiener Nuklearvereinbarung„ (Joint Comprehensive Plan of Action, JCPoA) der sogenannten E3/EU+3 – Russland, China, USA, Frankreich, Großbritannien und Deutschland sowie der Hohen Vertreterin der Europäischen Union (EU) – mit Iran vom Juli 2015. Der JCPoA stellt sicher, dass Irans Nuklearprogramm nachprüfbar ausschließlich zivilen Zwecken dient. Der JCPoA wird seit dem Implementation Day im Januar 2016 erfolgreich umgesetzt. Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO), der die Überwachung der technischen Beschränkungen des JCPoA mit seinem präzedenzlosen Transparenzregime obliegt, bestätigte bislang, dass sich Iran an die Vereinbarung hält.
Nordkoreas anhaltende und völkerrechtswidrige Nuklear- und Raketentests bedrohen Frieden und Sicherheit in der Region und weltweit und geben Anlass zu höchster Sorge. Zusammen mit ihren Partnern in der EU hat sich die Bundesregierung daher für weitreichende Sanktionen eingesetzt mit dem Ziel, den nordkoreanischen Aufrüstungsbemühungen ein Ende zu setzen, und setzt diese umfassend um. Damit unterstützt Deutschland auch die internationalen Bemühungen, Nordkorea durch die Kombination aus Sanktionsdruck und Gesprächsangeboten zu einem Eintritt in Verhandlungen zu bewegen. Ebenfalls bemüht sich Deutschland aktiv, die Bedingungen für das baldige Inkrafttreten des umfassenden Atomteststopp-Vertrages (Comprehensive Test Ban Treaty, CTBT) zu schaffen. Ein weiterer Schwerpunkt deutschen Engagements für konkrete nukleare Abrüstungsschritte liegt derzeit darin, die internationalen Bemühungen hinsichtlich der Ausarbeitung eines Verbotes der Herstellung von spaltbarem Material für Waffenzwecke (“Fissile Material Cut-off Treaty“, FMCT) aktiv mitzugestalten. Dazu hat die Bundesregierung, gemeinsam mit Kanada und den Niederlanden im Oktober 2016 eine Resolution in die VN-Generalversammlung eingebracht, die mit überwältigender Mehrheit angenommen wurde.
Abrüstung chemischer und biologischer Waffen
Die Vernichtung aller deklarierten Chemiewaffen, wie es das Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen (CWÜ) vorsieht, ist in beinahe allen 192 Vertragsstaaten abgeschlossen. Trotz des Vertragsbeitritts Syriens im Jahr 2013 setzt das syrische Regime weiterhin chemische Waffen ein. Dies hat der von VN-Sicherheitsrat und der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) eingesetzte gemeinsame Untersuchungsmechanismus JIM („Joint Investigative Mechanism“) in seinen Berichten 2016 und 2017 festgestellt. Deutschland hat die Arbeit des JIM unterstützt und setzt sich für Konsequenzen für Einsätze chemischer Waffen im Rahmen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) ein. Im Jahr 2016 hatte Deutschland zum ersten Mal den Vorsitz der OVCW-Vertragsstaatenkonferenz inne, dem höchsten beschlussfassenden Organ der OVCW. Im Dezember 2018 wird in Den Haag die 4. Überprüfungskonferenz zum CWÜ stattfinden.
Auch in Libyen unterstützte Deutschland die Vernichtung von Chemiewaffen. Im Rahmen dessen willigte die deutsche Bundesregierung 2016 ein, die letzten libyschen chemiewaffenfähigen Substanzen in Deutschland zu vernichten. Die Gesellschaft für die Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten (GEKA) hat bis Ende November 2017 500 Tonnen chemischer Reststoffe sicher und umweltgerecht beseitigt.
Gleichermaßen tritt die deutsche Regierung für ein Verbot biologischer Waffen ein. Besonders setzt sich Deutschland für die universelle Implementierung des Biowaffenübereinkommens (BWÜ) ein, das biologische Kampfstoffe umfassend verbietet und von 179 Staaten ratifiziert wurde. Dem BWÜ mangelt es sowohl an einer Vertragsorganisation als auch an einem Verifikationsregime. Aufgrund dessen fördert Deutschland zusammen mit der EU vertrauensbildende und transparenzfördernde Maßnahmen wie freiwillige Peer Review-Übungen.
Seit 2013 läuft erfolgreich das vom Auswärtigen Amt mit 43 Millionen Euro (bis 2019) finanzierte „Biosicherheitsprogramm“ mit dem Deutschland in verschiedenen Ländern im Rahmen der Globalen Partnerschaft der G7 gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und -materialien nachhaltige Projekte im Bereich der Biosicherheit umsetzt.
Aufgabenfelder der Beauftragten der Bundesregierung für Abrüstung und Rüstungskontrolle
Die Abteilungsleiterin für internationale Ordnung, Vereinte Nationen und Rüstungskontrolle und Beauftragte der Bundesregierung für Abrüstung und Rüstungskontrolle arbeitet in enger Kooperation mit Vertretern der VN-Mitgliedsstaaten, der VN und ihrer Unter- und Sonderorganisationen für eine Stärkung und Weiterentwicklung der bestehenden multilateralen Abrüstungs-, Rüstungskontroll- und Nichtverbreitungsinstrumente. Eine Übersicht der internationalen Organisationen, mit denen das Auswärtige Amt im Rahmen der Abrüstungs- und Rüstungskontrollbemühungen eng zusammenarbeitet, finden Sie unter diesem Text.
Bei der Arbeit der Beauftragten steht neben der Analyse und Entwicklung neuer Felder der Abrüstungs-und Nichtverbreitungspolitik die Mitwirkung bei der Umsetzung, Vertiefung und Stärkung der bereits existierenden internationalen Verträge und Koordinierungsmechanismen im Vordergrund. Die wichtigsten Vertragswerke können Sie rechts einsehen.
In Bereichen, in denen Instrumente und Mechanismen multilateraler Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung noch fehlen, gibt die Beauftragte Anstöße und betreibt Überzeugungsarbeit mit Blick auf neue internationale Vereinbarungen und Abkommen.
Des Weiteren arbeitet sie eng mit regionalen Organisationen zur Stärkung der Sicherheit in ihrem Bereich zusammen. Schwerpunktgebiete sind hier unter anderem Südosteuropa, darunter insbesondere Maßnahmen zur kooperativen Sicherheit und Vertrauensbildung, und auch in Afrika wird die enge Abstimmung mit den wichtigsten Regionalorganisationen, vor allem der Afrikanischen Union (AU) und der Gemeinschaft westafrikanischer Staaten (ECOWAS), zum Beispiel bei der Proliferation von Kleinwaffen, gesucht.
Einen ausführlichen Gesamtüberblick über die derzeitige Abrüstungs- und Rüstungskontrollsituation bietet der aktuelle Jahresabrüstungsbericht:
Jahresabrüstungsbericht 2023 PDF / 1 MB
Die wichtigsten Vertragswerke im Überblick:
Nukleare Abrüstungsverträge:
- Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV)
- Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT)
Konventionelle Abrüstungsverträge (weltweit):
Konventionelle Rüstungskontrollregime (OSZE-Raum):
- Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag)
- Vertrag über den Offenen Himmel (Open Skies)
- Wiener Dokument