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Uganda: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand - 23.12.2024
(Unverändert gültig seit: 09.12.2024)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Sicherheit

Von nicht notwendigen Reisen in den Semliki-Nationalpark wird derzeit dringend abgeraten.

Bei Reisen

  • in den Queen-Elisabeth-Nationalpark,
  • in die Nationalparks „Mgahinga Gorilla National Park“, „Bwindi“ oder „Ruwenzori“,
  • zu den Vulkanen Sabyinyo, Gahinga und Muhavura,
  • in das sonstige grenznahe Gebiet zur DR Kongo (näher als 20 km) zwischen Albertsee/Ntoroko im Norden und ruandischer Grenze im Süden,
  • im nordöstlichen Grenzgebiet zu Kenia (Karamoja),

sind Reisende dazu aufgefordert, besondere Vorsicht walten zu lassen, die Begleitung Ortskundiger in Betracht zu ziehen und sich zeitnah bei lokalen Sicherheitskräften über die aktuelle Sicherheitssituation vor Ort zu informieren.

Terrorismus

Es besteht weiterhin die Gefahr terroristischer Anschläge in ganz Uganda, von denen auch Ausländer betroffen sein können. Zuletzt gab es in der Nacht zum 19. und 25. Dezember 2023 einen Angriff auf zwei Dörfer südlich des Kibale-Nationalparks.

Im September und Oktober 2023 kam es zu mehreren Anschlägen in der Region Kasese und im Queen-Elizabeth-Nationalpark. Dabei kamen auch zwei ausländische Touristen ums Leben. Die ugandischen Behörden haben ihre Sicherheitsvorkehrungen in der Region, insbesondere an der Grenze zur Demokratischen Republik Kongo, in der Folge ausgeweitet.

2021 kam es zu mehreren Anschlägen in der Region Kampala. Hierbei ereigneten sich im Zentrum von Kampala (Nakasero) zwei Bombenanschläge mit Todesopfern und Verletzten.

  • Lassen Sie bitte besondere Vorsicht walten.
  • Ziehen Sie die Begleitung durch Ortskundige in Betracht und informieren sich zeitnah bei lokalen Sicherheitskräften über die aktuelle Sicherheitssituation vor Ort.
  • Sollten Sie sich aktuell in einem der Parks befinden, halten Sie engen Kontakt zu den Sicherheitskräften.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten wie Einkaufszentren und bei Veranstaltungen mit großen Menschenansammlungen, wie z. B. Konzerten, Gottesdiensten, Sportveranstaltungen, etc. sehr aufmerksam und vorsichtig. Entfernen Sie sich umgehend, wenn Sie etwas Ungewöhnliches beobachten und wenden Sie sich schnellstmöglich an die lokalen Sicherheitskräfte.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Politische Spannungen und vereinzelt auftretende spontane Kundgebungen sowie ein hartes Einschreiten der Sicherheitskräfte können nicht ausgeschlossen werden.

Unruhen in der Demokratischen Republik Kongo und im Südsudan wirken sich gelegentlich auf angrenzende Gebiete in Uganda aus, insbesondere durch Zustrom von Flüchtlingen. Damit verbunden ist eine starke Militärpräsenz in der Grenzregion. Gelegentliche Auseinandersetzungen kommen in unmittelbarer Grenznähe vor, sodass auch der Besuch der ugandischen Nationalparks in diesem Gebiet - insbesondere des Semliki-Nationalparks, des Rwenzori-Nationalparks und des südlichen Teils des Queen-Elizabeth-Nationalparks (Ishasha) - Gefahren bergen kann.

  • Seien Sie bei Reisen innerhalb Ugandas stets vorsichtig und wachsam.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen grundsätzlich weiträumig und entfernen Sie sich umgehend, wenn Sie Auseinandersetzungen in Ihrer Nähe beobachten.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
  • Erkundigen Sie sich vor Besuchen der ugandischen Nationalparks im Südwesten und Westen unbedingt über die aktuelle Sicherheitslage vor Ort.
  • Meiden Sie das unmittelbare Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo möglichst und beachten Sie die dortige Teilreisewarnung.
  • Seien Sie auch im Grenzgebiet zu Südsudan besonders vorsichtig und beachten Sie die dort geltende Reisewarnung.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist erhöht. Landesweit sind bewaffnete Überfälle, Autodiebstähle und –raub („Carjacking“) sowie Entführungen möglich, auch gegenüber Ausländern.

Es kommt gerade in Kampala immer wieder zu, von Motorradtaxi-Fahrern verübten, Raubüberfällen auf Fußgänger. Diese Überfälle finden vermehrt auch tagsüber statt. Fußgänger werden von den schnell heranfahrenden „Boda-Bodas“ überrascht, brutal niedergeschlagen und ausgeraubt, oder es wird versucht, im Vorbeifahren die Handtasche oder den Rucksack zu entreißen. Dabei sind Verletzungen möglich.

Auch Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl, Handtaschenraub und Hoteleinbrüche kommen regelmäßig vor. Die Gefahren sind bei Dunkelheit besonders groß.

Diebstähle aus Fahrzeugen können bei verkehrsbedingtem Halt im Straßenverkehr erfolgen, wie z.B. im Stau, an Kreuzungen bzw. im langsamen Verkehrsfluss.

Entlang der Grenze zu Kenia in der Region Karamoja sowie beim Besuch des Kidepo-Nationalparks nahe der südsudanesischen Grenze besteht ein erhöhtes Risiko von Übergriffen bewaffneter Banden.

  • Verzichten Sie nach Einbruch der Dunkelheit auf Spaziergänge, insbesondere abseits der Hauptstraßen im Zentrum Kampalas.
  • Seien Sie besonders aufmerksam, wenn Sie in Kampala zu Fuß unterwegs sind, und meiden Sie ruhige Nebenstraßen mit weniger Verkehr.
  • Halten Sie Ihr Mobiltelefon nicht in der Hand und tragen Sie Ihre Tasche stets auf der straßenabgewandten Seite.
  • Leisten Sie keinen Widerstand, wenn Sie ausgeraubt werden.
  • Vermeiden Sie Nachtfahrten außerhalb von Kampala und der Hauptstrecke nach Entebbe.
  • Halten Sie Fenster und Türen im Hotel wie auch in Fahrzeugen stets verschlossen und verriegelt und lassen Sie keine Wertsachen sichtbar liegen.
  • Vermeiden Sie bei Reisen in die Region Karamoja im Nordosten einen Aufenthalt direkt an der Grenze zu Kenia.
  • Halten Sie auch möglichst Abstand zur Grenze zu Südsudan und bewegen sich dort nur in Begleitung erfahrener Führer oder Reiseveranstalter.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Lassen Sie Getränke und Speisen in Lokalen nie unbeaufsichtigt.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und insbesondere im Kreuzungsbereich um den Clock Tower und die Industrial Zone in Kampala besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Uganda liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.
Mit den Virunga-Vulkanen im Ostafrikanischen Grabenbruch liegen acht Vulkane im Grenzgebiet zwischen Ruanda, Uganda und der Demokratischen Republik Kongo.

Im Hochland Ugandas herrscht tropisches Klima.
In den Regenzeiten, üblicherweise von März bis Mai sowie von September bis November, kommt es regelmäßig zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein Inlandsflugnetz und Busverbindungen.
Es herrscht Linksverkehr. Straßen sind teilweise in sehr schlechtem Zustand.

Es besteht eine erhöhte Unfallgefahr aufgrund technischer Mängel an Kraftfahrzeugen, ungenügender Beleuchtung und Personen sowie Tieren auf den Straßen. Insbesondere nachts kommt es häufig zu schweren Unfällen oder Überfällen, auch auf Busse. Fähren auf dem Viktoria- und Albert-See verunglücken des Öfteren aufgrund von Überladung und/oder schlechten Sicherheitsstandards.

Die Sicherheitsvorkehrungen am Flughafen wurden verschärft, so dass längere Wartezeiten entstehen können.

Motorradtaxis („Boda Bodas“) und auch öffentliche Minibusse (sog. „Uganda Taxis“) erfüllen meist nicht westliche Sicherheitsstandards und haben dadurch ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko.

  • Unternehmen Sie Überlandreisen nur mit einem zuverlässigen Reiseunternehmen.
  • Verzichten Sie auf Nachfahrten außerhalb von Kampala.
  • Nehmen Sie für Fahrten von Kampala zum internationalen Flughafen Entebbe nur als seriös bekannte Taxi-Unternehmen, ggf. über Ihr Hotel oder Ihren Reiseveranstalter.
  • Vermeiden Sie auch Fähren, die Ihnen überladen oder unsicher erscheinen.
  • Sehen Sie von der Nutzung von Motorradtaxis („Boda Bodas“) und Minibussen („Uganda Taxis“) grundsätzlich ab.
  • Seien Sie für Abflüge möglichst drei Stunden vor Abflug am Flughafen.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Uganda seit der Kolonialzeit strafbar. Zwar ist seit der Unabhängigkeit Ugandas keine gerichtliche Verurteilung auf der Grundlage dieser Strafvorschriften mehr erfolgt, es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich dies mit dem im Mai 2023 beschlossenen Gesetz gegen Homosexualität ändert. Das Gesetz verschärft den Straftatenkatalog erheblich, fordert u.a. bei besonders schweren Delikten die Todesstrafe. Das ugandische Verfassungsgericht hat das Gesetz am 3. April 2024 als verfassungskonform bestätigt, jedoch wird ein weiteres Revisionsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof erwartet.

Auch unabhängig von der Gesetzeslage sind als queer erkennbare Menschen nicht selten in der Öffentlichkeit Anfeindungen ausgesetzt, da homosexuelle Handlungen in Uganda durch alle gesellschaftlichen Schichten hindurch stark tabuisiert sind. Dies gilt auch für den öffentlichen Austausch von Zärtlichkeiten unter Heterosexuellen. Deshalb ist dringend zurückhaltendes Verhalten in der Öffentlichkeit angezeigt.

Rechtliche Besonderheiten

Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit Strafen geahndet.

Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Regierungsgebäude etc.) zu fotografieren.

Der Konsum von Alkohol verstößt nicht gegen die guten Sitten, sofern dieser in den entsprechenden Lokalitäten und nicht auf der Straße erfolgt.

Das Rauchen in öffentlichen Bereichen ist weitgehend verboten. Auch wenn die einschlägigen Gesetze meist nicht immer einheitlich angewandt werden, kann es in Einzelfällen bei Verstößen zu Bußgeldern oder Inhaftierungen kommen.

Die Einfuhr von (Foto-) Drohnen ist unabhängig von ihrer Größe nur nach vorheriger Genehmigung durch das ugandische Verteidigungsministerium gestattet. Das Reisegepäck wird vor dem Verlassen des Flughafens durchleuchtet und Drohnen werden u.U. konfisziert.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Uganda-Schilling (UGX). Der Umtausch von EUR in Landeswährung ist am internationalen Flughafen Entebbe, in Kampala und in größeren Städten möglich. USD werden landesweit nur akzeptiert bzw. gewechselt, wenn es sich um neue Scheine (ab 2006) handelt. Kreditkarten werden von Fluggesellschaften sowie von Hotels und Touristenunterkünften der gehobenen Kategorie akzeptiert. An Geldautomaten verschiedener Banken kann mit der Visa-Karte Bargeld abgehoben werden, an Geldautomaten der Stanbic Bank und einiger anderer Banken auch mit der Debitkarte (Girocard, mit Maestro). Diese Möglichkeit ist nicht immer verfügbar. Der Höchstbetrag, der mit Kredit- oder Debitkarte abgehoben werden kann, schwankt zwischen 500.000 und 3.000.000 UGX pro Tag.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Ugandas sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Einreise

Alle einreisenden Passagiere müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen (s. auch Gesundheit).

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Pass oder Passkopie sollten Sie während des Aufenthalts stets mitführen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Uganda ein Visum.

Das Visum kann ausschließlich online über das Uganda E-Immigration System beantragt werden.

Dabei sind eingescannte Passkopien, Passbilder, Gelbfieberimpfungsnachweis und gegebenenfalls andere Nachweise hochzuladen.
Die Visumsgebühr hängt von der Art des Visums ab und wird im Antragsverfahren angezeigt. Ein Touristenvisum kostet derzeit 50 USD, die Gebühr muss vorab online bezahlt werden. Nach Überprüfung des Antrags erhalten Reisende einen „approval letter“ per E-Mail.

Das eigentliche Visum wird bei Vorlage von Pass, Originaldokumenten und „approval letter“ bei Einreise erteilt.

Für die Beantragung anderer Aufenthaltstitel (z.B. „Entry Permit“ für Freiwillige) können andere Zahlungsmodalitäten gelten. Nähere Informationen bietet das Uganda E-Immigration System.

Zur vorgeschriebenen Gelbfieberimpfung und weiteren Gesundheitsfragen bei Einreise siehe Gesundheit.

Überschreitung des Visums

Wird die bei Einreise in den Pass eingetragene Aufenthaltsdauer überschritten, ist pro Tag eine Geldbuße von 100 USD fällig.

  • Prüfen Sie genau, welche Aufenthaltsdauer in Ihrem Pass bei Einreise eingetragen wird und beantragen Sie ggf. innerhalb dieses Zeitraums eine Verlängerung oder einen Ihrem Aufenthaltszweck entsprechenden Aufenthaltstitel.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden und sind nicht deklarierungspflichtig.

Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Das Mitführen von einer Flasche Alkohol oder Wein ist abgabenfrei.

Wertvolle elektronische Geräte sollten bei der Einreise deklariert werden, sofern der Umfang der mitgeführten Geräte den üblichen Rahmen von Reisegepäck übersteigt.

Die Einfuhr pornografischen Materials ist nicht gestattet.

Tiere

Bei der Einfuhr von Haustieren ist ein maximal sechs Tage vor der Einreise ausgestelltes Gesundheitszeugnis eines zugelassenen Veterinärs mit dem Nachweis einer Tollwutimpfung mitzuführen, die mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Einreise erfolgt sein muss.

Gesundheit

Aktuelles

Seit Frühjahr 2024 breitet sich das Mpox-Virus der Klade I länderübergreifend auf dem afrikanischen Kontinent weiter aus. Nachdem ein internationaler Mpox-Ausbruch der Klade II seit 2022 weite Teile der Welt betrifft, handelt es sich bei dem Virus der Klade I um einen virulenteren Stamm mit einer höheren Sterblichkeitsrate. Nähere Informationen zu Mpox erhalten Sie hier. Bei der Einreise ist ggf. vermehrt mit Mpox-Screeningmaßnahmen wie das Ausfüllen von Fragebögen oder Temperaturmessungen zu rechnen.
Seit Juli 2024 treten zunehmend Mpox-Fälle auf, welche alle als Klade Ib identifiziert wurden.
Aktuell gibt es keine allgemeine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox seitens des AA, der DTG oder der STIKO. Weitere Informationen zum aktuell in Deutschland verfügbaren Impfstoff gegen Mpox und zu bestehenden Indikationen finden Sie hier.

Impfschutz

Pflichtimpfungen:

Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen ab dem Alter von 12 Monaten zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch sinnvoll.

Die Botschaft von Uganda in Berlin verlangt für die Visumerteilung einen Gelbfieberimpfnachweis, in dem eine lebenslange Gültigkeit explizit bestätigt wird.

Reiseimpfungen: Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist i.d.R. nicht notwendig.
Standardimpfungen: Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern sichergestellt werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Uganda ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren in Kampala fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung sind in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie einigen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken verfügen in den großen Zentren über die wichtigen Standardmedikamente und haben außerhalb zumindest ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor. Bitte beachten Sie, dass fast immer Vorkasse zu leisten ist.

  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Es besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniasis, lymphatische Filariosen, Rift-Valley-Fieber, West-Nil-Fieber und Zikavirus-Infektionen.

  • Schützen Sie sich tagsüber, in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Eine Impfung gegen Gelbfieber ist vorgeschrieben. Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

Die in Uganda vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen. Die afrikanische Schlafkrankheit wird von Tsetsefliegen übertragen. Durch Zecken kann Afrikanisches Zeckenbissfieber, eine Rickettsiose, übertragen werden.

  • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten vor Zecken und Tsetsefliegen. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab. Bitte beachten Sie, dass sich Tsetsefliegen nur gering durch Insektenabwehrmittel abhalten lassen, siehe Schutz vor Insekten.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Uganda wurde Poliomyelitis (cVDPV-2) nachgewiesen.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
  • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder Katastrophenhelfer tätig sind.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

In Uganda besteht ein Risiko für Erkrankungen wie Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Januar bis Februar und Juni bis Juli auf. Frühere Ausbrüche von Ebolafieber (zuletzt 2023) und Marburgfieber (zuletzt 2017) sind beschrieben worden.

  • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
  • Beachten Sie lokale Warnungen.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY- Impfung ärztlich beraten.

HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

Leptospirose wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vor allem über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber wird u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. Bei Milzbrand handelt sich um eine bakterielle Infektion, die durch Kontakt mit erkrankten Huftieren (vor allem Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde und Wildtiere sowie deren Kadaver) übertragen werden kann. In Uganda leben eine Reihe gefährlicher, teils nachtaktiver Giftschlangen, giftiger Spinnen und Skorpione. Daneben kommen auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung wie z. B. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen und Hundertfüßer vor.

  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Sollten Sie von einem Hund, einer Giftschlange oder von einem anderen giftigen Tier gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
  • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
  • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe nur begrenzt in Uganda und Immunglobuline allenfalls in Kampala erhältlich sind.
  • Beachten Sie bei Schlangenbissen die Hinweise, siehe Erste Hilfe bei Schlangenbissen.

Weitere Gesundheitsgefahren

Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.

Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.

Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

  • Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die App IQAir.
  • Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
  • Reisen in große Höhe, insbesondere im Ruwenzori-Gebirge, können mit besonderen Gefahren verbunden sein.
  • Beachten Sie unsere Informationen zur Höhenkrankheit.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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