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Angola: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand - 23.12.2024
(Unverändert gültig seit: 13.12.2024)

Letzte Änderungen:
Gesundheit - Malaria
Redaktionelle Änderungen

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage in Angola ist überwiegend stabil.

Die meisten Landminen aus der Zeit des Bürgerkriegs wurden inzwischen beseitigt. In einigen Landesteilen außerhalb der großen Städte besteht jedoch weiterhin eine Gefahr durch Minen. Bei der Fahrt abseits von Straßen ist daher Vorsicht geboten. Über Risiken an spezifischen Reiserouten sollten Erkundigungen eingeholt werden. HALO Trust verfügt über Übersichten der erfassten Minen.

In der Provinz Cabinda (Exklave in der Demokratischen Republik Kongo) gibt es noch kleinere sezessionistische Bewegungen. Die Sicherheitslage hat sich verbessert, bleibt jedoch aufgrund spontaner Demonstrationen sowie der prekären wirtschaftlichen und sozialen Lage angespannt.

In den Provinzen Lunda Norte und Lunda Sul ist die Lage in den Diamantengebieten weiterhin unsicher. 2024 kam es zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Polizeikräften.

  • Meiden Sie möglichst Reisen in die Provinzen Cabinda, Lunda Norte und Lunda Sul und beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für die Demokratische Republik Kongo.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Gewöhnlich ist ein Anstieg der Kriminalität in den Monaten November bis Januar zu verzeichnen, insbesondere bei Raubüberfällen und Diebstählen. Bewaffnete Überfälle und Diebstähle kommen vor allem in Luanda, aber auch im Rest des Landes vor. Diese finden zu jeder Tages- und Nachtzeit, auch in belebten Umgebungen wie in und um Einkaufszentren, Gastronomiebetrieben und Hotels, statt. Vor allem in Luanda werden Überfälle auf Fahrzeuge verübt, die im stehenden Verkehr keine Fluchtmöglichkeit haben. Die Überfälle werden teilweise durch Ablenkungsmanöver eingeleitet, wie das Vortäuschen bzw. die gezielte Provokation eines Unfalls oder mit Wasserflaschen, die zwischen Reifen und Karosserie gesteckt werden. Diese Überfälle erfolgen unabhängig von der Tageszeit überwiegend durch bewaffnete Täter auf Motorrollern. Ausländer sind bevorzugtes Ziel von Diebstählen und Raubüberfällen. Dabei haben es die Täter nicht nur auf Bargeld, sondern auch auf Kreditkarten und Mobiltelefone abgesehen.

  • Verzichten Sie bei einem Überfall auf jede Gegenwehr; die Täter könnten bewaffnet sein.
  • Vermeiden Sie Spaziergänge vor allem nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf der Promenade Marginal.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit und verzichten Sie möglichst auf die Mitnahme Ihrer Kreditkarte.
  • Vermeiden Sie es Schmuck und Uhren offen zu tragen.
  • Wählen Sie keine Geldautomaten auf offener Straße, sondern in Einkaufszentren, Supermärkten oder Banken und lassen Sie sich nie von Fremden beobachten oder helfen.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und auf Märkten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Vermeiden Sie die Teilnahme an Demonstrationen.
  • Seien Sie beim Telefonieren mit dem Mobiltelefon in der Öffentlichkeit besonders umsichtig.
  • Achten Sie während des Autofahrens besonders auf herannahende Motorroller.
  • Handtaschen, Fotoapparate, Mobiltelefone etc. sollten Sie nie sichtbar im Auto liegen lassen.
  • Vermeiden Sie die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Nutzen Sie stattdessen Taxi-Apps (zwei Apps arbeiten mit Geolokalisation).
  • Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt und prüfen Sie Preise vor Bestellungen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Das Klima an der Küste und im Norden des Landes ist tropisch, im Hochland und im Süden gemäßigt-tropisch, im Südosten heiß und trocken.

In Angola beginnt die Regenzeit im Norden im September, im Süden gegen Ende November und dauert jeweils bis April an. In dieser Zeit ist mit intensiven Regenfällen und Überschwemmungen zu rechnen.

  • Verfolgen Sie in der Regenzeit regelmäßig Wetterberichte.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt Inlandsflüge und Busverbindungen sowie einige wenige Eisenbahnverbindungen im Land. Inlandsflüge und Eisenbahnfahrten sind angesichts unregelmäßiger Wartung mit Risiken verbunden. Die Anzahl der Omnibusse ist relativ gering. Sie verkehren unregelmäßig, sind oft stark überfüllt und die Fahrtrouten sind für Besucher nur schwer nachvollziehbar. Reguläre Taxis sind nur eingeschränkt verfügbar und in der Regel teuer. Eine Alternative hierzu bildet die Nutzung einer Taxi-App, z.B. von UGO, Yango, Heetch oder T‘Leva. „Informelle“ Taxis und Kleinbusse, sog. „Candongueiros“, sind bei fehlenden Orts- und Sprachkenntnissen nicht geeignet.

Das Straßennetz wird weiter ausgebaut. Die Mehrzahl der Provinzhauptstädte ist inzwischen auf asphaltierten Fernstraßen erreichbar. In der Regenzeit werden viele Straßen insbesondere in den östlichen, nördlichen und südlichen Landesteilen unpassierbar. Überlandfahrten bringen wegen des schlechten Zustandes der Fahrzeuge und Straßen (Schlaglöcher) sowie der zuweilen unvorsichtigen oder durch Alkohol beeinträchtigten Fahrweise anderer Verkehrsteilnehmer und hohen Verkehrsaufkommens ein erhöhtes Unfallrisiko mit sich. Die medizinische und kfztechnische Versorgung außerhalb Luandas ist stark eingeschränkt, außerhalb der Städte besteht teilweise keine Mobilfunkverbindung.

Fahrzeugkontrollen durch die Polizei werden oft dazu genutzt, wegen angeblicher Regelübertretungen Bußgelder zu verhängen.

  • Achten Sie darauf, bei Ankunft am Flughafen abgeholt und von Ortskundigen begleitet zu werden.
  • Verzichten Sie als Kurzzeitbesucher möglichst darauf, selbst Auto zu fahren.
  • Führen Sie Fahrten außerhalb Luandas möglichst im Konvoi (mindestens zwei Fahrzeuge) durch.
  • Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Parken Sie nur auf gut beleuchteten Parkplätzen.
  • Halten Sie Fenster und Türen während des Fahrens verschlossen und verriegelt.
  • Bestehen Sie auf der korrekten Ausstellung eines Strafzettels („Multa“).

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und wird nur in Verbindung mit dem deutschen Führerschein anerkannt. Für den deutschen Führerschein sollte eine Übersetzung in portugiesischer Sprache mitgeführt werden.

LGBTIQ

Die Neufassung des angolanischen Strafgesetzbuches enthält keine strafrechtlichen Bestimmungen zu gleichgeschlechtlichen Handlungen. Die angolanische Verfassung enthält ein allgemeines Diskriminierungsverbot; das Strafgesetzbuch nennt sexuelle Orientierung als ein Beispiel verbotener Diskriminierung. Ausländer müssen nicht mit Anfeindungen rechnen, sollten jedoch beachten, dass das Zeigen von Zuneigung in der Öffentlichkeit unter gleichgeschlechtlichen Paaren nicht üblich ist.

Rechtliche Besonderheiten

Beim Fotografieren öffentlicher Gebäude in Angola ist Vorsicht geboten. Wachen oder Uniformierte sollten um vorherige Erlaubnis gefragt werden.
Fotografierverbote gelten insbesondere für strategisch wichtige Verkehrsanlagen (z.B. Flughafen), für militärische und polizeiliche Anlagen/Fahrzeuge/Regierungsgebäude sowie deren Personal. Bei Zuwiderhandlung besteht das Risiko, dass die Fotoausrüstung beschlagnahmt werden kann. Auch eine Festnahme kann nicht ausgeschlossen werden.

In Angola besteht eine Ausweispflicht. Dies kann auch in Form einer beglaubigten Kopie der Datenseite des Reisedokuments und des Visums erbracht werden.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Kwanza (AOA). Nur in größeren Hotels und in einigen wenigen Restaurants werden internationale Kreditkarten akzeptiert. Sonstige Rechnungen werden bar in AOA beglichen. Geldautomaten (Bargeldabhebung nur mit VISA-Karte möglich) sind in Luanda am Flughafen, in größeren Hotels und Supermärkten, sowie – auch in den Provinzstädten – an Banken vorhanden, aber nicht immer befüllt. Täglich können max. 40.000,00 AOA abgehoben werden. Am Flughafen (Wechselstube) und in einigen Hotels besteht außerdem die Möglichkeit Bargeld (EUR und USD) in AOA zu wechseln.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über den Tag der Ausreise hinaus gültig sein. Siehe auch Gesundheit – Impfschutz.

Visum

Deutsche Staatsangehörige können seit 2023 zu touristischen Zwecken und Privatbesuchen ohne Visum in die Republik Angola einreisen und sich dort 30 Tage visumsfrei aufhalten. Es wird bei der Einreise lediglich die Vorlage eines gültigen Reisepasses verlangt.

Andere Reisezwecke:

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Angola ein Visum, das vor der Einreise persönlich bei einer der angolanischen Auslandsvertretungen wie der Botschaft der Republik Angola beantragt werden muss. Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel bis zu vier Wochen.

Geschäftsvisa können auch elektronisch über das SME Portal beantragt werden. Nach Absendung des Antrags soll der Antragsteller innerhalb von 72 Stunden eine Vorabgenehmigung („pre-autorização“) erhalten.

Diese Vorabgenehmigung muss dann bei der Einreise gemeinsam mit den auf der Webseite aufgelisteten Antragsunterlagen vorgelegt werden. Es sollte genügend Bargeld für die Entrichtung der Visumsgebühr mitgeführt werden. Die Bearbeitung von Online-Anträgen erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche, verläuft jedoch nicht immer zuverlässig.

Visa werden zwar grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Tagen ausgestellt, die zulässige Aufenthaltsdauer bei Einreise ist jedoch auf 30 Tage beschränkt. Visa können nach Einreise in Angola bei den zuständigen angolanischen Behörden („SME“) maximal zweimal um jeweils 30 Tage verlängert werden.

Einreise auf dem Landweg/Visum

Die in der Republik Kongo (Kongo-Brazzaville) ansässigen Botschaften und Konsulate sowohl Angolas als auch der Demokratischen Republik Kongo stellen Visa nur an eigene Staatsangehörige oder Personen mit Wohnsitz in der Republik Kongo aus – nicht an durchreisende Ausländer.

Für touristische Zwecke und Besuchszwecke in Angola (inklusive der Provinz Cabinda) benötigen deutsche Staatsangehörige aktuell kein Visum, siehe Einreise und Zoll – Visum.

  • Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für die Demokratische Republik Kongo.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie bei Einreise über den Landweg Einreisegenehmigungen für einen Aufenthalt von 15 oder 30 Tagen erhalten können. Diese Einreisegenehmigung kann nicht verlängert werden.
  • Beantragen Sie vor Reiseantritt ein Visum bei der zuständigen Vertretung der Republik Angola, wenn Sie zu anderen als den genannten visumsfreien Zwecken aus der Republik Kongo oder der Demokratischen Republik Kongo nach Angola einreisen und sich länger als 30 Tage in Angola aufhalten möchten.

Minderjährige

Alleinreisende Personen unter 18 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten in portugiesischer Sprache mitführen. Wenn nur ein Elternteil mitreist, wird die Einverständniserklärung des anderen Elternteils benötigt. Zudem ist die Vorlage einer amtlich beglaubigten Kopie der Geburtsurkunde des Kindes, ggf. mit Übersetzung in die portugiesische Sprache, notwendig.

Einfuhrbestimmungen

Für nicht in Angola ansässige Personen liegt die Höchstgrenze für die anmeldefreie Einfuhr von Devisen beim Gegenwert von 5.000 USD für Volljährige und 1.500 USD für Minderjährige.
Darüberhinausgehende Beträge sind bei der Ein- und Ausreise zu deklarieren.
Zur Ausfuhr von höheren als den genannten Beträgen wird die Genehmigung der Nationalbank benötigt.
Die Ein- und Ausfuhr von AOA ist für alle Reisenden max. bis 50.000 AOA erlaubt.

Bei Einreise am internationalen Flughafen Luanda werden strenge Zollkontrollen des Reisegepäcks durchgeführt. Insbesondere gelten Höchstgrenzen für zollfrei einführbare Güter zum persönlichen Gebrauch, siehe auch Webseite des internationalen Flughafens Luanda.

Gesundheit

Impfschutz

Angola ist Gelbfieberinfektionsgebiet. Für Personen, die aus Deutschland einreisen, ist keine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

Bei Einreise aus anderen Ländern kann am Grenzübergang der Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt werden.

  • Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise bei der für Ihren Wohnort zuständigen angolanischen Vertretung bzgl. der Notwendigkeit eines Gelbfieberimpfnachweises, wenn sie nicht direkt aus Deutschland nach Angola reisen (Botschaft oder Generalkonsulat).
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Malaria

Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Es besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

  • Schützen Sie sich in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll (Chemoprophylaxe). Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)

In den nördlichen Provinzen kann es zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große tagaktive Fliegen (Tse-Tse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann.

  • Vermeiden Sie Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahrten mit offenen Fahrzeugen) und entsprechende feste, lange Kleidung, auch stabiles Schuhwerk ist hier besonders angeraten.

Medizinische Versorgung

Außerhalb der Hauptstadt Luanda und einiger Provinzhauptstädte ist die allgemeine medizinische Versorgung nach wie vor sehr schlecht, in vielen ländlichen Gegenden Angolas ist sie kaum vorhanden.
In Luanda gibt es jedoch einige gut ausgestattete Privatkliniken und auch qualifizierte Ärzte. Portugiesische Sprachkenntnisse sind notwendig, Ärzte sprechen selten Englisch. Sämtliche Krankheiten, die in Angola häufiger vorkommen, können dort auch behandelt werden, wenn auch zu hohen Preisen. Notwendige Medikamente sind in Luanda in der Regel vorhanden oder beschaffbar.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie dennoch eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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